Volltext : Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1885, Bd. 4, H. 1/12)

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Beilage zu Prof. Ir. G. Jägers Monatsblatt.
Stuttgart. HB 6. Juni 1885.
Jocus.
Akas des Landessanitätsratfs von Kräbßwinkel.
Die gerichtöhemische Untersuchung der Prof. Jägerschen Haarduftpillen
hat ergeben, daß der weibliche Haarduft noh in trillionster Verdünnung gesundheitswidrig
 ist.
Infolgedessen wird verordnet:
1. Die Jägersc<hen Haarduftpillen sind polizeilich verboten. Wer dennoch
solche' gebraucht, wird wegen Selbstmordversuchs vor Gericht gestellt.
2. Um die geheime Anfertigung von Haarduftpillen unmögli<h zu machen
und außerdem das weibliche Geschlecht seiner sanitätswidrigen Eigenschaften zu
berauben , werden nicht bloß sämtlichen weiblichen Personen, die unserer Obhut
anvertraut sind, die Zöpfe abgeschnitten, sondern obgenannte Personen haben sich
auch alle zwei Tage im Landessanitäts5ratsgebäude zur Rasierung einzufinden.
3. Bei dieser Gelegenheit hat sich herausgestellt, daß die gefährlichsten
Haare diejenigen sind, welche manche Frauenzimmer auf den Zähnen haben. Wer
sich in diesen Verdacht bringt, hat sich einer landessanitätsrätlichen Untersuchung
zu unterwerfen, und falls der Verdacht begründet ist, werden der betreffenden
Person von einem Mitglied des Landessanitätsrats die Zähne samt dem Kiefer
ausgerissen, womit wir nebstbei den Zwe> verbinden, dem ärztlichen Gewerbe,
das durch die Haarduftpillen geschädigt worden ist, positiv aufzuhelfen.
4. Die abrasierten Haare, Haarreste, haartragenden Zähne u. s, w. werden
unter polizeilicher Aufficht zu Rattengift verarbeitet.
5. Wie die weiblichen Personen den auf. diese Weise entstehenden Defekt
de>en wollen, bleibt dem eigenen Ermessen derselben anheimgestellt, da dem Landessanität5rat
 in dieser Frage der Verstand still gestanden ist.
6. Da dem Landessanität5rat hiemit überhaupt der Verstand jtillsteht, genügt
 es vorderhand an diesen 6 Paragraphen.
„
Anzeigen.
. '2 Verschiedene Vorkommnisse haben mich bestimmt, schon
Erklärung. vor einigen Monaten die „Württemb. egen
manusaftur“ aufzufordern, die Herstellung der Bettwaaren an eine andere, von
mir präsentierte Firma, Bender & Cie,, jezt Bender, Faber & Cie,, abzutreten,
Leider hat sich die Angelegenheit bisher auf gütlichem Wege nicht abwikeln lassen.
Die „Württemb. Normalbettmanufaktur“ hat mir gegenüber eine Stellung eingenommen
 , welche meinerseits die meiner Garantie zu Grunde liegende Kontrollierung
 ihrer Fabrikate unmöglich macht. J< erkläre deshalb hiemit, daß
ich von jezt an für die Fabrikate der „„Württemb. Vormasbettmanufaktur*““
nicht mehr garantiere, sondern diese Garantie übertragen habe auf die Firma
Bender, IJiaber & Cie. (Wiederholt aus Nr. 1 des Monatsblattes.)
Dr. G. Jäger.
Erklärun Da in neuerer Zeit aus allen möglichen Fabriken
4. Deen auftauchen, welche als Fabrikate nach meinem
System empfohlen werden, jo sehe im mich zu der Erklärung genötigt, daß ich
bloß für die mit der eingewobenen Legende: Garantie Prof. Dr. Gust.
Jäger versehenen De>en Garantie leiste. .
Stüttgart, den 4 Juni 1885; Dr. G. Jäger:
            
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