BAUZBITÜNG
Nr. 40
Reiseskizze von Architekt E. Dobler-Pforzheim
rungssachen“ widersprochen wird, namentlich sofern sich
dieselben auf die Beschränkung der Rechte der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und deren Unterstellung
unter die Yersicherungsämter sowie ferner auf die Tragung
der Kosten für die Yersicherungsämter und auf die Ersetzung
des Rechtsmittels des Rekurses durch dasjenige
der Revision und endlich Beschränkung der Selbstverwaltung
auf sozialpolitischem Gebiete sowie ungerechtfertigte
Bevorzugung der Arbeitnehmer gegenüber den
Arbeitgebern beziehen. Es wird vor allem Erhaltung
der bewährten Berufsgenossenschaften in der gegenwärtigen
Verfassung mit den zum allgemeinen Besten
bisher geübten Obliegenheiten, Belassung der Feststellung
der Entschädigungen bei denselben und Beibehaltung der
Berufung und des Rekurses in Unfallversicherungssachen
gefordert. Ein Antrag des Hannov. Innungsbezirksverbands
wurde gleichfalls angenommen. Derselbe geht dahin,
der Innungsverband wolle zum Ausdruck bringen,
daß die Arbeitgeber Einspruch dagegen erheben müssen,
daß ihnen bei einem Teil der Beschlüsse nur ein Drittel
der Stimmen zustehen soll; vielmehr müsse gefordert
werden, daß ihnen, wenn sie die Hälfte der Beiträge
übernehmen, als selbstverständlicher Akt der Gerechtigkeit,
auch die Hälfte der Sitze in der Verwaltung zugeteilt
wird. Vor allen Dingen müsse aber gefordert
werden, daß bei einer Aenderung des Krankenversicherungsgesetzes
der Bestand der Innungskrankenkassen,
denen das Verdienst gebührt, dem Gedanken der wirksamen
Beteiligung der Arbeitgeber an der Verwaltung
durch Uebernahme der Hälfte der Beiträge in glücklicher
Weise die Bahn gewiesen zu haben, nicht gefährdet,
sondern ihr Zusammenschluß zu größeren Verbänden
zwecks besserer Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen
Aufgaben gefördert wird.
Ueher die Einwirkung der Entwicklung der Betontechnik,
insbesondere des Eisenbetonbaues, auf die
wirtschaftlichen Interessen des Bauhandwerks verbreitete
sich Architekt Gestrich-Berlin, indem er die mannigfachen
Verwendungen dieser neuen Bautechnik im Tief- und Hochbau
besprach und mit der eindringlichen Mahnung schloß,
im Interesse der Stellung des Bauhandwerks sich aufs
eingehendste mit den Eisenbetonkonstruktionen vertraut
zu machen. Baugewerksmeister C1 e r v e - Schwerin berichtete
über die praktischen Erfahrungen bei Ausführung
der verschiedensten Eisenhetonbauten und betonte die
große Feuersicherheit der Konstruktionen. Nach längerer
Besprechung, in der noch verschiedene Meinungen zum
Ausdruck kamen, wurde folgende von Gestrich beantragte
Resolution angenommen: „Der 23. Delegiertentag des
Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister beschließt,
angesichts der immer weiter um sich greifenden Entwicklung
des Eisenbetonhaues seinen Mitgliedern dringend