Tarifvertrages ihre qualifizierten Arbeitnehmer
bei der Stange halten.
Wir sind in das Tarifgeschäft eingestiegen aus
folgenden Gründen:
1. Nachdem wir jahrelang die Arbeitgeber angeprangert
hatten, sie hätten sich Tarifverhandlungen
immer entzogen, durften wir ein Verhandlungsangebot
nicht ausschlagen, nur
weil uns der Verband zu klein erschien.
Die Erfahrung hat erwiesen, daß die potenziellen
Mitglieder nur dann mobilisiert werden
können, wenn die Gewerkschaft ihre Zuständigkeit
an Beweisen demonstriert. Ein
solcher Beweis ist der Absthluß eines Tarifvertrages.
Tatsächlich hat der Abschluß der
Tarifverträge und alles was darum herum
sich abgespielt hat, viel Interesse ausgelöst,
Ein Risiko sind wir mit dem Abschluß der
VFA-Verträge nicht eingegangen, weil ihr
materieller Inhalt in der Gewichtung den
Bau-Verträgen ın etwa gleich ist.
Die Profilierung der VFA ist von anderen
Verbänden nicht mit Begeisterung aufgenommen
worden. Das hat Überlegungen in diesen
Verbänden ausgelöst.
Ich habe den Eindruck, daß auf der Seite der
Arbeitgeber die Bereitschaft zum Abschluß der
Tarifverträge wächst, Sie wächst uns aber zu
langsam. Die Verbände wollen dabei das Inkrafttreten
einer neuen Gebührenordnung abwarten.
Ob nach dem Inkrafttreten der Gebührenordnung
die Bereitschaft noch vorhanden
ist, das steht in den Sternen. Die Zahl der in
VFA-Büros Beschäftigten ist begrenzt. Außerdem
sind die Büros in der Regel sehr klein. Ge:
messen an dem tatsächlichen Geltungsbereich
des Tarifvertrages, ist das Interesse der Außenseiter
sehr groß. Daraus muß man den Schluß
ziehen, daß die „Richtlinienwirkung” des Bau-Vertrages
teilweise an den VFA-Vertrag übergegangen
ist. Wir können darüber hicht.glücklich
sein. Denn so tun die Außenseiter so, als
sei für sie alles in Ordnung. Aber selbst wenn
sie die Verträge freiwillig anwenden, rechtsverpflichtenden
Charakter haben sie nicht.
Wegen dieser „‚Richtlinienfunktion” —
der Begriff stammt nicht von mir, sondern von
der VFA — wirken die anderen Architektenund
Ingenieurverbände auf die VFA ein, obwohl
sie andererseits ihre Tarifzuständigkeit
ablehnen. Das ist meines Erachtens ein unzulässiges
Doppelspiel. Deshalb müssen diese
Verbände Farbe bekennen. Hinzu kommt noch,
daß die Büros außerhalb der VFA im Durchschnitt
größer sind — vor allem auch im Ingenieurbereich
— und froh sind, wenn sie jemanden
vorschieben können, der nicht ganz so
leistungsfähig ist. Wenn diese Verbände nach
dem Tarifvertragsgesetz nicht selbst handeln
können, müssen sie auf ihre Mitglieder einwirken,
sich gegebenenfalls in einem übergreifenden
Verband zu Verhandlungen zu stellen.
Unser Verlangen ist legitim!
Wir wollen nicht mehr und nicht weniger als
die Ausfüllung der Tarifautonomie. Wir wollen
nicht mehr als das Recht, das jedem Arbeiter,
jedem Angestellten und jedem Beamten bis
hin zum Staatssekretär zugestanden wird, nämlich
unter rechtlich geordneten Arbeitsbedingungen
zu arbeiten.
Die Arbeitgeber wollen für ihre Leistung eine
Gebührenordnung. Der Staat soll damit ihre
Einkünfte sichern. Wenn schon jeder freischaffende
Architekt Sicherheit über die Höhe seiner
Einkünfte haben soll, dann müssen vielmehr auch
die Angestellten diese Sicherheit haben, nämlich
durch einen Tarifvertrag — das ist nämlich
ihre Gebührenordnung. Die freischaffenden
Architekten tun immer so, als sei die Architektur
und ihre Gestaltung etwas so Besonderes,
daß man diese schöpferische Arbeit nicht mit
den Maßstäben eines ordinären Arbeitsverhält-62
nisses messen dürfe. Nun gut, wenn ein Freischaffender
über den Wolken schwebend Idealen
nachjagt und möglicherweise im Dienste
der Kunst, der Kultur, des Umweltschutzes —
und was sonst noch — am Ende verhungert,
dann ist das sein Bier.
Wer aber andere in abhängiger Arbeit für seinen
Namen und seinen Gewinn arbeiten läßt,
der muß auch die Spielregeln einhalten. Und wer
diese Verpflichtung nicht einhalten kann, dem
steht frei, wie die 26 Millionen andere Arbeitnehmer
in unserem Lande, sich für Geld in abhängiger
Arbeit zu verdingen. Angesichts mehrerer
Tausend Arbeitsloser in der Branche kommt
der tariflose Zustand für Architektur- und
Ingenieurbüros einer modernen Form der Sklaverei
nahe, weil kaum noch jemand gegen Unrecht
auftreten kann. Ich hoffe nur, daß es nun
auch die bisher Unorganisierten merken, wie
sie von ihren Arbeitgebern abhängig sind.
