Jochim Schlandt
Statt Erneuerung:
Zerstörung und Verfall
Westberliner Gebietssanierungen — ein Rückblick.
Die gegenwärtige Wirtschaftskrise in den
kapitalistischen Ländern, die längste und
tiefste Krise seit Kriegsende, hat in der Bundesrepublik
und in Westberlin den Wohnungsbau
natürlich nicht ausgespart. Gerade
in der Bauindustrie hat es besonders
laut gekracht. Angesichts einer „‚Wohnungshalde”
von etwa 200 000 leerstehenden,
unverkäuflichen oder unvermietbaren Neubauwohnungen
ist der Auftragsbestand im
Wohnungsbau stark zusammengeschmolzen,
und dabei wird es vorläufig auch bleiben.
Erinnern wir uns, daß noch zur Zeit
des Wirtschaftsministers Schiller der Wohnungsbau
das beliebteste Kind der ‚‚antizyklischen
Konjunkturpolitik’’ war. Steuer
gelder sollten während der Phase „überschäumender”‘”
Konjunktur zurückgestellt
und in der Depression bevorzugt für staatliche
oder staatlich geförderte Bauvorhaben
ausgegeben werden. Die braven Keynesianer
in Bonn versprachen sich von
dieser Maßnahme einen „Multiplikatoreffekt”,
der wesentlich zur Stimulation
eines neuen Aufschwungs beitragen würde.
Aber die Sache hatte einen Haken: schon
zu Beginn der Sechzigerjahre zeichnete
sich ab, daß unter Beibehaltung des erreichten
Wohnungsbauvolumens der Wohnungsmarkt
bald nur noch begrenzt aufnahmefähig
sein würde. Dies bedeutete
natürlich nicht, daß die Wohnbedürfnisse
der Bevölkerung befriedigt wären. Es bedeutete
jedoch, daß die zahlungsfähige
Nachfrage auf dem Teilmarkt der Neubauwohnungen
weitgehend abgeschöpft war.
Um den Wohnungsbau als Instrument der
„Wachstumspolitik’ zu erhalten, mußte
also ein zusätzlicher Markt geschaffen werden:
die großen Sanierungsprojekte wurden
aus der Taufe gehoben.
In West-Berlin zeichnete sich die relative
Überproduktion im Wohnungsbau früher
ab, als in den Agglomerationszentren
der Bundesrepublik. Dies lag einmal an der
stagnierenden Einwohnerzahl der Stadt.
Ohne Fortzüge aus den Altbaugebieten hätten
die Ende der Fünfziger- Anfang der
Sechzigerjahre fertiggestellten großen Neubausiedlungen
Britz-Buckow-Rudow, Spandau
und Märkisches Viertel überhaupt
nicht gefüllt werden können. Nur die Herunterwirtschaftung
der Altbauwohnungen
im Maßstab ganzer Stadtteile führte dazu,
daß hier weazog, wer es sich irgendwie
leisten konnte. So zogen aus den alten Arbeitervierteln
zunächst hauptsächlich qualifizierte
Arbeiter der am Arbeitsmarkt
gefragtesten Altersgruppen fort. In den
Slums, die sich allmählich herausbildeten,
blieben vorwiegend Arbeiter mit
Niedriglöhnen, kinderreiche Familien,
alleinstehende Frauen, Rentner und ausländische
Arbeiter zurück. Auf diese Weise
ist durch die Verwahrlosung bestimmter
Altbaugebiete eine zusätzliche Nachfrage
nach Neubauwohnungen entstanden. Die
vollständige Räumung ganzer Wohnblöcke
und Straßenzüge wurde dann als „Freimachungsprogramm”’
vom Berliner Senat
durchgesetzt.
Mehr noch als aus der demographischen
Entwicklung erklärt sich aus der politischgeographischen
und damit wirtschaftlichen
Insellage West-Berlins, warum der Staat
Sanierungsvorhaben früher als in Westdeutschland
anging, warum sie hier einen
wesentlich größeren Umfang als dort erreichten.
Die Standortnachteile, die sich
aus der Distanz zu Rohstofflieferanten
und Absatzmärkten ergaben, und besonders
die Komplikationen auf den Zufahrtswegen,
führten zu einer allmählichen,
aber ziemlich stetigen Abwanderung von
Industriebetrieben und Verwaltungsstellen.
