Volltext : ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1979, Jg. 11, H. 43-47, [48])

3. MIETBEGRENZUNG UND
INSTANDHALTUNGSINVESTI—
TIONEN

Fragt man danach, unter welchen Bedingungen
 ein Hausbesitzer mehr in sein
Haus investieren würde, so finden 42%
die Aufhebung von Mietbegrenzungen
„wichtig”. Korreliert man jedoch die Höhe
 der Mieteinnahmen pro qm und die
Höhe der Instandhaltungsaufwendungen
der letzten zehn Jahre pro qm, so ergeben
 sich keine oder doch nur geringe Zusammenhänge
 (r = 0,10). Dagegen variieren
 die Instandhaltungen erheblich damit,
ob Eigennutzung vorliegt (1,— DM/qm)
oder nicht (0,70 DM/qm). Zugleich sind
bei Eigennutzung des Miethauses die Mieten
 signifikant niedriger, Es muß daher
bezweifelt werden, ob Mietbegrenzungen,
selbst wenn sie vorhanden wären, die Instandhaltungs-
 und Modernisierungsinvestitionen
 derart, wie oft behauptet, beeinflussen.


4. DIE RELEVANZ DES MIET-SPIEGELS


In Mannheim sind mit relativ großer
publizistischer Begleitung bislang drei
Mietspiegel veröffentlicht worden (1973,
1975, 1977). Dennoch nennen nur 12%
der Hausbesitzer als Grund zu einer Mieterhöhung
 den Mietspiegel. Kostengesichtspunkte
 oder einfach die Gelegenheit zur
Mieterhöhung bei Mieterwechsel werden
weit häufiger genannt (33% bzw. 20%).
33% der befragten Hausbesitzer kennen
den Mietspiegel nicht — bei den Hausbesitzern,
 die jünger als 50 Jahre sind, sind
dies 28,9%, bei denen, die älter als 65 Jahre
 sind, 41,9%. Die zweitgrößte Gruppe
hält den Mietspiegel! für unerheblich (29%):
als Erleichterung für Mieterhöhungen
empfinden 24% den Mietspiegel, eine Erschwerung
 geben lediglich 10,3% an. Die
Mietspiegel sind also entweder unbekannt
oder werden als unerheblich empfunden
oder als ein Instrument zur Mieterhöhung.

5. MIETSPIEGEL: INSTRUMENT ZUR
MIETERHÖHUNG ODER MIET-BEGRENZUNG?


Nur wer schon relativ hohe Mieteinnahmen
 erzielt, gibt an, daß die ortsübliche
Vergleichsmiete die Mieterhöhung erschwert.
 Die Gruppe, die den Spiegel als
Erleichterung empfindet, hat unterdurch-Schnittliche
 Mieten. Das Instrument der
ortsüblichen Vergleichsmiete führt so zu
einer Kappung von Mietspitzen, zugleich
zu einer Erhöhung eines Großteils von
Mieten.

6. SELEKTIVE EFFEKTE AUF BE-STIMMTE
 HAUSBESITZER-GRUPPEN


Das Urteil, ob der Mietspiegel eine Mieterhöhung
 erleichtert oder erschwert,
steht in keinem Zusammenhang mit der
Qualität des Hausbesitzes, dagegen ist
der Anteil derer, die den Mietspiegel als
eine Behinderung empfinden, in der Gruppe

 von Hausbesitzern mit neueren Häusern
 (jünger als 18 J.) größer als in der
mit älteren Häusern. Dies liegt jedoch
nicht nur an der Höhe der Mieten in neue:
ten Häusern, sondern mehr noch daran,
daß neuere Häuser in einem stärkeren
Ausmaß erwerbsmäßig bewirtschaftet
werden, während etwas ältere Häuser zu
einem höheren Anteil der Eigennutzung
dienen.

nach oben bewegt. Dem vom Interessenstandpunkt
 der Mieter her gesehen doppeldeutigen
 Charakter des Gesetzes kann
man m.E, nur dadurch begegnen, daß
man die positive Seite verteidigt (Verbesserung
 der Wohnsicherheit) und alles unternimmt,
 die negativen Seiten (Mietenanstieg)
 zu bekämpfen.

Nachtrag

7. EFFEKTE AUF DEM IMMOBILIEN-MARKT


Nach Mitteilung des Bonner Städtebauinstituts
 sind die Mieten im letzten Jahr
seit längerem wieder stärker gestiegen als
die Lebenshaltungskosten. Während der
Index für die Gesamtlebenskosten um
2,3% stieg, lagen die Mieten um 2,75%
höher als im Vorjahr. Die Verteuerung
der Altbauwohnungen war besonders
hoch (3,2%), die der Sozialwohnungen
mit 2,4% relativ niedrig. Die Mieten von
Neubauwohnungen stiegen um 27%. 16

Die geringere Rentabilität des Hausbesitzes
 müßte sich in einer geringeren Neigung
 niederschlagen, ein Haus zu erwer:
ben. Die Bereitschaft, ein Miethaus zu
<aufen, ist dagegen über die Jahre hinweg
 konstant. Von den untersuchten
Hausbesitzern haben ihr Haus gekauft:
1968/69 9,9% (14)
1970/71/72 10,6% (15)
1973/74 10,6% (15)
1975/76/77 10,6% (15)
Das heißt mit anderen Worten, daß die
Bereitschaft, ein Miethaus zu kaufen,
nach Inkrafttreten des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes
 nicht gesunken ist.

