Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen) (1975, Jg. 7, H. 25-28)

ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 26 
Abbildung 1: 
Vorgeschlagene Modernisierungszonen, geplante Neubau- 
gebiete und Sanierungsgebiete in Stuttgart 
davon in % 
Vorgeschlagene Wohn- ohne ohne ohne 
Modernisierungszonen 1) einheit. WC Bad Sa.H. 
1. Hallschlag 2) 2647 
2. Raitelsberg 2) 722 
3. Ostheim 2) 2464 
Prag 2) 1653 
Hausen 2) 426 
Feuerbach-Föhrich 2) 1213 
Rohr-Dürrlewang 2) 412 
Bad Cannstatt- 
Vatikan 964 
9, Untertürkheim 2464 
10. Zuffenhausen-Rot 2955 
11.Steinhaldenfeld 2) 256 
12.Büsnau 806 
13.Heslach 2071 
14.Gablenberg 3164 
15.Botnang 1058 
16.Mitte-Süd 358523 
17.Mitte-West 1490 
18. Bad Cannstatt 708 
19.Zuffenhausen 1002 
20.Münster 479 
21.Wangen 1469 
22.Obertürkheim 932 
23. Stammheim 1407 
8; 581194 
162 100 
6 60 98 
4.57 96 
0 79 100 
8 64 97 
0 434085 
350855 
13.38 
2 "7 
2 88 
6 43 
5‘ 755 
5 “82 
8 43 
8 39 
ZI 
19 51 
1.246 
16 45 
18 42 
13.37 
5 29 
99 
91 
92 
G 
Summe aller Zonen 34 345 
Stuttgart insgesamt 209 480 
7:48 92 
6 26 76 
Geplante Neubaugebiete 3) 
+ 
Wohneinh, 
(geschätzt) 
A Botnang, „Belau-Himmerreich” 4) 935 
B Rohr, „Langer Hau” 4) 1.100 
C_ Weilimdorf, „Pfaffenäcker” 4) 2.100 
D Bad Cannstatt, „Auf der Gans” 5) 640 
Hedelfingen, „Eheweiblen” 250 
Heumaden-Süd II 6) “1250 
G_ Hofen-Neugereut, (Restausbau) ©) 2000 
Förmlich festgelegte Fläche 
Sanierungsgebiete nach StBauFG 7) in ha 
a Stgt.-Mitte, „Schwabenzentrum” 21 
b Stgt.-West, Schwab-/Rotebühlstr, 1,2 
c Vaihingen, Ortskern 1,6 
Vorbereitende Untersuchungen Fläche 
nach StBauFG in ha 
d Stgt.-West, Bismarkstraße ca, 2,0 
e Weilimdorf, Ortskern 2,7 
f Bad Cannstatt, Ortskern 125 
1) Gemäß Antrag der Stadt Stuttgart auf Aufnahme von Moder- 
nisierungszonen in das Modernisierungsprogramm 1974 vom 
28.6.1974. 
2) Vom Regierungspräsidium genehmigt. 
3) Die Angaben über die geplanten Wohneinheiten beziehen sich 
auf den Vollausbau nach dem Flächennutzungsplan von 1971 
In den Neubaugebieten findet allerdings nur ein Teil der Bau- 
tätigkeit statt. Nach Schätzungen des Stadtplanungsamtes 
entstehen rund 50% aller Neubauwohnungen in Baulücken, 
4) Teilausbau am 20.3.1975 vom Stadtrat beschlossen, 
5) Teilausbau am 20.3.1975 vom Stadtrat beschlossen, Beden- 
ken des Regierungspräsidiums, 
Die zum Teilausbau dieser Gebiete notwendigen städtischen 
Investitionsmittel sind gemäß der Zeitstufenplanung des 
Stadtplanungsamts (Fortschreibung vom 21.1.75) in der mehr- 
jährigen Finanzplanung berücksichtigt. Dasselbe gilt für den 
Ausbau der Wohngebiete Uhlbach, Markgräflerstr, (150 Einw, 
und Möhringen, Brand (240 Einw.), sowie für das Mischgebiet 
Sillenbuch-Mitte (1 300 Einw.). Die mehrjährige Finanzpla- 
nung berücksichtigt Mittel zum Ausbau von Wohngebieten 
für insgesamt 12 170 Einwohner, (Ausbau beginnt im Zeit- 
raum 1975 - 78). 