Leider haben allzuviele unserer Kolleginnen
und Kollegen erfahren müssen, wie schnell
man seinen vermeintlich sicheren Arbeitsplatz
verliert. Da war nichts mehr von den frommen
Sprüchen, daß man doch im Grunde genommen
eine Familie sei, im gleichen Boot sitze.
Inzwischen sind die einzelnen Boote davongefahren
— ohne unsere Kollegen.
Alle diese Überlegungen zusammengenommen
erfordern einen Anfang, nämlich den Abschluß
eines Tarifvertrages, Ich bin der Meinung
daß dieser Abschluß in Berlin mit allen Mitteln
durchgesetzt werden muß. Der Hauptvorstand
und ich persönlich werden diese Aktion unterstützen.
KLEINE BÜROS: zur Situation
Im folgenden gehe ich auf die Situation
in den kleinen Architektur- und Ingenieurbüros
ein, weil ein großer Teil der Angestellten
in unserem Bereich in kleinen Betrieben
arbeitet. Deshalb ist es wichtig
für die Durchsetzung eines Tarifvertrages,
auch die Kollegen in den kleinen Büros
zu aktivieren. Gerade für sie ist der Tarifvertrag
notwendig und entgegen den
Argumenten der Unternehmer auch möglich.
Was sind kleine Betriebe?
Das sind solche Büros, die bis zu 20 Beschäftigte
haben. Sie können nach dem
Betriebsverfassungsgesetz keinen Betriebsrat,
wohl aber einen Obmann als Interessenvertreter
gegenüber dem Unternehmer
wählen. Bei diesen kleinen Büros, besonders
bei den Architekturbüros, kann man
verschiedene Arten, bedingt durch ihre
Entstehung und die Absicherung ihrer
weiteren Existenz, unterschieden. Diese
Betrachtung ist für uns deshalb wichtig,
weil es dementsprechend auch unterschied
liche Bewußtseinsformen der Angestellten
in diesen Büros gibt.
Da sind zunächst einmal diejenigen,
denen über die Beteiligung an einem
Wettbewerb der Sprung zur Selbständigkeit
gelungen ist. Sie sind meist eine Gruppe
gleichberechtigter Partner, die aber
schon dann in Schwierigkeiten kommen
mit ihren Vorstellungen über partnerschaftliche,
gleichberechtigte Zusammenarbeit,
wenn der gewonnene Wettbewerb
realisiert werden soll. Dann müssen sie
Leute einstellen, weil sie für das Projekt
Zu wenige sind, oder auch weil es ihnen
an Erfahrung in der Werksplanung und
Baudurchführung fehlt. Die Neuen sind
dann natürlich nicht Partner, sondern
werden als Angestellte oder freie Mitarbeiter
eingestellt.
So wird man vom Partner zum Unternehmer,
und so entstehen auch die kuriosen
Situationen, nämlich daß es Büros
gibt, die mehr Chefs als Angestellte haben.
Diese Büros haben im allgemeinen keine
große Perspektive, da ihnen nach Abwicklung
des gewonnenen Projekts die
Anschlußaufträge fehlen. Und bevor diese
kleinen Unternehmer ihre Selbständigkeit
aufgeben, lassen sie sich von den
großen Büros zu freien Mitarbeitern
machen, oder in die Rolle von Subunternehmern
zwingen. Damit sind sie dann
nicht mehr richtig selbständig, aber auch
keine „kleinen Angestellten”, sondern
ein Mittelding und natürlich meistens
schlechter gestellt als normale Angestellte.
Sie arbeiten unter großem Termindruck,
haben keine Sozialversicherung,
keine Arbeitslosenversicherung, keinen
Urlaub und keinen Kündigungsschutz.
Nun zu den kleinen Büros, die von
Einzelunternehmern betrieben werden.
Das ist die verbreitetste Form der kleinen
Betriebe und auch die übliche Organisationsform
der Ingenieurbüros. In diesen
kleinen Büros herrscht meist eine familiäre
Atmosphäre und ein freundlicher
Umgangston. Ein relativ breites Tätigkeitsfeld
— im Gegensatz zu den großen
Büros, wo die Arbeit bereits weiter geteilt
ist — bietet mehr Möglichkeiten zur
Identifizierung mit der eigenen Tätigkeit
und mit dem Chef. Das Unternehmerinteresse,
mit kleinem Einsatz möglichst
viel Profit machen zu wollen, wird verdeckt
durch das sogenannte Bürointeresse,
dem sich die Angestellten in ihrem eigenen
Interesse, nämlich Erhaltung ihres
Arbeitsplatzes, unterzuordnen haben.
Das bedeutet für sie höhere Arbeitsintensität,
Bereitschaft, Überstunden zu leisten
und in extremen Fällen auf Lohnforderungen
zu verzichten. Aber dafür
sind sie ja auch etwas besonderes, sie
dürfen kreativ tätig sein und relativ selbständig
arbeiten. Und angeblich läßt sich
dann auch diese Tätigkeit nicht in das
Schema eines Tarifvertrages zwingen —
wo bleibt da die künstlerische Freiheit!
So wird der objektive Tatbestand der
Lohnabhängigkeit verschleiert und führt
bei den Kollegen zu ständischem und
Jöns; Kleine Büros