und Grundstückskosten weit höher liegen.“
Diese Mieten werden durch befristete
Mietsubventionen des Staates
(objektgebundene Aufwendungszuschüs:
se oder -darlehen) heruntersubventioniert.
® die durch den zeitlich gestaffelten
Abbau der Aufwendungszuschüsse hervorgerufene
„„Mieten-Explosion’” im
neueren Sozialwohnungsbestand. Sie
macht sich in Abständen von 2—5 Jahren
durch z.T. erhebliche Mietensprünge
bemerkbar, bis nach Ablauf von
12—15 Jahren nach Fertigstellung der
Sozialwohnung deren Mieter mit der
vollen Kostenmiete belastet werden
sollen.
® der Rückgang der Fertigstellungen
im Sozialen Wohnungsbau gegenüber
den 50er und 60er Jahren, und die
Aufspaltung in den sogenannten Ersten
und Zweiten „Förderungsweg””
seit 1966: Im Jahre 1976 waren nur
noch ca. 70 000 der 128 000 geförderten
Sozialwohnungen ‚echter‘ Sozialer
Wohnungsbau für innerhalb der Einkommensgrenzen
des 2. Wohnungsbaugesetzes
wohnberechtigte Sozialmieter®
die übrigen 58 000 Wohneinheiten waren
öffentlich geförderte Ersatzwohnungen
für Höherverdienende, die eine
Sozialwohnung räumten. Die Anzahl
„echter’”” Sozialwohnungen (1. Förderungsweg)
unter den jährlichen Fertigstellungen
sank von 300.000 im Durchschnitt
der 50er Jahre auf ca. 70.000
im Jahre 1976, ihr Anteil am gesamten
Wohnungsbau von zwei Dritteln im
Jahre 1952 auf ein Sechstel 1976
(Abb... 1).
Die Fachdiskussion, die seit geraumer
Zeit um die Krisenerscheinungen und um
eine Reihe technokratischer Reformkonzepte
geführt wird, wird fast ausschließlich
von Vertretern der Administration
der Wohnungswirtschaft bestritten. Ihre
Kritik beschränkt sich in der Regel denn
auch darauf, den um 1960 eingeleiteten
Wechsel des Förderungssystems als Krisenursache
technokratischen Fehlentscheidungen
zuzuschreiben, wie z.B.
der irrtümlichen „Erwartung, die durch
den Subventionsabbau steigenden Mieten
würden aus dem ständig steigenden Netto-Einkommen
gezahlt werden können”® .
Außerdem seien die Folgen dieses ‚,Irrtums”’
für Hunderttausende von Sozialmieterhaushalten,
die 12-15 Jahre nach
Fertigstellung ihrer Wohnung mit der
vollen Kostenmiete belastet werden
sollen, „politisch nicht gewollt”’.7
Demgegenüber wird aus einer Analyse
der Finanzierungsbedingungen und
der Mietenentwicklung im Sozialen
Wohnungsbau seit Anfang der 50er .Jahre
deutlich, daß der Wechsel des Förderungssystems
lediglich einen Schritt innerhalb
einer kontinuierlich durchgeführten
Demontage darstellte.
DIE DEMONTAGE DES SOZIALEN WOHNUNGSBAUS
ANTEIL DER SOZIALWOHNUNGEN
AM WOHNUNGSBAU DER BRD”
IN TSD. UND %
HYPOTHEKEN-ZINSEN
ANTEIL OFFENTL.
MITTEL AN DER
FINANZIERUNG DES
SOZ. WOHNUNGBAUS
IN %
ANTEIL DER OFF
MITTEL AN DEN
ÖFF HAUSHALTEN®
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[5 J25 51% 1958
301 51% 1959
Ex © 45% 1960
623 [216 33% 1964
478 34] 102 ]21% 1970
554 32]116 ]21% 1971
660 32121 ]ı8% 1972
714 os 16% 1973
604 17% 1974
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10 17% 1976
1
2. FÖRDERUNGSWEG
BE IE)
ee
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BEE
— E6
1953 [5,0]
2554. Ce]
1955
1957 [3,5]
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6,1
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1961 [3,2
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1964
1965 [2,3]
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1971 [10,7
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197
STATISTISCHES BUNDSESAMT (JAHKBÜCHER)
VOHNUNGSWIRTSCHAFTLICHES JAHRBUCH 1975/76
JONATSBERICHTE DER DEUTSCHEN BUNDESBANK
SIGENE BERECHNUNGEN
Abb. 1: In der synoptischen Darstellung des Sozialen Wohnungsbaus im gesamten Wohnungsbau
und der sich wandelnden Finanzierung werden Ablauf und Wirkung des Demontage-Prozesses
verdeutlicht. Die Demontage, die gegen Ende der 50er Jahre beginnt, tritt
um 1966/67 in die entscheidende Phase (Große Koalition in Bonn). Der Anteil der für
den Sozialen Wohnungsbau bestimmten Mittel an den öffentlichen Haushalten sinkt von
2,2% im Jahre 1966 auf 0,7% im Jahre 1971. Das hat zur Folge, daß der Anteil niedrig
verzinster öffentlicher Mittel in der Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus im gleichen
Zeitraum von 32% auf 10% reduziert wird. Seither überwiegen die Mittel des Kapitalmarkts,
deren Anteil in den 50er Jahren noch unter 30% lag, zwischen 1966 und 1971
dagegen von 39% auf 60% der Gesamtfinanzierung angestiegen ist. Im Zusammenwirken
mit dem überdurchschnittlichen Steigen der Baupreise, die von 1962 bis 1972 doppelt so
rasch anstiegen wie die Lebenshaltungskosten und der extremen Verteuerung der Hypothekenzinsen
zu Beginn der 70er Jahre mußte die derart vorprogrammierte Steigerung
der Kostenmieten im Sozialen Wohnungsbau besonders hoch ausfallen. Die „„Mietenverzerrung””
und das Ausmaß der „„‚Mietenexplosion” sind die direkten Folgen dieser Entwicklung,
ebenso der Rückgang der jährlich fertiggestellten Sozialwohnungen.
2. Die Demontage des Sozialen Wohnungsbaus
aus dem Jahre 1950, in dem ein auf 6
Jahre und 1,8 Mio. Wohnungen beschränktes
Förderungsprogramm festgelegt
wurde. Damit befand sich ein Teil
der Wohnungswirtschaft als einziger Bereich
der Volkswirtschaft vorübergehend
in staatlicher Regie, was nur unter dem
Druck der Verhältnisse zu verstehen ist:
Bei Gründung der BRD im Jahre 1949
fehlten infolge der Kriegszerstörungen,
des kriegsbedingten Rückgangs des
Wohnungsbaus und des Zustroms von
Vertriebenen und Umsiedlern insgesamt
5,5 Mio. Wohnungen? . Das Wohnungselend
in den zerstörten Städten behin-Im
wohnungspolitischen Leitbild aller
Bundesregierungen seit 1949, nämlich
der „Überführung des Wohnungswesens
in die soziale Marktwirtschaft”, von
dem auch die sozialliberalen Regierungen
kaum abgewichen sind, ist die Wieder-Abschaffung
der nach dem Krieg
notwendig gewordenen massiven Wohnungsbau-Förderung
durch den Staat
bereits enthalten.
Am Anfang des Sozialen Wohnungsbaus
stand das 1. Wohnungsbaugesetz