Full text: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)

Zu a):Die Baukosten für Gebäude und 
Außenanlagen unterschieden sich bei 
allen vier Angeboten nur unwesentlich, lagen 
aber - für die anspruchsvolle Architektur von 
Herzberger - am untersten Berliner Bau- 
kostenniveau. 
Zu b):Die vier Angebote differierten beim 
Umfang der möglichen Selbsthilfemaß- 
nahmen (zwischen 2.000,- und 20.000,- DM 
pro Wohnung) sowie bei der Organisation 
und Betreuung der Selbsthilfe. Zwei Wett- 
bewerbsteilnehmer verpflichteten sich zu 
einem erheblichen Betreuungsumfang durch 
einen technischen Koordinator. 
Entsprechend dem unterschiedlichen 
Selbsthilfeumfang differierten auch die Mög- 
lichkeiten der Mietreduzierung durch Selbst- 
hilfe. Von der Wohnungsbaukreditanstalt 
wurde nur ein Verfahren zur Anrechnung der 
Selbsthilfe akzeptiert, bei dem die erbrachten 
Leistungen (Maler-, Tapezierer- und Fliesen- 
legertätigkeiten, Bodenbeläge und Küchen- 
einbauten sowie die Gestaltung der Gemein- 
schaftsräume und Außenanlagen u.a.) mit 
den dafür ortsüblichen Gewerkepreisen be- 
wertet und als zu verzinsendes Darlehen m 
(6,5% Zins, 1% Tilgung) zur Fremdfinan- a 
zierung eingesetzt werden. Dadurch redu- EZ 
ziert sich die Sozialmiete (z.Zt. 6,- DM /qm) je 
nach Umfang der vom Mieter zu erbringen- 
den Ausbauleistung zwischen 0,20 DM und 
1,67 DM pro Quadratmeter Wohnfläche und 
Monat - und dies etwa 25 Jahre lang. Die 
Nachteile dieser „Selbsthilfeverrechnung“ 
liegen in der Bindung an den schlüsselferti- 
gen Ausbaustandard nach den Wohnbau- 
förderungsbestimmungen und dem Zwang 
zur Erbringung der Selbsthilfeleistung bis zur 
Schlußabnahme durch die Wohnungsbau- 
kreditanstalt Berlin (WBK); vorher erfolgt 
keine öffentliche Förderung durch Aufwen- 
dungshilfen. 
Ein Wettbewerbsteilnehmer schlug vor, 
bereits den erweiterten Rohbau durch die 
WBK abnehmen und dann die öffentliche 
Förderung bei einer Kaltmiete von 3,50 DM / 
qm einsetzen zu lassen. Im Rahmen einer neu 
zu gründenden Genossenschaft sollte dann 
der Wohnungsbau und die Gestaltung der 
Außenanlagen in Selbsthilfe erfolgen. Dieses 
der Mieterselbsthilfe adäquatere Modell 
wurde von der WBK abgelehnt. Erhebliche Grundriß 1. Vollgeschoß 
Differenzen zwischen den vier Angeboten gab 
es auch im Bereich der Mieterbeteiligung an 
der Verwaltung und Bewirtschaftung der 
Wohnungen. Die Unterschiede reichten vom 
mietreduzierenden Treppenhausreinigen und 
Schneeräumen bis hin zur völligen Selbst- 
verwaltung der Mieter in Form einer neu zu 
gründenden Genossenschaft. 
Zu c):Die Kostenmieten der Wettbewerbs- 
angebote varlierten zwischen 25,32 DM 
pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat 
und 26,90 DM/qm Wohnfläche und Monat. 
Ein Wettbewerbsteilnehmer errechnete eine 
Kostenmiete von 24,14 DM/gqm, allerdings 
nur für den erweiterten Rohbau. Die Kosten- 
miete lag bei allen Angeboten unter der 
Kostenmietobergrenze von 27,- DM/qm, die 
die WBK noch als förderungswürdig für das 
Wohnungsbauprogramm 1984 festgelegt hat. 
Differierte die Kostenmiete und damit der 
direkte Förderungsaufwand (durch Aufwen- 
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