Full text: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1979, Jg. 11, H. 43-47, [48])

1. Ein anatolisches Dorf 
na 
folgen und ihn beerben wird. Schließlich 
behauptet er sich gegenüber seinem Va- 
ter, indem er, eventuell noch zu dessen 
Lebzeiten, Oberhaupt des väterlichen 
oder eines neuen Hauses wird. Die Zu- 
rückhaltung und Fügsamkeit dagegen, 
die eine Tochter gegenüber ihrem Vater 
an den Tag legt, ist nicht von den Kon- 
flikten der Rechtsnachfolge bestimmt: 
Sie wird unter Tränen das Haus ihrer Ur- 
sprungsfamilie verlassen, wenn sie heira- 
tet, und auch nicht ihrer Mutter, von 
der sie Abschied. nimmt, als weiblicher 
Haushaltsvorstand nachfolgen, sondern 
ihrer Schwiegermutter. Daher ist die Be- 
ziehung zu ihrer Mutter von Vermeidung 
und Konflikten eher frei. Die Vertraut- 
heit dieser Beziehung wird nur durch 
den Respekt ergänzt, den der im Ver- 
gleich zum Geschlechtsunterschied, und 
zumal bei den Frauen, weniger akzentu- 
ierte Generationsabstand erfordert. Dem- 
entsprechend ist das Verhältnis von Mut- 
ter und Sohn sowohl von der Distanz ge- 
prägt, die von ihrem unterschiedlichen 
Alter und Geschlecht herrührt, wie auch 
von der Vertrautheit, welche aus der 
Mittlerrolle der Mutter in Konflikten 
mit dem Vater und dem Umstand resul- 
tieren, daß der Sohn seinem Vater auch 
in der Rolle des Versorgers der Mutter 
nachfolgt, falls sie länger leben sollte. 
Die an sich vorbehaltlose Vertraut- 
heit der Beziehung zwischen Geschwi- 
stern erfährt im wesentlichen zwei Ein- 
schränkungen: 
Die Arbeitsbereiche von Brüdern und 
Schwestern sind getrennt, Brüder haben 
einen Anspruch auf häusliche Dienstlei- 
stungen der Schwestern, diese einen auf 
Schutz und Versorgung durch die Brü- 
der. Der Ausdruck ihrer Vertrautheit 
scheint, mag diese auch selbstvetständ- 
lich ein Leben währen, durch ihre unter- 
schiedlichen Geschlechterrollen ge- 
hemmt. Zum zweiten findet die Familia- 
rität der Vertrautheitsbeziehung par 
excellence, der zwischen Schwestern, 
die nach ihrer Heirat allerdings räum- 
lich getrennt leben, in der Beziehung 
zwischen Brüdern nicht in vollem Um- 
fang ihr Gegenstück: Brüder sind auch 
mögliche Rivalen und Konkurrenten 
im Bereich der Produktion und Arbeit 
und die an sich geltende Forderung nach 
Solidarität und unbeschränkter, selbst- 
verständlicher und nicht verrechenbarer 
Hilfe zwischen Geschwistern findet ihre 
Grenze an den divergierenden, individu- 
ellen materiellen Interessen der Brüder. 
Von ihnen ist die Beziehung der in die- 
ser Hinsicht rechtlosen Schwestern frei. 
Das Szenario dieser stark unterschiedlich 
geformten Grundbeziehungen wird 
durch das fast bar aller Vertrautheit, 
ganz von Vermeidung und Respekt be- 
stimmte Verhältnis der Schwiegertoch- 
ter, der Fremden, die ins Haus kommt, 
zur Familie ihres Mannes ergänzt. Aus- 
gedehnte, manchmal lebenslange 
Sprechverbote zwischen Schwiegervater 
und der Frau des Sohnes und eine kon- 
fliktträchtige Beziehung zur Schwieger- 
mutter, die ihr die Arbeit anweist und 
sie gerade dadurch zu ihrer Nachfolge- 
rin macht, sind Ausdruck dieser Distanz 
Aus der Perspektive des einzelnen, 
etwa eines verheirateten Mannes, sind 
der gesellschaftliche Raum des Hauses 
und damit sein Verhalten durch die je- 
weilige Anwesenheit sehr verschiedener 
Personen — des Vaters, der Mutter, der 
Schwester, des Bruders, der Frau — in 
einer Weise zersplittert und differenziert, 
die die im Haus verbrachte Lebenszeit 
als eine Serie ständig — und in unseren 
Augen oft sprunghaft — wechselnder situa- 
tiver Kontexte erscheinen läßt. 
