Volltext : ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1980, Jg. 12, H. 49- 51/52, [53], 54)

Diskussion um Wohnungspolitik I

ARCH+ - Interview mit Peter Conradi, MdB (SPD), Stuttgart

Aus sozlaldemokratischer Sicht ...

Für ARCH+ wurde das Gespräch von Ruth Becker und Friedemann Gschwind geführt.

Das Interview wurde im Dezember 1979
von Ruth Becker und Friedemann
Gschwind geführt. Conradi hat in Stuttgart
 Architektur studiert und ist heute
Mitglied im Bundestagsausschuß für Raumordnung,
 Bauwesen und Städtebau. Er hat
sich vor der Öffentlichkeit und der Partei
kritisch zur Wohnungs- und Städtebaupolitik
 geäußert. Wir wollten wissen,
welche Lösungsansätze ein profilierter
„Parteilinker” sieht.
Dieses Gespräch ist als Auftakt für eine
erneute Diskussion um die Holzwege und
Sackgassen der Wohnungspolitik gedacht
in der sehr unterschiedliche Positionen zu
Wort kommen werden. Das Heft Nr. 54
ARCHT” wird sich dann schwerpunktmäßig
 mit diesem Thema befassen.
ARCH-+: Herr Conradi, angesichts der zunehmenden
 Verschlechterung der Wohnungsversorgung
 in der BRD, die sich vor
allem in den Ballungszentren auswirkt
und dort vor allem die ärmeren Schichten
 trifft, die auf Mietwohnungen angewiesen
 sind, liegt die These nahe, daß eine
 nachhaltige Verbesserung nur durch
eine radikale Veränderung der Wohnungspolitik
 in der Richtung erreichbar ist, daß
dem Mietwohnungsbau, insbesondere
dem sozialen Mietwohnungsbau, die absolute
 Priorität eingeräumt wird und die
Wohnungsbauförderungsmittel entsprechend
 auf diesen Bereich konzentriert
werden. Was meinen Sie zu dieser These?

P. Conradi: Ich glaube nicht, daß es die
Lösung in der Wohnungsbaupolitik oder
auch nur eine Lösung gibt, sondern daß
es darauf ankommt, verschiedene Elemente
 miteinander zu koppeln. Die Lösung
 gibt es nicht ... . Die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen muß nach verschiedenen
 Gesichtspunkten geprüft werden:
1. Stadtentwicklungsbezogen: wie
wirken sich diese Instrumente auf
die Entwicklung der Städte aus?
2. Wohnungsbaupolitisch: welche
Folgen haben sie am Wohnungsmarkt
 für die Versorgung der einzelnen
 Gruppen?
Verteilungspolitisch: welche Eigentumsverteilung
 geht damit einher?
Sozialpolitisch: welchen Gruppen,
welchen Schichten möchte ich
helfen?
Das gibt ein ganzes Bündel von Antworten.
 Fangen wir beim Bestand an Mietwohnungen,
 an Sozialwohnungen an:
durch welche Politik kann man eine bessere,
 sozial gerechtere Nutzung des Bestandes
 erreichen? Ich glaube z.B., daß
eine gezielte, einfache Modernisierung,
die an Einkommensgrenzen gebunden
und mit Direktsubventionen verbunden
ist, die Wohnungsversorgung bestimmter
 Gruppen nachhaltig verbessern könnte.
 Also nicht die derzeitige Modernisierungsförderung,
 bei der die Mittel vor allem
 an die Hauseigentümer gehen und unter
 den Hauseigentümern wiederum an
die besser verdienenden. Wie bei der Ei-4‘



gentumsförderung ($ 7b) gehen leider
auch bei der Modernisierungsförderung
und beim Energiesparen 2/3 der Mittel
an das obere Drittel der Einkommensbezieher,
 d.h. wir haben massive Umverteilungseffekte.
 Deshalb muß man in der
Modernisierungsförderung die Mietermodernisierung,
 steuerlich begünstigt und
rechtlich abgesichert durch langfristige
Mietverträge, vorantreiben, also denen,
die aus eigener Kraft nicht modernisieren
 können, Hausbesitzern wie Mietern,
durch direkte, nicht rückzahlbare Subventionen
 helfen.

ARCH*+: Ist ihrer Meinung nach also das
Wohnungsproblem in den Städten vor allem
 eine Frage des schlechten Bestandes?


