Volltext : ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen) (1975, Jg. 7, H. 25-28)

Feldtkeller

begriff unmöglich geworden war, 5) so kann die genannte
 humanitäre Überhöhung aufgefaßt werden im Sinn
der Kompensierung des mit dieser Entwicklung einhergehenden
 Verlusts der Sonderstellung des Architekten
hinsichtlich der gesellschaftlichen Funktion seiner Arbeit.

Dieses Wunschbild steht in eklatantem Widerspruch
zu der Komplexität des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses,
 der vielfältigen Abhängigkeiten und Bedingtheiten
 der einzelnen Tätigkeiten dieses Prozesses, die
oft sich nur auf mehrfach vermittelte Bedürfnisse beziehen,
 sodaß erst in ihrer Zusammenfassung die Frage
nach der Befriedigung der unmittelbaren Bedürfnisse
sich sinnvoll stellen läßt. Die von der jeweiligen geschichtlichen
 Entwicklung der Produktivkräfte und der Arbeitsteiligkeit
 abstrahierende Sicht, in der das „Bauen“ als „ganz
elementare Tätigkeit des Menschen‘‘ 6) erscheint, übersieht,
daß das Bauen — unter dem Gebrauchswertgesichtspunkt
— einen jeweils spezifischen Zweck hat, nämlich die Schaffung
 bestimmter physischer Verhältnisse, die die Durchführung
 anderer Tätigkeiten ermöglichen sollen, welche
sich nun aber nicht von den vermittels der Gebäude
hergestellten physischen Verhältnissen her bestimmen,
 sondern umgekehrt,- von welchen ausgehend
die für diese Tätigkeiten erforderlichen physischen
 Verhältnisse, ihre Umweltverhältnisse 7) bestimmt
werden. Diese Zweckbestimmtheit gilt selbstverständlich
nicht nur für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe,
sondern mutatis mutandis auch für die Gesamtheit der baulichen
 Anlagen im Rahmen der städtischen und regionalen
Entwicklung. Wenn hier allgemein von Tätigkeiten die Rede
ist, so gliedert sich diese auf allen genannten Ebenen
in einzelne Tätigkeitseinheiten und Interaktionen zwischen
 diesen Einheiten, wobei der Grad der Differenzierung
 desto höher ist, je niedriger die Ebene der Betrachtung.

Gemäß dem geschilderten Wunschbild, nach dem die
architektonische Planung auf die Lebensverhältnisse bezogen
 sei, müßte die Bestimmung der Tätigkeiten, die in
den baulichen Anlagen stattfinden sollen, in den Planungs:
gegenstand einbezogen sein. Davon kann schon bei Betrachtung
 des konzeptionellen Repertoirs der architektonischen
 Planung keine Rede sein. Selbst eine Forderung
 wie die nach Trennung oder Mischung der ‚Funktionen‘
 ist eine den Tätigkeitszusammenhang nur äusserlich
 betreffende; bezogen auf den in dem geschilderten
Wunschbild enthaltenen Anspruch äußerst abstrakte
Forderung, deren Erfüllung keineswegs zu der Hoffnung
berechtigt, daß damit für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse
 wesentliches erreicht sei. Wesentlicheren Zusammenhängen,
 wie den in alten Arbeiter-Wohnvierteln
sich bildenden Formen lokaler Öffentlichkeit, wie sie
durch die Proteste der Sanierungsbetroffenen zunehmend
 ins allgemeine Bewußtsein dringen, steht man mit
diesem Repertoir konzeptionslos gegenüber; man sieht
sich gezwungen, ‚konservativ‘ zu reagieren, nämlich mit

er
nd

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der Forderung nach weitgehendster Erhaltung der vorhandenen
 ‚Bausubstanz‘ .
Von der Bezogenheit der architektonischen Planung
auf einzelne vorbestimmte Teilprozesse des gesellschaft -
lichen Reproduktionsprozesses machen im Grunde noch
nicht einmal solche Fälle eine Ausnahme, in denen der
Architekt, sich etwas einfallen lassen soll sozusagen als
Umweltstimulus für irgendwelche Freizeittätigkeiten;
es erfolgt dabei nur die sozusagen beliebige Ausfüllung
 der vorgegebenen Bestimmung dieser Tätigkeiten
als Freizeittätigkeiten.
Es ist klar, daß die Bezogenheit der architektonischen
 Planung auf einzelne vorbestimmte Teilprozesse
des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses nicht
‚erst damit gegeben ist, daß die Organisation der Tätigkeiten,
 wie eben heute z.B. im Fall der Schulplanung,
zum Gegenstand eines gesonderten Planungsbereichs
wird. Auch wenn zwischen der Organisation der Tätigkeiten
 und der Organisation der baulichen Anlagen
nicht differenziert wird, und so der Architekt mit der
Organisation der baulichen Anlagen in gewissem Maß
auch die Organisation der Tätigkeiten bestimmt, So geschieht
 dies nur innerhalb des sehr engen Rahmens, der
durch die Tradition vorgegeben ist (Übernahme tradierter
 Typen), oder, soweit die Respektierung der Tradition
 nicht selbstverständlich erscheint, durch entsprechende
 Vorklärungen mit dem Bauherrn abgesteckt
wurde. Werden nämlich bezüglich der Tätigkeitsorganisation
 komplexere Innovationen fällig, so ruft dies neben
 dem Architekten entsprechende Experten auf den
Plan — im Fall der Schulplanung Pädagogen, evtl.
zusätzlich Psychologen — mit der Aufgabe, die Organisation
 der Tätigkeiten, orientiert an ihrem Zweck, vorzunehmen.
 Diese verweisen damit den Architekten, sofern
 dieser inzwischen sich in deren Arbeitsgebiet nützlich
 zu machen versuchte, drastisch auf sein eigenes Gebiet.

Die Bezogenheit der architektonischen Planung auf
einzelne Teilprozesse des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses
 ist auch kein Charakteristikum der bestehenden
 Gesellschaftsformation. Sie ergibt sich im
Prinzip mit der Arbeitsteilung, welche auch den Architekten
 bzw. Baumeister vom Nutzer bzw. Bauherrn
seinem Beruf nach scheidet.
Wenn nun der Zweck des Bauens in der Schaffung
bestimmter für die Durchführung der jeweiligen Tätig:
keiten erforderlicher Umweltverhältnisse besteht, so
besteht der Zweck der architektonischen Planung in
der Gewährleistung, daß diese Verhältnisse über eine
entsprechende Organisation der baulichen Anlagen erzielt
 werden — unter Minimierung des dafür erforderlichen
 Aufwands oder doch zumindest unter bestimmten
 finanziellen Beschränkungen. Wenn zu den herzustellenden
 Umweltverhältnissen vor allem folgende gehören:
 bestimmte Beleuchtungsverhältnisse, optische,
akustische, klimatische Verhältnisse der verschiedenen
            
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