Full text: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)

4. Vorschläge zur Reform der gemein- darität kommt sozialpolitisch und so- tionalsozialismus die deutlichsten Spu- 
nützigen Wohnungswirtschaft und zialkulturell wieder höchste Bedeutung ren hinterlassen. Das 1940 durchgesetzte 
des Wohnungsgemeinnützigkeitsrech- zu. Doch längst ist klar, daß mit den WGG verbietet diese Formen u.a. als 
tes (WGG) bisherigen unternehmerischeh Konzep- „versteckte Gewinnausschüttung an Mit- 
ten und der passiven Verwaltung eine glieder“. Noch heute werden Reste dieser 
Hilfe zur Selbsthilfe nicht möglich ist. „kleinen Netze“ auf Amtswegen zerstört. 
Wer sich für die Mobilisierung von De Een _ Die meisten aktuellen Gründungsini- 
Selbstverantwortlichkeit und Selbsthil- eines Stimulierens Aus- "der N ACbeiS. tiativen stehen in diesem Sinne mehr in 
febereitschaft einsetzt, wird‘ Trägerfor- marktpolitik weiß man. daß man mit der der Tradition der historischen Woh- 
men und Rahmenbedingungen anbieten Beat p Hd Grundunsshilfe zu den Be: nungsreform als die bestehenden GWU, 
müssen, die der Selbstaktivität förder- | rofl UNS U ß a UNES de EC) 8 als daß sie die soziale und kulturelle Ar- 
lich sind. Zur Zeit gilt das Gegenteil. NEN ängst werden In aNde- beit ihren Mitgliedern gegenüber aus- 
N edar . ; ren europäischen Ländern Gründungs- drücklich aufneh Wer abe h 
Wirkliche Selbsthilfe wird strukturell er- UXDEIICN.  SOPCNANNIE - ANIMAICUTE.- INS rücklich aulnehmen. wer aber mehr 
schwert. Keine, auch nicht die genossen- ar SCHICK und für ihre Tätiekeit öf- Aufgaben über- und dem Staat abnimmt, 
schaftliche Rechtsform ist für Selbsthil- onılich bezahlt. Diese aktive Deratung 07 9 größeren Anspruch auf. öffent- 
fegruppen handhabbar. Dochein Genos- „.r Bildunz von „selbstnutzenden © Ge liche Gegenleistungen (Subsidiaritäts- 
senschaftssektor ohne Neugründungen einschalten“ Wäre cine Aufgabe für Öf- prinzip). Wer - wie die GWU - ständig 
ist bloß eine Karikatur des Selbsthilfege- fentliche oder freie rn Trä- eigenständige Aufgaben entzogen be- 
dankens. ; eie gemeinnützige 1Tä- Kommen oder aufgegeben hat, ohne sich 
N ger, wie es etwa in England der Fall ist. 1m die alten oder neue zu bemühen, der 
Forderung: Abschaffung der Bedürf- Diese beraten, betreuen, prüfen; und die darf sich nicht wundern, wenn die bishe- 
nisprüfung im WGG Ss . Betroffenen bedienen sich ihrer und rigen Gegenleistungen als Privilegien 
Forderung: eigenes Recht für Klein- wechseln, wenn sie schlecht bedient erkannt und abgebaut werden. 
genossenschaften (GenG) werden. D A ® z 
en Einwänden der Prüfer, eine 
Das jetzige Verbandsmonopol mit quasi- Dr EB ars chaftlichkeitsprüfun NEE ea NEE 
öffentlichen Aufgaben (Gutachten zur von: Negeründunsen ist N iiferendent Soli sche“ Ziel N HSdUN ar WOHNUNES- 
Bedürfnisprüfung) dient faktisch seit auf deren Besonderheiten (Selbsthilfe En 7 DRKON N hıli 1 NSS Selbst 
Jahrzehnten dazu, Neugründungen zu bereitschaft, Bindungen, soziale und N Dun N NUN der  Bewoh A En br 
erschweren. Die Debatte über zukünftige Kulturelle Dienste) N ur chen PEIVESEISTUNg Cr SCWONNET ZU LASICH 
Aufgaben gemeinnütziger Trägerformen B . der Unterversorgten, ist zu antworten: 
wird daher immer nur als Debatte über Gegen Neugründungen wird ihre Eigen- Erstens sichern die heutigen Formen 
die zukünftige: Rolle der bestehenden kapitalschwäche vorgebracht. Es ist %UCh nicht das, worum es ursprünglich 
GWU geführt. Lassen sich nicht andere, sejbstverständlich, daß Neugründungen &1nE: die Solidarität der schon (mit 
vielleicht zeitgemässere gemeinnützige gegenüber alteingesessenen GWU immer öffentlichen Mitteln) Versorgten mit den 
Träger denken? Warum nicht „selbstnut- m Wettbewerbsnachteil sind. Dies noch Unversorgten. Vor allem die 
zenden Gemeinschaften als Bauherrn spricht jedoch nicht gegen Neugrün- Ersetzbarkeit der Baupflicht durch Mo- 
oder Erwerber“ in der Form der Bewoh- dungen, zumal die meisten jetzigen GWU dernisierung widerspricht materiell dem 
nergenossenschaft, die über zusätzliche pe; ihrer Gründung ebenfalls Hilfe bei ursprünglichen Gedanken. 
