Lehrer, Assistenten und Beamte der württ. Hochschulen und des Kult-
ministeriums sind von der Hörscheingebühr befreit. Sonstige Angehörige
der Unterrichtsverwaltung sowie die Lehrkräfte an der Heidehofschule,
der Freien Waldorfschule, der Rothertschen Mädchenrealschule, dem
Mädchengymnasium. Evangelischen Töchterinstitut, Katholischen Töch-
terinstitut, welche Vorlesungen zu ihrer beruflichen Weiterbildung be-
suchen und hierüber eine Bescheinigung ihrer vorgesetzten Dienststelle
(Rektorat usw.) vorlegen, haben neben dem Unterrichtsgeld nur die
halbe Hörscheingebühr zu entrichten. Das gleiche gilt für die Studieren-
den der Akademie der bildenden Künste, die Schüler der Kunstgewerbe-
schule, der Höheren Bauschule und der Höheren Maschinenbauschule
Eßlingen. Vel. auch unten Nr. 3 der allgemeinen Bestimmungen,
IL. Unterrichtsgeld.
. Als Unterrichtsgeld sind für jede Semesterwochenstunde einer Vor-
Tesung oder Übung (einschl. derjenigen der Privatdozenten) zu bezahlen
Bei Vorträgen wird die volle programmäßige Stundenzahl berechnet,
Auch wenn nicht alle Stunden belegt sind.
Bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten Wochenstunden
maßgebend. Sind aber mehr als 4 Stunden in den Stundenplan aufge-
nommen, so werden auch bei geringerer Belegung mindestens 4 Stunden
angerechnet; sind 4 oder weniger als 4 Stunden vorgesehen, so muß
nach dem Studienplan bezahlt werden, auch wenn eine geringere
Stundenzahl belegt ist.
Ausnahmen:
2. Bei den chemischen Übungen
bis zu 12 Wochenstunden (Halbpraktikum)
über 12 Wochenstunden (Vollpraktikum) +
Praktikum für technische Physiker im Laborat. für phys
und Elektrochemie.
(Casthörer haben das 1'/afache der Sätze unter
3. Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik, Mine-
ralogie, Geologie und Physik
für das halbtägige Praktikum
für das ganztägige Praktikum.
4. Das Unterrichtsgeld für Leibesübungen (Turnen) ist in der Studien-
sebühr (IT) begriffen.
Ein Semester kann nur dann als Studiensemester angerechnet werden,
wenn mindestens 4 Vorlesungs- oder Übungsstunden belegt worden
sind. Eine Rückerstattung der bezahlten Unterrichts. und sonstigen
Gelder kann bei vorzeitige oder unfreiwilligem Austritt nicht bean-
sprucht werden.
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Zu entrichten.
3RM.
IV. Ersatzgelder,
Für die Benützung von Institutseinrichtungen und für Sachverbrauch
sind als Ersatzgelder im Halbjahr zu entrichten (s. Anm.
1. Übungen zur Vermessungskunde für Bauingenieure, Geodäten, Lehr-
amtskandidaten und Architekten
5) zweistündige Übung im Winterhalbjahr für Bauingenieure, Geo-
und Lehramtskandidaten .....
b) vierstündige Übung im Sommerbalbjehr (Lehramtskandidaten) ... 18
) Obungen der Bauingenieure und Ceodäten im Sommerballjahr
einschl. Hauptvermessungsübung .
4) Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für Bauingenieure -
9 + Architekten
) Übungen zur Zeit- und Ortsbestimmung -
© Ankitung der Ceodäten zu praktischen und sclbindieen A Arbeiten
im Sommerhalbjahr.
im Winterhalbjahr.
) Übungen in Plan- und Geländezeichnen 1.
Als Sicherheit für den Ersatz von Schiden an Instrumenten bei den
gegdit. Übungen, die durch Fahrlässigkeit von Studierenden. her.
führt werden, wird von jedem Studierenden, der eine Übung
/ermessungskunde belegt, ein Garantieschein verlangt, der die
Bestätigung einer Sparkasse, Bank oder der Studentenhilfe enthält,
"daß der Studierende den Beirag von 30 RM. hinterlegt hat, und der
solange gesperrt Bleibt, bis die Hochschule ihn freigibt.
2. Übungen im physikalischen Institut:
3) für | Nachmittag in der Woche. & Ba
b) für 2 Nachmittage in der Woche + Dön
e . . 30
3. Übungen im elektrotechnischen Institut
3) für | Nachmittag in der Woche... a ‘
b) für jeden weiteren Nachmittag + N
Röntgenlaboratorium:
tag in der Woche. -
) für 2 Nachmittage in der Woche
<) ganztägige Übungen +--.- G
5. Praktikum in den chemischen Laboratorien
Bir zu 12 Stunden (Holbpraktihum) «2.0.00.0000000000000 30 m
über 12 Stunden (Vollpraktikum) 2... aD
6. Proktikum für technische Physiker im Laborat, für plyk, Chemie und
Eiktrochemte -
7. Botanische oder sslogisch miksorkopische Übungen,
Tode Wochenstunde =. N ee Bi
1) Außerdem wird von den Praktikanten der chemischen Laboratorien am Anfang
des Halbjahres für Sonderbedürfnisse, wertvolle Stoffe sowie zum Ersatz für Be:
Schädigungen und für Abnützung teurer Geräte ein von der Abteilung bestimmter.
Vorschuß erhoben, über den am Schluß des Halljahrs abgerechnet wird.
Bei wissenschaftlichen Arbeiten in anderen Lehrgebieten, die einen ausnahmsweise
hohen Sach- oder Geräteverbrauch erforderten, wird eine besondere Umlage erboben.
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