P. Conradi: Nicht nur des schlechten Bestandes.
 Auch die Frage der Belegung im
Sozialwohnungsbau ist eine Bestandsfrage.
 Ich kann die Wohnungsversorgung
der unteren Einkommensgruppen nicht
verbessern, wenn ich im sozialen Wohnungsbau
 eine Umwandlung in Eigentum
erlaube und die „Fehlbelegung” weiter
zulasse, ja häufig die Fehlförderung noch
dadurch ergänze, daß Leute, die jahrelang
 zu wenig Miete gezahlt haben, die
Wohnungen nun auch noch kaufen
können. Deswegen haben wir (die Mehrheit
 im Bundestag) im Wohnungsbauänderungsgesetz
 die 10-jährige Bindungsfrist
 verstärken wollen, so daß, selbst
wenn die Sozialwohnung verkauft wird,
der Mieter nicht rausgedrängt werden
kann, wenn er innerhalb der Einkommensgrenzen
 verdient. Das Gesetz bedarf
 aber der Zustimmung des Bundesrats.
 Im Vermittlungsverfahren (zwischen
 Bundestag und Bundesrat) hat
die Opposition eine Verkürzung der
Bindungsfrist auf 8 Jahre durchgesetzt

ARCH*+: Wie erklären Sie sich eigentlich,
 daß die Fehlbelegungsproblematik,
 die ja schon lange besteht und in
jeder wohnungspolitischen Diskussion
beklagt wird, bisher nicht angegangen
wurde? Ich beziehe mich jetzt vor allem
 auf die einkommensbezogenen
Fehlbeleger, nicht auf die Unterbeleger.
Was soll mit diesen Fehlbelegern, Ihrer
Meinung nach, geschehen?

P. Conradi: Wollten wir aus den Neubaugebieten
 des sozialen Wohnungsbaus
der 60er Jahre alle „Fehlbeleger”
verdrängen, so entstünde eine Sozialstruktur,
 die niemand will, weder im Fasanenhof,
 noch im Giebel, noch im Freiberg
 (alles Stuttgarter Sozialwohnungsgebiete,
 d.Red.).
Es wäre aber bei den nach 1970 gebauten
 Sozialwohnungen durchaus möglich,
 die Miete nur dort nachzusubventionieren,
 wo der-Mieter noch innerhalb
der Einkommensgrenzen verdient. Bei
diesen Wohnungen ist das doch einfach.
Die Bayern stecken z.B. jetzt auf 10

Jahre 265 Mio. DM in die Nachsubventionierung.
 Da ist es überhaupt kein
Problem festzulegen, daß nur dort nachsubventioniert
 wird, wo die Einkommensgrenzen
 nicht überschritten werden.
Wer aus den Einkommensgrenzen rauswächst,
 zahlt dann eine entsprechend
höhere Miete und wird entweder ausziehen
 oder durch seine höhere Miete mehr
Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.

Die Bestandsnutzung ist vor allem eine
 Frage der Wohnungsversorgung bestimmter
 Gruppen: Wenn ich im Bestand
 andere Leute habe als ursprünglich
 gedacht, dann darf ich mich nicht
wundern, wenn die, für die die Wohnungen
 einmal gebaut wurden, heute draußen
 vor der Tür stehen und keine Wohnung
 finden.

ARCH-+: Diese Methode funktioniert
aber nur bei den neueren Sozialwohnungen.
 Viel gravierender ist aber wohl das
Fehlbelegungsproblem in den älteren
Wohnungen. Was soll da passieren?

P. Conradi: Bei den Wohnungen, die vor
1970 gebaut und mit Darlehen gefördert
 worden sind, ist es schwerer, an die
Fehlbelegungsfrage ranzukommen, weil
sie mit festen Mieten gefördert sind. Da
wird man andere Instrumente entwickeln
müssen.

ARCH-+: So gesehen wäre also die degressive
 Förderung von Vorteil?

P. Conradi: Ich habe die degressive Förderung
 im Prinzip immer für richtig gehalten,
 weil ich es für einen Unsinn halte,
 jemand eine billige Wohnung zu geben
 und zu sagen: „Bis an dein Lebensende
 kostet diese Wohnung die gleiche
Miete.”’ Es ist doch sozialpolitisch wie
verteilungspolitisch nicht zu vertreten,
daß jemand, dessen Einkommen sich in
10 Jahren nominal verdoppelt, d.h. sich
real etwa um die Hälfte vergrößert hat,
immer noch die gleiche Miete zahlt wie
vor 10 Jahren. Wir schaffen mit festen
Mieten eine große Verteilungsungerechtigkeit
 zwischen denen, die 1960 oder
1970 eine Wohnung beziehen und denen,
die erst 1980 oder 1990 einziehen. Dabei
zahlt der spätere Jahrgang immer einen
wesentlich höheren Anteil seines verfügbaren
 Einkommens für die Miete. Das degressive
 Förderungssystem ist deshalb
richtig. Der Ärger damit ist, daß die einprogrammierten
 Mietsteigerungen größer
sind als die tatsächlichen Steigerungen
der verfügbaren Nettoeinkommen. Da
liegt der Wurm, deswegen wird nachsubventioniert.
 So lange die Mietsteigerungen
 etwas unter den Einkommenssteigerungen
 bleiben, ist das nichts Böses, denn
der Mieter zahlt weiter den selben Anteil
seines Einkommens für die Miete; da sollte
 man nicht nachsubventionieren. Man
sollte nur dort nachsubventionieren, Wo
die Mietsteigerung schneller ist als die

AC
            
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