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nur unter der obigen Bedingung mache. Da die Anmeldung
acceptirt wurde, so sezte ich voraus, daß auch die Be-
dingung angenommen worden ist.
Durch den Brand wurde die vorjährige Ausstellung vereitelt,
aber die diesjährige Ausstellung konnte allem nach nicht als ein ganz
neues Unternehmen, sondern als eine Fortsezung des alten angesehen
werden, und so hielt ich es nicht mehr für nothwendig, der auf Anfrage des
Ausstellungsausschusses erfolgten Bereiterklärung zur erneuten Bethei-
ligung jene Bedingung wieder ausführlich beizufügen. Erst
später sah ich ein, daß es nothwendig sei, die Erklärung zu wiederholen,
als ich erfuhr, daß einige Geschäftsleute, ohne mich zu fragen, sich mit
der Jury in Verbindung geseßt hatten. J< ließ deShalb sofort zwei
Täfelchen mit der Legende „außer Konkurs“ anfertigen und sandte
dieselben mit der Bitte um Anheftung an den Kasten unter Hinweis
auf meine Erklärung vom vorigen Jahr dem Ausschuß der Hygiene-
ausstellung ein. Hierauf erhielt ich mit Datum vom 41. Juni nach-
stehendes Schreiben:
„Herrn Professor Dr. G. Jäger in Stuttgart.
Auf Ihr werthes Schreiben vom 6. d. M. theilen wir Ihnen mit, daß
die beiden Täfelchen in unseren Besitz gelangt sind. Wir haben dieselben jedoch
nicht angeheftet, da prinzipiell derartige Anschläge in unserer Ausstellung nicht
gelitten werden, indem von Seiten des Ausschusses eine Prämiirung überhaupt
nicht in Frage gekommen ist,
Die Prämiirung, welche Ihre Majestät die Kaiserin vorgenommen hat, ist
lediglich eine Privatsache Ihrer Majestät. Wir haben umsomehr die Tafel nicht
angeheftet, da dieselbe erst nachträglich hier einging und bereits gestern die Jury
ihre Sikungen beendet hat.
Ihr Schreiben jedoch , worin Sie uns mittheilen , daß Sie auf eine Me-
daille nicht reflettiren, haben wir dem Vorsitzenden der Jury übermittelt.
Hohachtung5voll
Allgem. Deufsche Ausftellung für Hygiene und Reffungswesen,
Der Ausschuß:
H. Rietsc<el, I]. Vorsikender.“
Selbstverständlich ist es mir nicht mehr eingefallen, gegen diesen
abweisenden Bescheid unter Hinweis auf meine uranfänglich ge-
stellte Bedingung zu rekurriren, aber ich war gezwungen, den
Sachverhalt hier zu veröffentlichen, damit man mir nicht die Nawität
zutraut, ich habe ausgestellt in der Hoffnung und Erwartung, bei
dieser Gelegenheit eine offizielle Parteinahme für das Wollregime zu
erhalten, und um im Voraus die Schlußfolgerungen abzuschneiden,
die an eine Nichtprämiirung gegnerischer Seits geknüpft werden.
Meiner Ueberzeugung nac< kann und darf eine offizielle Jury
bei der heutigen Sachlage keine Approbation ertheilen, und läge es
auch weder in unserem Jnteresse, noch in dem der Sache, wenn eine
solche ertheilt würde. Und zwar darum: die Durchführung des
Wollregimes ist nur auf ges<häftlichem Wege zu machen, und
wenn die Normalgeschäfte noh mehr, als dies jebt schon der Fall,