Feldtkeller
begriff unmöglich geworden war, 5) so kann die genannte
humanitäre Überhöhung aufgefaßt werden im Sinn
der Kompensierung des mit dieser Entwicklung einhergehenden
Verlusts der Sonderstellung des Architekten
hinsichtlich der gesellschaftlichen Funktion seiner Arbeit.
Dieses Wunschbild steht in eklatantem Widerspruch
zu der Komplexität des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses,
der vielfältigen Abhängigkeiten und Bedingtheiten
der einzelnen Tätigkeiten dieses Prozesses, die
oft sich nur auf mehrfach vermittelte Bedürfnisse beziehen,
sodaß erst in ihrer Zusammenfassung die Frage
nach der Befriedigung der unmittelbaren Bedürfnisse
sich sinnvoll stellen läßt. Die von der jeweiligen geschichtlichen
Entwicklung der Produktivkräfte und der Arbeitsteiligkeit
abstrahierende Sicht, in der das „Bauen“ als „ganz
elementare Tätigkeit des Menschen‘‘ 6) erscheint, übersieht,
daß das Bauen — unter dem Gebrauchswertgesichtspunkt
— einen jeweils spezifischen Zweck hat, nämlich die Schaffung
bestimmter physischer Verhältnisse, die die Durchführung
anderer Tätigkeiten ermöglichen sollen, welche
sich nun aber nicht von den vermittels der Gebäude
hergestellten physischen Verhältnissen her bestimmen,
sondern umgekehrt,- von welchen ausgehend
die für diese Tätigkeiten erforderlichen physischen
Verhältnisse, ihre Umweltverhältnisse 7) bestimmt
werden. Diese Zweckbestimmtheit gilt selbstverständlich
nicht nur für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe,
sondern mutatis mutandis auch für die Gesamtheit der baulichen
Anlagen im Rahmen der städtischen und regionalen
Entwicklung. Wenn hier allgemein von Tätigkeiten die Rede
ist, so gliedert sich diese auf allen genannten Ebenen
in einzelne Tätigkeitseinheiten und Interaktionen zwischen
diesen Einheiten, wobei der Grad der Differenzierung
desto höher ist, je niedriger die Ebene der Betrachtung.
Gemäß dem geschilderten Wunschbild, nach dem die
architektonische Planung auf die Lebensverhältnisse bezogen
sei, müßte die Bestimmung der Tätigkeiten, die in
den baulichen Anlagen stattfinden sollen, in den Planungs:
gegenstand einbezogen sein. Davon kann schon bei Betrachtung
des konzeptionellen Repertoirs der architektonischen
Planung keine Rede sein. Selbst eine Forderung
wie die nach Trennung oder Mischung der ‚Funktionen‘
ist eine den Tätigkeitszusammenhang nur äusserlich
betreffende; bezogen auf den in dem geschilderten
Wunschbild enthaltenen Anspruch äußerst abstrakte
Forderung, deren Erfüllung keineswegs zu der Hoffnung
berechtigt, daß damit für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse
wesentliches erreicht sei. Wesentlicheren Zusammenhängen,
wie den in alten Arbeiter-Wohnvierteln
sich bildenden Formen lokaler Öffentlichkeit, wie sie
durch die Proteste der Sanierungsbetroffenen zunehmend
ins allgemeine Bewußtsein dringen, steht man mit
diesem Repertoir konzeptionslos gegenüber; man sieht
sich gezwungen, ‚konservativ‘ zu reagieren, nämlich mit
er
nd
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der Forderung nach weitgehendster Erhaltung der vorhandenen
‚Bausubstanz‘ .
Von der Bezogenheit der architektonischen Planung
auf einzelne vorbestimmte Teilprozesse des gesellschaft -
lichen Reproduktionsprozesses machen im Grunde noch
nicht einmal solche Fälle eine Ausnahme, in denen der
Architekt, sich etwas einfallen lassen soll sozusagen als
Umweltstimulus für irgendwelche Freizeittätigkeiten;
es erfolgt dabei nur die sozusagen beliebige Ausfüllung
der vorgegebenen Bestimmung dieser Tätigkeiten
als Freizeittätigkeiten.
Es ist klar, daß die Bezogenheit der architektonischen
Planung auf einzelne vorbestimmte Teilprozesse
des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses nicht
‚erst damit gegeben ist, daß die Organisation der Tätigkeiten,
wie eben heute z.B. im Fall der Schulplanung,
zum Gegenstand eines gesonderten Planungsbereichs
wird. Auch wenn zwischen der Organisation der Tätigkeiten
und der Organisation der baulichen Anlagen
nicht differenziert wird, und so der Architekt mit der
Organisation der baulichen Anlagen in gewissem Maß
auch die Organisation der Tätigkeiten bestimmt, So geschieht
dies nur innerhalb des sehr engen Rahmens, der
durch die Tradition vorgegeben ist (Übernahme tradierter
Typen), oder, soweit die Respektierung der Tradition
nicht selbstverständlich erscheint, durch entsprechende
Vorklärungen mit dem Bauherrn abgesteckt
wurde. Werden nämlich bezüglich der Tätigkeitsorganisation
komplexere Innovationen fällig, so ruft dies neben
dem Architekten entsprechende Experten auf den
Plan — im Fall der Schulplanung Pädagogen, evtl.
zusätzlich Psychologen — mit der Aufgabe, die Organisation
der Tätigkeiten, orientiert an ihrem Zweck, vorzunehmen.
Diese verweisen damit den Architekten, sofern
dieser inzwischen sich in deren Arbeitsgebiet nützlich
zu machen versuchte, drastisch auf sein eigenes Gebiet.
Die Bezogenheit der architektonischen Planung auf
einzelne Teilprozesse des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses
ist auch kein Charakteristikum der bestehenden
Gesellschaftsformation. Sie ergibt sich im
Prinzip mit der Arbeitsteilung, welche auch den Architekten
bzw. Baumeister vom Nutzer bzw. Bauherrn
seinem Beruf nach scheidet.
Wenn nun der Zweck des Bauens in der Schaffung
bestimmter für die Durchführung der jeweiligen Tätig:
keiten erforderlicher Umweltverhältnisse besteht, so
besteht der Zweck der architektonischen Planung in
der Gewährleistung, daß diese Verhältnisse über eine
entsprechende Organisation der baulichen Anlagen erzielt
werden — unter Minimierung des dafür erforderlichen
Aufwands oder doch zumindest unter bestimmten
finanziellen Beschränkungen. Wenn zu den herzustellenden
Umweltverhältnissen vor allem folgende gehören:
bestimmte Beleuchtungsverhältnisse, optische,
akustische, klimatische Verhältnisse der verschiedenen