Full text: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1985, Jg. 18, H. 79-83)

GRUNDRISSKRITIK 
Die Wohnung wird von einem jungen Paar mit Baby bewohnt. Sie haben keinen 
Berechtigungsschein für Sozialwohnungen. Die geäußerte Kritik am Grundriß ist be- 
'anglos - kein Wunder bei dieser Unterbelegung. 
Blickwinkel der Fotokamera. 
Küche 
Die Küche liegt vom Eingang zu weit entfernt, sie ist nur durch die 
Eßecke und den Wohnraum erreichbar und somit ein gefangenes Zim- 
mer im hintersten Teil der Wohnung. Sie hat reine Nordlage, die Blick- 
richtung von Herd und Spüle zielt auf die Wand; die Belichtung erfolgt 
durch ein kleines Fenster. Die Küche ist zu klein, um den verschiedenen 
Anforderungen der Küchenarbeit einschließlich der Wäschepflege zu 
entsprechen, zumal die Waschmaschine wohl in der Küche stehen muß. 
Die hier geleistete Arbeit erfolgt unsichtbar für den Rest der Bewohner, 
da die Größe der Küche nur Bewegungsfreiheit für eine Person zuläßt 
und keine Sichtbeziehung zum Wohnraum oder einem Individualraum 
besteht. Die einzige Kontaktmöglichkeit besteht zum Eßraum und wird 
dadurch erschwert, daß sich die Türöffnung im Rücken der an der 
Küchenzeile arbeitenden Person befindet. So ist auch ein zur Küchenar- 
beit gleichzeitiges Betreuen der Kinder am Eßplatz mit viel Aufwand 
verbunden. 
Eßraum Blick auf die Küchenzelle (| Vordergrund: ein kleiner Frühstückstisch): 
zu wenig Stell- und Arbeitsfläche für die vorgeseiene Haushaltsgröße von 5 Personen 
Die Eßecke ist zum Wohnraum hin völlig offen, zur Küche hin bis auf 
eine Tür abgeschlossen und, da sie gleichzeitig als Eingang zur Küche 
dient, zu eng, um eine ungestörte Sitzmöglichkeit zu bieten. Außerdem 
ist sie zum Wohnraum hin nicht abtrennbar und damit völlig einzuse- 
hen (Zwang zur Ordnung). 
Individualräume 
Der größte Individualraum ist nach Norden orientiert und durch zwei 
Fenster belichtet. Er ist direkt über den Flur erschlossen. Die beiden 
anderen Individualräume sind nach Süden orientiert, wobei der größere 
von beiden ebenfalls direkt vom Flur aus erreichbar ist. Er hat ein klei- 
nes Fenster nach Süden und eine Fensterfront nach Westen auf die Ter- 
rasse. Der kleinste Individualraum hat trotz Südlage nur zwei Fenster 
nach Osten, mit Blick auf die Terrasse und das Nachbarhaus. Er ist 
schlauchartig, extrem schmal und tief. Wie die Küche ist er nur die Rest- 
fläche des Normalgeschosses minus der halben Durchfahrt, und dazu 
noch durch die Anordnung der Fenster ungünstig belichtet. Ein weiterer 
Nachteil ist, daß er nur durch den Wohnraum und einen kleinen Stich- 
Alur erreicht werden kann. Die beiden Südzimmer haben über die Ter- 
KASSE Blickkontakt untereinander. Die Aufs Stellung EINES Ehebettes St Blick in den Schlafraum: bei der Schlafzimmermöblierung müssen sich die Mieter 
nur in den beiden vorderen Zimmern möglich, wodurch das hintere zwischen Ehebett und Kleiderschrank entscheiden 
kleinste Zimmer als Kinderzimmer genutzt werden muß. 
Außenraum 
Die kleine Loggia dient als Verbindung zur Außenwelt. 
Abstellraum 
Die Abstellfläche ist viel zu klein. 
Fazit 
Bewohnt eine vierköpfige Familie diese Wohnung, ist die Nutzung der 
Räume nur im Sinne der herrschenden hierarchischen Familienstruktur 
möglich; Anordnung, Lage und Größe der Räume lassen keine indivi- 
duelle Nutzung zu. Ebenso können hier nur drei gleichberechtigte Indi- 
viduen wohnen, da der Wohnraum aufgrund seiner Lage und Erschlie- 
Bung nicht als vierter Individualraum nutzbar ist. Offensichtlich spiel- 
ten bei der Entwurfskonzeption nicht die Bedürfnisse der später darin 
lebenden Menschen eine Rolle, als vielmehr Geometrie und Fassaden- 
gestaltung.
	        
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