Hohe Steuervergünstigungen und
Subventionen für die Kapitalisten, die
„Berlin-Hilfe” des Bundes, wurden mehr
und mehr zur Bedingung für ihre Investitionen.
Der subventionierte Wohnungsbau
aber wurde zu einem besonderen Instrument
der Wirtschaftspolitik. Von seiner
Fortsetzung versprachen sich Senat und
Unternehmerverbände eine Anhebung
der Nachfrage in der Bau- und Zulieferindustrie,
nach Fertigstellung der Wohnungen
in der Elektro- und Möbelbranche.
Man ging ferner davon aus, daß ein erhöhtes
Wohnungsangebot die Anwerbung
westdeutscher Arbeitskräfte erleichtern
würde,
Bei der Durchführung seiner Wohnungs-
und Sanierungspolitik bediente
sich der Senat der sogenannten Gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaften. Zunächst
wurden bestehende Gesellschaften
herangezogen, dann aber verstärkt senatseigene
Unternehmen auf- und ausgebaut.
Diese wurden über ihren Aufsichtsrat
vom Senat kontrolliert, operierten aber
nach außen hin in eigenem Namen und
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auf eigene Rechnung. Zum entscheidenden
finanziellen Hebel wurde der im
Vergleich zu den westdeutschen Ländern
hohe, vom Bund zusätzlich bezuschußte
Wohnungsbauetat. Hinzu kamen später
Sanierungsförderungsmittel und Wohngeld
zur Erweiterung der Nachfrage. Eine Reihe
gesetzlicher Handhaben — eine spezielle
Berliner Sanierungsgesetzgebung, die später
durch das bundeseinheitliche Städtebauförderungsgesetz
abgelöst wurde —
sollte die Beseitigung von Altbauwohnungen
erleichtern und beschleunigen.
1963 gab Willy Brandt, damals Regierender
Bürgermeister, das 1. Sanierungsprogramm
bekannt — als Programm der Erneuerung,
der Reform, das dazu geschaffen
sei, städtebauliche Mißstände zu beheben.
Den Sanierungsbetroffenen und der
Öffentlichkeit wurde es als Sozialprogramm
offeriert, welches dem „verständlichen
Wunsch des Menschen, (...) dem gegenwärtigen
Stand des Städtebaues und der
Bautechnik angepaßte Verhältnisse vorzufinden‘
1) entspräche. Das Programm
sah in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren
die gebietsweise Sanierung von
56 000 Wohnungen vor. Aber in Westberlin
gab es nach den wohnungsstatistischen
Erhebungen von 1961 bereits
300 000 ‚„sanierungsreife’” Wohnungen.
Was sollte mit jenen Wohnungen geschehen,
die das Sanierungsprogramm nicht
erfaßte? Die Senatsberichte schwiegen
zu dieser Frage. Aus der angegebenen
„maximalen Sanierungskapazität’’ von
jährlich 4 000 WE ließ sich lediglich errechnen,
daß ein beträchtlicher Teil der
bereits um die hundert Jahre alten Mietskasernen
weitere hundert und mehr Jahre
nicht „saniert’’ werden sollte. Der ungehemmte
Verfall einer überwiegenden
Zahl von Westberliner Altbauten war also
einkalkuliert, ja noch mehr: bei der angegebenen
Sanierungskapazität mußte die
Zahl der überalteten Gebäude und Wohnungen
beständig zunehmen.
Diese Feststellung wird bestätigt, wenn
man sich die Sanierungsergebnisse der ersten
10 Jahre ansieht: im ganzen Zeitraum
wurden in den festgelegten Sanierungsgebieten
nur etwa 5000 Wohnungen neu errichtet,
knapp über 8000 Wohnungen wurden
abgebrochen. Angesichts dieser „‚Erfahrungen
der letzten 10 Jahre” sah sich der
Senator für Bau- und Wohnungswesen veranlaßt,
„die Durchführung des 1. Stadterneuerungsprogramms
auf 20 Jahre auszuweiten”.
2) Daß das Sanierungsprogramm
des Senats nicht geeignet war, eine wirkliche
Erneuerung, d.h. eine Verjüngung
der Wohnungssubstanz im ganzen einzuleiten,
muß im gleichen Bericht zugegeben
werden: „Im Jahre 2000 würden selbst
dann rund 340 000 sanierungsbedürftige
Altbauwohnungen, die älter als 75 Jahre
sind, vorhanden sein — anstatt der heute
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