Bindungen und erweiterte Aufgaben mit ger Eigenkapitalbeschaffung erhielten. Zweitens kann die bis 1933 weit ver- 
besseren Gründen Anspruch auf öffentli- Jede formelle Gleichbehandlung ist in breitete soziale und kulturelle Aufgaben- 
che Gegenleistungen anmelden könnten? Wirklichkeit eine Benachteiligung jener erfüllung durch erweiterte Berichts- 
Einheitsverband und Bedürfnisprü- wirklichen Selbsthilfeinitiativen, die für Pflichten (Sozialbilanzen) einigermaßen 
fung sind Relikte autoritärer Staatsge- ihre Zielgruppe und bei der Entlastung objektiviert werden. Die „neuen“ Dienste 
sinnung, finden sich auch nur in Ländern der öffentlichen Hand mehr leisten als Müssen entweder „öffentliche Güter“ 
mit dieser Tradition. Wer soziale und ;edes etablierte Unternehmen. Ein frei- CM oder aber Aufgaben gegenüber den 
kulturelle Innovationskräfte für gemein- wi|liges Mehr an Bindungen, an Selbst- Mitgliedern, die sonst der Öffentlichkeit 
nützige Träger frei setzen möchte, weran hpjlfebereitschaft und an Übernahme ten- hnehin zugefallen wären. 
die große wohnkulturelle Tradition an- dgenziell öffentlicher Aufgaben (Subsi- 
knüpfen möchte, wird um Pluralismus qjaritätsprinzip) hat Anspruch auf ent- Forderung: EEE BA 
im Verbandsbereich nicht herum kom- sprechende Gegenleistungen. Wer diese Die Baupflicht im WGG ist nicht ein- 
men. bietet (über das jetzige WGG hinaus), fach abzuschaffen, sondern ihrem ur- 
Forderung: sollte entsprechend differenziert (z.B. in 54% ER 
Klare Trennung der Prüfungsaufga- den Erbbauberechtskonditionen) gewür- Varlanten AlternafiV zu inferpretieren: 
ben von der Interessensvertretung im digt werden. Spricht doch heute jeder da- | . 
Verbandsbereich; Pluralisierung der VOn, daß „Bindungen“ gekauft werden ® Übernahme sozialer, kultureller 
Verbände müssen. Die ‚meisten Selbsthilfeinitiati- oder wirtschaftlicher Aufgaben, 
w ven bieten weitergehende Leistungen und die entweder „öffentliche Güter“ 
er ernsthaft mehr Selbsthilfe, Selbst- Bindungen ohne bisher auf Gehör zu sind oder aber - falls nur bewohner- 
verantwortung und kulturelle Erneue- stoßen. bezogen - die die öffentliche Hand 
Me EEE EEE nicht en Forderung: entlasten; 
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— sondern auch „Hilfe: N arSelbat- Wiederzulassung sozialer und kultu- 3 sCirkere. Vermögensbindung _ als 
hilfe“ anbieten. Auch hier haben die Ein- Teller Leistungen gegenüber Mitglie- bisher - in der Tradition des abpe- 
heitsverbände ihre Rolle gegenüber der dern und der Nachbarschaft im WGG; schafften SR WG (Frivatisierung 
Zeit vor 1933 ie unter Konkurre Kontrolle durch Sozialbilanzen nur bei Rückbindung); nn 
„ WO Sie unter A0 DE B wirtschaftliche Betreuung und För- 
standen, umgekehrt. Waren sie früher Dje historischen Selbsthilfeunterneh- derung neu entstehender „selbst- 
Gründungshelfer und Berater, so kon- men seit der Gründungswelle der Spar- nutzender Gemeinschaften“ (z.B. 
zentrieren sie heute ihr Interesse auf die und Bauvereine sind untrennbar mit dem durch Dienstleistungen. Eigenka- 
Altmitglieder. Bemühen verbunden, den Mitgliedern pitalersatz usw.); BEN 
Forderung: auch soziale und kulturelle Leistungen zu ® Solidarabgabe bei reinen Verwal- 
Die Institutionalisierung der „Hilfe gewähren: von den Notfonds über tungsgenossenschaften in einen 
zur Selbsthilfe“; Förderung der akti- CGemeinschaftseinrichtungen bis zur ge- Verbundfonds; 
ven Gründungshilfe und -beratung nossenschaftlichen Kinder- und Altenbe- ® Neubau oder Hinzuerwerb von be- 
treuung. Aus Wohnraum wurde selbst- drohten Privatbeständen und 
Der wirklichen Förderung von Selbst- gestalteter Lebensraum. Gerade hier - bei Überführung in gebundenen Be- 
verantwortlichkeit und praktischer Soli- der Genossenschaftskultur - hat der Na- stand.
	        

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