Volltext : ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1983, Jg. 15, H. 67, 68, [69/70], 71, 72)

BAUZBITÜNG

Nr.  40

Reiseskizze  von  Architekt  E.  Dobler-Pforzheim

rungssachen“  widersprochen  wird,  namentlich  sofern  sich
dieselben  auf  die  Beschränkung  der  Rechte  der  gewerblichen ­
  Berufsgenossenschaften  und  deren  Unterstellung
unter  die  Yersicherungsämter  sowie  ferner  auf  die  Tragung
der  Kosten  für  die  Yersicherungsämter  und  auf  die  Ersetzung ­
  des  Rechtsmittels  des  Rekurses  durch  dasjenige
der  Revision  und  endlich  Beschränkung  der  Selbstverwaltung ­
  auf  sozialpolitischem  Gebiete  sowie  ungerechtfertigte ­
  Bevorzugung  der  Arbeitnehmer  gegenüber  den
Arbeitgebern  beziehen.  Es  wird  vor  allem  Erhaltung
der  bewährten  Berufsgenossenschaften  in  der  gegenwärtigen ­
  Verfassung  mit  den  zum  allgemeinen  Besten
bisher  geübten  Obliegenheiten,  Belassung  der  Feststellung
der  Entschädigungen  bei  denselben  und  Beibehaltung  der
Berufung  und  des  Rekurses  in  Unfallversicherungssachen
gefordert.  Ein  Antrag  des  Hannov.  Innungsbezirksverbands ­
  wurde  gleichfalls  angenommen.  Derselbe  geht  dahin, ­
  der  Innungsverband  wolle  zum  Ausdruck  bringen,
daß  die  Arbeitgeber  Einspruch  dagegen  erheben  müssen,
daß  ihnen  bei  einem  Teil  der  Beschlüsse  nur  ein  Drittel
der  Stimmen  zustehen  soll;  vielmehr  müsse  gefordert
werden,  daß  ihnen,  wenn  sie  die  Hälfte  der  Beiträge
übernehmen,  als  selbstverständlicher  Akt  der  Gerechtigkeit, ­
  auch  die  Hälfte  der  Sitze  in  der  Verwaltung  zugeteilt ­
  wird.  Vor  allen  Dingen  müsse  aber  gefordert
werden,  daß  bei  einer  Aenderung  des  Krankenversicherungsgesetzes ­

  der  Bestand  der  Innungskrankenkassen,
denen  das  Verdienst  gebührt,  dem  Gedanken  der  wirksamen ­
  Beteiligung  der  Arbeitgeber  an  der  Verwaltung
durch  Uebernahme  der  Hälfte  der  Beiträge  in  glücklicher
Weise  die  Bahn  gewiesen  zu  haben,  nicht  gefährdet,
sondern  ihr  Zusammenschluß  zu  größeren  Verbänden
zwecks  besserer  Wahrnehmung  der  ihnen  zugewiesenen
Aufgaben  gefördert  wird.
Ueher  die  Einwirkung  der  Entwicklung  der  Betontechnik, ­
  insbesondere  des  Eisenbetonbaues,  auf  die
wirtschaftlichen  Interessen  des  Bauhandwerks  verbreitete
sich  Architekt  Gestrich-Berlin,  indem  er  die  mannigfachen
Verwendungen  dieser  neuen  Bautechnik  im  Tief-  und  Hochbau ­
  besprach  und  mit  der  eindringlichen  Mahnung  schloß,
im  Interesse  der  Stellung  des  Bauhandwerks  sich  aufs
eingehendste  mit  den  Eisenbetonkonstruktionen  vertraut
zu  machen.  Baugewerksmeister  C1  e  r  v  e  -  Schwerin  berichtete ­
  über  die  praktischen  Erfahrungen  bei  Ausführung
der  verschiedensten  Eisenhetonbauten  und  betonte  die
große  Feuersicherheit  der  Konstruktionen.  Nach  längerer
Besprechung,  in  der  noch  verschiedene  Meinungen  zum
Ausdruck  kamen,  wurde  folgende  von  Gestrich  beantragte
Resolution  angenommen:  „Der  23.  Delegiertentag  des
Innungsverbandes  deutscher  Baugewerksmeister  beschließt,
angesichts  der  immer  weiter  um  sich  greifenden  Entwicklung ­
  des  Eisenbetonhaues  seinen  Mitgliedern  dringend
            
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