Anmerkungen

1.
2

Süddeutsche Zeitung, Jan. 1979
Frankfurter Allgemeine Zeitung,
16. Dez. 1978
Handelsblatt (HB), 19. April 1978
HB, 11. Mai 1975
HB, 30. Mai 1978
Die Welt, 1. Juni 1978
Mannheimer Morgen, 2. Juni 1978
Johann Eekhoff, Gerhard Werth, Der
gegenwärtige Mieterschutz und eine
Alternative in Wirtschaftsdienst 1978
X1,S.557
Mannheimer Morgen, 8. Juni 1978
HB, 22. Juni 1978
HB, 23. Juni 1978
Die Welt 24. Juni 1978
Die Welt 1. Januar 1979
Im einzelnen wurden folgende Untersuchungen
 durchgeführt: 1. Sekundäranalyse
 der GWZ 1968 für Mannheim;
2. Mieterumfrage 1973; 3. Mieterumfrage
 1975; 4. Sekundäranalyse der Mieter
umfrage 1977 des Zentrums für Umfragen,
 Methoden und Analysen (ZUMA);
5. Umfrage bei Vermietern 1978 — diese
Umfrage wurde vom Ministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
 finanziert; die hier berichteten Ergeb.
nisse waren nicht Gegenstand der vertraglichen
 Vereinbarungen mit dem BM-Bau.
Befragt wurden 438 Hausbesitzer.
Die Berechnung der Rendite wurde wie
folgt vorgenommen: Nettomeiteinnahmen
 1977 minus durchschnittliche jährliche
 Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen
 der letzten 10 Jahre
minus durchschnittliche Fremdkapitalkosten
 bezogen auf die nominellen Eigenmittel,
 Nicht-berücksichtigt wurde die Abschreibung,
 da in der Regel mit einem
realen Wertzuwachs und nicht mit einem
realen Wertverlust bei Mietgebäuden gerechnet
 werden muß. Berücksichtigt man
die Abschreibungen, so liegt die Bruttoren
dite bei ca. 6%. Die Berechnung der Rendite
 beruht auf den Angaben von 138
Hausbesitzern,.
Die Welt, 8. Januar 1979

3

3. DIE WIRTSCHAFTLICHKEIT DES
HAUSBESITZES

Q

Berechnet man die Rendite des Miethausbesitzes,
 so ergibt unsere Kalkulation bei 9
Berücksichtigung von Instandhaltungs- 10.
Kosten und den Kosten für das Fremd- 11
Kapital einen Wert von 7,6%. Allein durch 12
steuerliche Effekte ist eine Steigerung Ne
der Rendite zwischen 50 und 70% in
Rechnung zu stellen. So ist auch ohne
den Wertzuwachs Miethausbesitz nach
wie vor eine äußerst rentable Investition ! 5

Fazit

Die Argumentation gegen das Wohnraumkündigungsschutzgesetz
 gehen weitgehend
 an der Realität vorbei. Weder kann
man sagen, das Gesetz habe faktisch zu
einem Mietpreisstop geführt, noch kann
man es schlechthin mieterfreundlich
nennen. Teile der Hausbesitzer werden
durch das Gesetz gehindert, besonders
flexibel auf Marktchancen zu reagieren
und besonders hohe Renditen zu erwirtschaften.
 Für die Masse der Hausbesitzer
ist das Gesetz ohne Bedeutung, für einen
nicht unerheblichen Teil ist es nützlich,
um Mieterhöhungen durchzusetzen. Insgesamt
 bedeutet das Gesetz für die Mieter
einen kontinuierlicheren Mietanstieg. Es
schützt sie in Ausnahmefällen vor besonders
 hohen Mieten (Mietwucher) und
verbessert die Wohnsicherheit. Vom Gesichtspunkt
 der Wohnversorgung her ist
das Gesetz problematisch, da es mit dem
Instrument des Mietspiegels (zur Operatio
nalisierung der ortsüblichen Vergleichsmiete)
 nicht nur — eventuell — die Mietspitzen
 kappt, sondern tendenziell zu
einer Anhebung der niedrigeren Mieten
auf den Mittelwert führt, der sich seinerseits
 durch dauernde Neuabschlüsse gerade
 in dem Teilwohnungsmarkt der unteren
 Einkommensschichten relativ schnell

15.

16

21
            
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