Volltext: Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 39, 1883)

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Vor jeder Bestimmung der Salpetersäure wurde der Titer 
der Indigolösung auf folgende Weise festgestellt. Mittelst einer 
Pipette wurden 5cc einer Salpeterlösung (s. pag. 134) zu 25 cc 
destillirten Wassers gethan und darauf mit 60 cc concentrirter 
Schwefelsäure vermischt. Aus einer Bürette liess ich alsdann so- 
lange die hergestellte Indigolösung (pag. 134) hinzufliessen, bis 
die anfangs gelbe Farbe der Flüssigkeit eine blaugrüne Färbung 
annahm. Aus den verbrauchten CC Indigolösung konnte ;ent- 
nommen werden, wie viel CC der letzteren 1 mg N, O3 entspricht. 
Ich wählte die Concentration der Indigolösung so, dass auf 
5—6cc 1 mg NO; zu rechnen war. 
Das Ende der Reaction liess sich genau feststellen: Um 
ein richtiges Resultat zu erhalten, muss man nur eine Vorsichts- 
maassregel anwenden, die kurz erwähnt sein mag. Der Versuch 
muss innerhalb kurzer Zeit ausgeführt sein. Es sind deswegen 
deren mehrere erforderlich. Bei dem zweiten Versuche setzt man 
die zum ersten Male verbrauchten CC Indigolösung direkt zum 
Wasser, fügt das doppelte Volum der gesammten wässerigen 
Flüssigkeit an concentrirter Schwefelsäure zu und titrirt weiter 
bis zur Grünfärbung, Man gebraucht jetzt mehr Indigolösung 
als bei dem ersten Versuche und verbessert dadurch einen Fehler, 
der durch die Verdünnung und die zu langsame Ausführung des 
Vorversuches entstanden ist. 
Der Versuch wurde dann in oben angegebener Weise modi- 
ficirt wiederholt. Aus der Menge der verbrauchten Indigolösung 
wurde der Gehalt des Wassers an Salpetersäure berechnet. Die 
Berechnung, wie viel Salpetersäure in 100000 Theilen Wasser 
enthalten ist, ist durch folgende Gleichung ausgedrückt: z= 
unter der Voraussetzung, dass x angiebt, wie viel Theile NO; 
in’ 100000 Theilen Wasser enthalten sind, dass b_die verwendeten 
CC Wasser und a die verbrauchten CC Indigolösung ausdrückt 
und unter der Annahme. dass 6 die Anzahl CC Indigolösung be- 
deutet, welche 1 mg N„,03 entsprechen. 
Es darf das angewendete Wasser in 100 cc nicht mehr als 
10—12 mg Salpetersäure enthalten. Uebersteigt der Gehalt der
	        
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