Full text : Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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Auf  dieser  Bahn  wurden  die  Maximalvisiere  i:  200  Kannstatt—Göppingen,
1:100  Göppingen—Geislingen  und  Amstetten—Beimerstetten,
1:45  Geislingen—Amstetten  und  Beimerstetten—Ulm
angewendet  und  es  wurde  dieser  Anlage  entsprechend  rationeller  Betrieb  vorgesehen,  wie  er  hiernach ­
  beschrieben  ist.
Indem  wir  den  Betrieb  auf  dieser  Strecke  hienach  zur  Betrachtung  stellen,  beabsichtigen
wir  durch  ein  Beispiel  die  vorstehende  Anordnung  unter  Heranziehung  der  Zugkraft  unserer  heutigen ­
  Lokomotiven  zu  erläutern.
Auf  der  Bahn  Kannstatt—Ulm  werden  jene  Visiergruppen  in  folgender  Weise  ausgenützt:
Auf  Steigung  1:200  (Stuttgart—Göppingen)  zieht  die  Güterzugslokomotive  E  80  Achsen.
Auf  Steigungen  1:100  zwischen  Göppingen—Geislingen  und  Amstetten—Ulm  fördert  dieselbe ­
  Lokomotive  E  wenn  sie  mit  der  in  Göppingen  stehenden  Personenzugsmaschine  D  zusammen
benützt  wird,  52-f-28  =  8o  Achsen.  Auf  der  Strecke  1:45  Geislingen—Amstetten  schleppen  die
hiehergelangte  Güterzugsmaschine  E  und  Personenzugsmaschine  D  mit  der  in  Geislingen  stehenden
Güterzugsmaschine  F  26-j-20-j~36  also  zusammen  82  Achsen.
Die  Güterzugslokomotive  F  wird  nicht  weiter  benützt  als  von  Geislingen  nach  Amstetten.
Hierauf  fährt  sie  nach  Geislingen  zurück,  während  Maschinen  E  und  D  den  Weg  nach  Ulm
mit  1:100  (wie  von  Göppingen  nach  Geislingen)  fortsetzen,  und  ebenso  (mit  Nachschub  zwischen
Ulm  und  Beimerstetten)  nach  Göppingen  zurückkehren.
Selbstredend  für  andere  Strecken  veränderte  Kombinationen.
Für  Behandlung  der  Vorarbeiten  wurde  noch  weiter  bestimmt,  dass  alle  auf  Grund  der  generellen ­
  Projekte  vorzunehmenden  Kostenvoranschläge  in  gewöhnlichen  Fällen  mittelst  Schätzung  nach
einem,  auf  Erfahrungen  gestützten  Schema  gefertigt  werden  dürfen,  dagegen  in  schwierigen  Fällen
einer  speziellen  Baukostenrechnung,  und  nach  Umständen  auch  einer  Berechnung  des  künftigen
Reinertrags  unterzogen  werden  müssen.
Wo  insbesondere  konkurrierende  Transitbahnen  zur  Auswahl  standen,  war  vorgeschrieben,
dieselben  nicht  nur  an  die  eingerechneten  Bau-  und  Betriebskosten  und  die  Rentabilität  anzulehnen,
sondern  auch  nach  den  kürzesten  Entfernungen  zwischen  den  Hauptverkehrsplätzen  in  Betracht  und
Berechnung  zu  ziehen  und  zu  diesem  Zweck  neben  und  ausser  den  vorbesagten  Erhebungen
richtige  Distanztabellen  über  alle  wichtigeren  bestehenden  und  künftigen  Bahnen  einzurechnen,  in
Verzeichnisse  zu  bringen,  dieselben  evident  zu  erhalten  und  zu  benützen.
Wir  werden  an  geeigneter  Stelle  ein  paar  Beispiele  beistellen,  wie  in  der  I.  Periode  Konkurrenzlinien ­
  in  Vergleichung  und  zur  Wahl  gestellt  wurden.
Hiezu  geben  Gelegenheit  und  Anlass:  die  Vergleichung  dreier  Konkurrenzprojekte  über  die
sogenannte  Zentralbahn  (der  Strecken  Ludwigsburg—Esslingen)  und  wiederum  die  Konkurrenzfrage
der  Fils-  und  Remsbahn.

I-  Ba.u.pe:ric>cLe-Elftes
  Kapitel.
Vorschriften  für  die  Bearbeitung  von  detaillierten  Plänen  und  Uebersehlägen  und  für  Bauausführung.
Für  die  Bearbeitung  von  detaillierten  Plänen  und  Uebersehlägen  und  für  Bauführung  war
angeordnet,  dieselbe  den  genehmigten  generellen  Vorarbeiten  anzupassen,  sodann  war  bestimmt,
gründliche  Untersuchungen  für  Detailbearbeitung  der  Pläne  und  Voranschläge,  sowohl  über  die
Höhenlage  als  über  die  Beschaffenheit  des  Baugrundes  durch  Nivellements  und  durch  Oeffnung  von
Baugruben;  weiterhin  durch  Erhebungen  der  höchsten  Wasserstände  mittelst  Aufnahme  von  Hoch-
            
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