ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 26
Abbildung 1:
Vorgeschlagene Modernisierungszonen, geplante Neubau-
gebiete und Sanierungsgebiete in Stuttgart
davon in %
Vorgeschlagene Wohn- ohne ohne ohne
Modernisierungszonen 1) einheit. WC Bad Sa.H.
1. Hallschlag 2) 2647
2. Raitelsberg 2) 722
3. Ostheim 2) 2464
Prag 2) 1653
Hausen 2) 426
Feuerbach-Föhrich 2) 1213
Rohr-Dürrlewang 2) 412
Bad Cannstatt-
Vatikan 964
9, Untertürkheim 2464
10. Zuffenhausen-Rot 2955
11.Steinhaldenfeld 2) 256
12.Büsnau 806
13.Heslach 2071
14.Gablenberg 3164
15.Botnang 1058
16.Mitte-Süd 358523
17.Mitte-West 1490
18. Bad Cannstatt 708
19.Zuffenhausen 1002
20.Münster 479
21.Wangen 1469
22.Obertürkheim 932
23. Stammheim 1407
8; 581194
162 100
6 60 98
4.57 96
0 79 100
8 64 97
0 434085
350855
13.38
2 "7
2 88
6 43
5‘ 755
5 “82
8 43
8 39
ZI
19 51
1.246
16 45
18 42
13.37
5 29
99
91
92
G
Summe aller Zonen 34 345
Stuttgart insgesamt 209 480
7:48 92
6 26 76
Geplante Neubaugebiete 3)
+
Wohneinh,
(geschätzt)
A Botnang, „Belau-Himmerreich” 4) 935
B Rohr, „Langer Hau” 4) 1.100
C_ Weilimdorf, „Pfaffenäcker” 4) 2.100
D Bad Cannstatt, „Auf der Gans” 5) 640
Hedelfingen, „Eheweiblen” 250
Heumaden-Süd II 6) “1250
G_ Hofen-Neugereut, (Restausbau) ©) 2000
Förmlich festgelegte Fläche
Sanierungsgebiete nach StBauFG 7) in ha
a Stgt.-Mitte, „Schwabenzentrum” 21
b Stgt.-West, Schwab-/Rotebühlstr, 1,2
c Vaihingen, Ortskern 1,6
Vorbereitende Untersuchungen Fläche
nach StBauFG in ha
d Stgt.-West, Bismarkstraße ca, 2,0
e Weilimdorf, Ortskern 2,7
f Bad Cannstatt, Ortskern 125
1) Gemäß Antrag der Stadt Stuttgart auf Aufnahme von Moder-
nisierungszonen in das Modernisierungsprogramm 1974 vom
28.6.1974.
2) Vom Regierungspräsidium genehmigt.
3) Die Angaben über die geplanten Wohneinheiten beziehen sich
auf den Vollausbau nach dem Flächennutzungsplan von 1971
In den Neubaugebieten findet allerdings nur ein Teil der Bau-
tätigkeit statt. Nach Schätzungen des Stadtplanungsamtes
entstehen rund 50% aller Neubauwohnungen in Baulücken,
4) Teilausbau am 20.3.1975 vom Stadtrat beschlossen,
5) Teilausbau am 20.3.1975 vom Stadtrat beschlossen, Beden-
ken des Regierungspräsidiums,
Die zum Teilausbau dieser Gebiete notwendigen städtischen
Investitionsmittel sind gemäß der Zeitstufenplanung des
Stadtplanungsamts (Fortschreibung vom 21.1.75) in der mehr-
jährigen Finanzplanung berücksichtigt. Dasselbe gilt für den
Ausbau der Wohngebiete Uhlbach, Markgräflerstr, (150 Einw,
und Möhringen, Brand (240 Einw.), sowie für das Mischgebiet
Sillenbuch-Mitte (1 300 Einw.). Die mehrjährige Finanzpla-
nung berücksichtigt Mittel zum Ausbau von Wohngebieten
für insgesamt 12 170 Einwohner, (Ausbau beginnt im Zeit-
raum 1975 - 78).
7) 19772 vom Stadtrat beschlossen.
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Dauer leisten, durch Zerstörung von Wohngebäuden —
vor allem in innerstädtischen Quartieren — diesen
Reichtum beständig und planmäßig zu vernichten. Er-
haltung und Verbesserung des vorhandenen Hausbe-
stands ist eine ökonomische Notwendigkeit. Diese Er-
kenntnis ist nicht neu. Zu fragen ist allerdings, warum
sie in der BRD gerade zum jetzigen Zeitpunkt Bedeutung
gewinnt.
Tabelle 1
Wohngebäudebestand in der BRD, DDR und Groß;
britannien
Anteil am gesamten Gebäudebestand (%)
BRD (1968) DDR (1971) GB (1967)
Baualter
vor 1900 25,1 % 42,7 %
vor 1918 —— —— ‘ 46,0 %
nach 1945 —_ —— 23,6 %
nach 1949 46,7 % 15,6 % ——
Quellen: White paper 1967; Bonner Städtebauinstitut; zitiert
nach Mieterzeitung 3/75.
In Großbritannien sind Modernisierungsmaßnahmen
und -programme schon sehr viel länger gesetzlich ver-
ankert. Im „Housing Act” von 1958 sind in 12 Punkten
die Standards niedergelegt, denen modernisierte Gebäu-
de zu entsprechen haben. Der Hausbestand in Großbri-
tannien ist wesentlich älter als in der BRD. Den über-
wiegenden Anteil schlechter Bausubstanz stellen die
Arbeitersiedlungen (back-to-back Haustypen) aus der
Epoche der Industrialisierung (vgl. Tabelle 1). Entspre-
chend groß war die Notwendigkeit großflächiger slum-
clearing-Projekte und entsprechend früh trat der Zeit-
punkt ein, zu dem die immensen Kosten der „Kahl-
schlag‘“-Sanierungen von den wirtschaftlichen Ressour-
cen nicht mehr gedeckt werden konnten 5).
Auah in der DDR, die wie Großbritannien über
einen vergleichsweise hohen Anteil von Altbauwohnun-
gen verfügt, hat die Modernisierung seit Beginn der
60er Jahre unter der Bezeichnung „Rekonstruktion ”
Bedeutung erlangt. Die Wohnungspolitik unterliegt in
der nicht-kapitalistisch organisierten Wirtschaft der
DDR natürlich anderen Bedingungen als in den Ländern
mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung. Der Wohnungs-
bestand ist Teil des Grundfonds, des gesellschaftlichen
Vermögens, dessen systematische Bewirtschaftung
(Reproduktion und Erweiterung) angestrebt wird. In-
standhaltung, Instandsetzung und Modernisierung
(Rekonstruktion) unterliegen ebenso wie der Neubau
zentraler staatlicher Planung.
Die Modernisierung ist allerdings einem Dilemma
ausgesetzt, das sich hemmend auswirkt:
— Der Anteil privater Wohngebäude am gesamten
Wohnungsbestand beträgt 78%. Die Mieten sind auf
dem Preisniveau von 1936 eingefroren und decken
bei weitem nicht die Bewirtschaftungskosten. Die
privaten Hauseigentümer haben daher keine eigenen