7) 19772 vom Stadtrat beschlossen. 
< I 
Dauer leisten, durch Zerstörung von Wohngebäuden — 
vor allem in innerstädtischen Quartieren — diesen 
Reichtum beständig und planmäßig zu vernichten. Er- 
haltung und Verbesserung des vorhandenen Hausbe- 
stands ist eine ökonomische Notwendigkeit. Diese Er- 
kenntnis ist nicht neu. Zu fragen ist allerdings, warum 
sie in der BRD gerade zum jetzigen Zeitpunkt Bedeutung 
gewinnt. 
Tabelle 1 
Wohngebäudebestand in der BRD, DDR und Groß; 
britannien 
Anteil am gesamten Gebäudebestand (%) 
BRD (1968) DDR (1971) GB (1967) 
Baualter 
vor 1900 25,1 % 42,7 % 
vor 1918 —— —— ‘ 46,0 % 
nach 1945 —_ —— 23,6 % 
nach 1949 46,7 % 15,6 % —— 
Quellen: White paper 1967; Bonner Städtebauinstitut; zitiert 
nach Mieterzeitung 3/75. 
In Großbritannien sind Modernisierungsmaßnahmen 
und -programme schon sehr viel länger gesetzlich ver- 
ankert. Im „Housing Act” von 1958 sind in 12 Punkten 
die Standards niedergelegt, denen modernisierte Gebäu- 
de zu entsprechen haben. Der Hausbestand in Großbri- 
tannien ist wesentlich älter als in der BRD. Den über- 
wiegenden Anteil schlechter Bausubstanz stellen die 
Arbeitersiedlungen (back-to-back Haustypen) aus der 
Epoche der Industrialisierung (vgl. Tabelle 1). Entspre- 
chend groß war die Notwendigkeit großflächiger slum- 
clearing-Projekte und entsprechend früh trat der Zeit- 
punkt ein, zu dem die immensen Kosten der „Kahl- 
schlag‘“-Sanierungen von den wirtschaftlichen Ressour- 
cen nicht mehr gedeckt werden konnten 5). 
Auah in der DDR, die wie Großbritannien über 
einen vergleichsweise hohen Anteil von Altbauwohnun- 
gen verfügt, hat die Modernisierung seit Beginn der 
60er Jahre unter der Bezeichnung „Rekonstruktion ” 
Bedeutung erlangt. Die Wohnungspolitik unterliegt in 
der nicht-kapitalistisch organisierten Wirtschaft der 
DDR natürlich anderen Bedingungen als in den Ländern 
mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung. Der Wohnungs- 
bestand ist Teil des Grundfonds, des gesellschaftlichen 
Vermögens, dessen systematische Bewirtschaftung 
(Reproduktion und Erweiterung) angestrebt wird. In- 
standhaltung, Instandsetzung und Modernisierung 
(Rekonstruktion) unterliegen ebenso wie der Neubau 
zentraler staatlicher Planung. 
Die Modernisierung ist allerdings einem Dilemma 
ausgesetzt, das sich hemmend auswirkt: 
— Der Anteil privater Wohngebäude am gesamten 
Wohnungsbestand beträgt 78%. Die Mieten sind auf 
dem Preisniveau von 1936 eingefroren und decken 
bei weitem nicht die Bewirtschaftungskosten. Die 
privaten Hauseigentümer haben daher keine eigenen
	        
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