Gegen den weitverbreiteten Eindruck, 
die vorherrschende Familienform in Ana: 
tolien sei die Großfamilie — gebildet aus 
zwei oder mehr Ehepaaren gleicher oder 
verschiedener Generationen und ihren 
Kindern — ist festzuhalten, daß 60% al- 
ler türkischen Familien Kernfamilien 
sind, d.h. aus einem Ehepaar mit Kin- 
dern und eventuell einem Elternteil be- 
stehen. Dieser falsche Eindruck hat sich 
wohl vor allem deshalb bilden können, 
weil das Ideal der Großfamilie lange 
Zeit in Anatolien Geltung hatte, wenn 
es auch angesichts hoher Kindersterblich- 
keit und geringer Lebenserwartung nur 
relativ selten realisiert wurde. Dies be- 
deutet aber nicht, daß die Beziehungen 
zwischen Großeltern und Enkeln, zwi- 
schen verheirateten Brüdern, auch die 
bereits genannte zwischen Schwiegerel- 
tern und Schwiegertochter, unwichtig ge- 
worden wären. Sie spielen sich jedoch in 
der Mehrzahl der Fälle nicht oder nicht 
mehr innerhalb ein und desselben Hauses 
ab, da die Söhne heute zunehmend gleich 
bei ihrer Heirat oder einige Jahre danach 
einen eigenen Haushalt gründen. 
DAS DORF 
Die Vielfältigkeit und Hierarchie der inter- 
nen Beziehungen eines Hauses läßt ein 
Mann hinter sich. wenn er die Schwelle 
EN AMATLISCHES DORF 
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seines Hauses betritt und in die Männer- 
Öffentlichkeit des Dorfes tritt. Die ande- 
ren Häuser des Dorfes sind für ihn haram. 
d.h. rituell nicht ohne weiteres zugäng- 
lich; er tritt außerhalb des Hauses ande- 
ren Männern in der Öffentlichkeit und 
als prinzipiell gleicher und zugleich ver- 
einzelt entgegen. Er ist der Repräsentant 
seiner Familie, d.h. er verkörpert ihre 
Einheit, und seine eigene Ehre, wie die 
jeden Mannes, dem er begegnet, ist un- 
trennbar mit dem individuellen Verhal- 
ten jeden einzelnen Familienmitglieds, 
insbesondere dem sexuellen Wohlverhal- 
ten der Frauen seines Haushaltes, ver- 
knüpft. Dieser Aspekt seiner Ehre, 
namuz, stellt sich wie eine Mitgliedskar- 
te in die Männergesellschaft dar, die 
nicht erworben, wohl aber verloren wer- 
den kann. Dabei tangiert das Verhalten 
eines Mannes gegenüber einer Frau 2u5s 
einem anderen Haushalt nur geringfügig 
seine eigene Ehre, in vollem Umfang 
aber die der Brüder oder des Ehemannes 
der betreffenden Frau. Die gröbsten 
Schimpfworte und die ehrenrührigsten 
Beleidigungen unter türkischen Männern 
stellen daher nicht so sehr abschätzige 
Charakterisierungen des Gegners dar, 
sondern bestehen aus der bloßen Absichts- 
erklärung, mit der ihm zugehörigen Mut- 
ter oder Frau zu schlafen. 
Der Zugang zur Öffentlichkeit, also 
zum politisch-rechtlichen Bereich und 
im Islam damit auch dem religiösen, ist 
an die Aufrechterhaltung bestimmter 
Standards von familialer Moral gebun- 
den; die Zugehörigkeit zu umma, der Ge- 
meinde der Gläubigen, die prinzipiell 
gleich sind, und zum Kreis der Männer, 
die Dorfpolitik machen, setzt die Durch- 
setzbarkeit väterlicher Autorität in der 
Familie, deren Schutz und Versorgung 
voraus. 
Die Orte, an denen sich Männer ver- 
sammeln, sind die Moschee und das Kaf- 
feehaus, für männliche Jugendliche deren 
heutige lebensgeschichtliche Vorläufer, 
die Schule und die Gruppe der Gleichal- 
trigen. 
Die Unterwerfung der Männer unter 
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