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Bewohner des Hauses diesen Winter befallen waren, verschont geblieben
und einen leichten Anfall der Diphtheritis überstanden, dürfen wir wohl
fraglos auf Rechnung der Wolle setzen ?
Antwort: Von Staub ist nur der aus Pflanzenfasern und
Erdthoil<en bestehende schädlich, weil diese mit „Gestänken“ beladen
sind, vie sie beim Feuchtwerden (auf der nasjen Schleimhaut der Athem-
wege) frei werden lassen. Wenig schädlich ist der aus Hautschuppen, Woll-
fäser<hen 2c. bestehende Staub, weil der „gestankfrei“ ist und ihn die
Flimerhaare der Athemwege stets wieder herausschaffen. Die Keuh-
hustenfestigkeit des genannten Kinde3 stimmt zu einigen allerdings noch
wenig zahlreichen Erfahrungen, die ih machte. Ueber die Diphtheritis
sind die Akten no<h nicht geschlossen, so viel steht fest: Der Wollene hat
auch diese heimtückische Krankheit viel weniger zu fürchten, aber neben
den „Kleiderdüften" kommen bei ihr noc< andere Düfte, denen auch der
Wollene unter Umständen sich nicht entziehen kann (Kloakendüfte u. s. f.)
als Dispositionzursache in Betra<t. J< lade meine ärztlihen Kollegen
in der Wolle ein, keine Gelegenheit zur Ermittlung der disponirenden Ur-
sache zu versäumen und mir ihre Crfahrungen gütigst behufs Veröffent-
lichung mitzutheilen.
Correspondenz.
NZ. Id bitte je den Leser, stets auch diese Rubrik durchzusehen, da
ich iur solche Anfragen „öffentlich“ beantworte, welche für alle Leser wich-
tig sind,
Hrn. W. G. in Offenbach. Das Umherwerfen im Schlaf, wobei Sie
sich entblößen und dann beim offenen Fenster frieren, wird sich verlieren, denn
Sie sind ja erst seit 8 Wochen in der Normalkleidung und ' erst seit ein paar
Tagen im Normalbett, das ist also eine kritische Erscheinung. Bis die Krise
vorüber, können Sie auc< Jhr Couvert zu einem Sa> zusammennähen lassen,
in den Sie hineinschlüpfen, dann ist es mit der Entblößung aus, Später können
Sie das Couvert wieder auftrennen, wenn Sie nicht vorziehen, e8 als Sak fort
zu gebrauchen.
Hrn. A. J. D. in Düsseldorf. I< bin stet8 dankbar, wenn ich auf
Mißstände bei den konzessionirien Geschäftsleuten aufmerksam gemacht werde,
denn „wo kein Kläger, ist kein Richter“. Allein ein anderer für den Richter
maßgebender Saß ist: „audiatüur et altera pars!“ und da ist es mir gerade
wie andern Richtern auch zu häufig passirt, daß ich dem Kläger eben nicht Recht
geben konnte. In dem Einen Punkte haben Sie Recht, wenn Sie die An-
bringung von Stößern verlangten und diese unterblieb, so ist das ein Fehler,
aber kein Kapitalverbrechen. Wenn 80*/, der Besteller Abweichungen von meiner
Vorschrift, der eine in Betreff der Taschen, der andere in Betreff der Stößer,
der dritte in Betreff des Schnittes, der vierte in Betreff des Kragen3, der fünfte
betreffs der Schoßlänge, der sechste in Betreff des Futters verlangt, so ist einem
Schneider kein „ordonnanzmäßiges Arbeiten“ beizubringen und ebensowenig zu
verwundern, wenn er einmal „etwas vergißt“. Das passirt allen Menschen, die
mit „Casuistik“ geplagt werden. Hätten Sie mittelst Postkarte die fehlenden
Stößer nachbestellt, so hätten Sie dieselben erhalten, durch einen dortigen Schneider
einnähen lassen und den Betrag hiefür von der Rechnung des hiesigen Schneiders
abgezogen, so wäre alles in der Ordnung gewesen. Wenn Sie mit dem Aus:
dru> „schlechte Arbeit“ Recht hätten, so wäre das bedenklicher, allein das ist ein
sehr relativer Begriff; mir sind jezt schon so viele wunderliche, anspruchsvolle
Leute vorgekommen , die das „schlecht“ heißen, mit was hundert andere völlig
Ätfeicde End. daß ich ohne Beaugenscheinigung mir kein Urtheil erlaube. An-
ererseit3 habe ich von dem verklaagten Schneider so viele gute Arbeit gesehen