Zu a):Die Baukosten für Gebäude und
Außenanlagen unterschieden sich bei
allen vier Angeboten nur unwesentlich, lagen
aber - für die anspruchsvolle Architektur von
Herzberger - am untersten Berliner Bau-
kostenniveau.
Zu b):Die vier Angebote differierten beim
Umfang der möglichen Selbsthilfemaß-
nahmen (zwischen 2.000,- und 20.000,- DM
pro Wohnung) sowie bei der Organisation
und Betreuung der Selbsthilfe. Zwei Wett-
bewerbsteilnehmer verpflichteten sich zu
einem erheblichen Betreuungsumfang durch
einen technischen Koordinator.
Entsprechend dem unterschiedlichen
Selbsthilfeumfang differierten auch die Mög-
lichkeiten der Mietreduzierung durch Selbst-
hilfe. Von der Wohnungsbaukreditanstalt
wurde nur ein Verfahren zur Anrechnung der
Selbsthilfe akzeptiert, bei dem die erbrachten
Leistungen (Maler-, Tapezierer- und Fliesen-
legertätigkeiten, Bodenbeläge und Küchen-
einbauten sowie die Gestaltung der Gemein-
schaftsräume und Außenanlagen u.a.) mit
den dafür ortsüblichen Gewerkepreisen be-
wertet und als zu verzinsendes Darlehen m
(6,5% Zins, 1% Tilgung) zur Fremdfinan- a
zierung eingesetzt werden. Dadurch redu- EZ
ziert sich die Sozialmiete (z.Zt. 6,- DM /qm) je
nach Umfang der vom Mieter zu erbringen-
den Ausbauleistung zwischen 0,20 DM und
1,67 DM pro Quadratmeter Wohnfläche und
Monat - und dies etwa 25 Jahre lang. Die
Nachteile dieser „Selbsthilfeverrechnung“
liegen in der Bindung an den schlüsselferti-
gen Ausbaustandard nach den Wohnbau-
förderungsbestimmungen und dem Zwang
zur Erbringung der Selbsthilfeleistung bis zur
Schlußabnahme durch die Wohnungsbau-
kreditanstalt Berlin (WBK); vorher erfolgt
keine öffentliche Förderung durch Aufwen-
dungshilfen.
Ein Wettbewerbsteilnehmer schlug vor,
bereits den erweiterten Rohbau durch die
WBK abnehmen und dann die öffentliche
Förderung bei einer Kaltmiete von 3,50 DM /
qm einsetzen zu lassen. Im Rahmen einer neu
zu gründenden Genossenschaft sollte dann
der Wohnungsbau und die Gestaltung der
Außenanlagen in Selbsthilfe erfolgen. Dieses
der Mieterselbsthilfe adäquatere Modell
wurde von der WBK abgelehnt. Erhebliche Grundriß 1. Vollgeschoß
Differenzen zwischen den vier Angeboten gab
es auch im Bereich der Mieterbeteiligung an
der Verwaltung und Bewirtschaftung der
Wohnungen. Die Unterschiede reichten vom
mietreduzierenden Treppenhausreinigen und
Schneeräumen bis hin zur völligen Selbst-
verwaltung der Mieter in Form einer neu zu
gründenden Genossenschaft.
Zu c):Die Kostenmieten der Wettbewerbs-
angebote varlierten zwischen 25,32 DM
pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat
und 26,90 DM/qm Wohnfläche und Monat.
Ein Wettbewerbsteilnehmer errechnete eine
Kostenmiete von 24,14 DM/gqm, allerdings
nur für den erweiterten Rohbau. Die Kosten-
miete lag bei allen Angeboten unter der
Kostenmietobergrenze von 27,- DM/qm, die
die WBK noch als förderungswürdig für das
Wohnungsbauprogramm 1984 festgelegt hat.
Differierte die Kostenmiete und damit der
direkte Förderungsaufwand (durch Aufwen-
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