Srnjt, Gemeinden.
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Auffallend wenig hat man fidh bei der Vereinddung um den
Zehntherren gefünmert: da ihm feine Rechte blieben, hatte ev keine
Schädigung zu befürchten, eher vom der Steigerung. des Anbaus
Nußen zu erwarten. In Krumbach bot die Vereinddung den Anlaß,
dem Pfarrer für feinen Anfpruch auf den Henzehnten eine. Wiefe
im Wert von 30 fl. abzutreten. Vor der Bereinddung in Hofen
1802 mußte zunächft daS Triebrecht der Buchhorner auf den
Sütern von Hofen abgelöft werden. Al3 man fi nicht . fofort
über die Bedingungen einigen Konnte, fchrieb Kl, Weingarten an
den Buchhorner Magiftrat, eS& fei durch 3Z0jährige8 Herkommen in
Schwaben hinlänglih entfchieden, „daß man nicht {Huldig fei, {ich
von einem fo allgemein al8 nüßlid) anerfannten Vorhaben durch
bie Trichsintereffenten hindern zu laffen, fobald man fie dem
Herfommen gemäß entfchädige.“
Vielfach wurde die BVereinsdung gruppenweife vorgenonımen,
indem benachbarte Gemeinden, deren Güter durcheinander Iagen, fic
zu gemeinfamner Durchführung des SGefchäftes verbanden, fo 1776
zu Straß, Mehrenberg und Schierlingen, 1778 zu Wielandsweiler,
Schleinfee und BufenhHaus, 1779 zu Rudenweiler, Dentenweiler
und Muttelfee. Sonft wurde den Nachbarn ihr Befig an den
Srenzen zugemeffen, manchmal auch durch Kauf oder Taufch ein
fremdes Einfchiebfel befeitigt; fo taufcht z. B. Oberruffenried 1786
von Landolz 669 Ruten gegen 1957 Ruten cin‘);
Mit der Vereinddung war nicht felten auch die Aufteilung
von feinen Grundftücken verbunden, die feither den Dorfgenoffen
gemeinfam gehört hatten ?). Iedem SGemeindegenoffen wurde fein
Anteil zu feiner Eindde zugefchlagen. So wurde in Wiedenbach
1781 eine „Gemeindsmaffe“ von 1728 Ruten eingeworfen und
jedem der 4 Bauern 432 Ruten zugeteilt. Die Gemeinde Nigenweiler
hatte eine „®emeindswiefe“ von 79220 Schuh, an der
jeder der 10 Beteiligten 7922 Schuh erhielt. In Borderreute
traf jeden der 4 Bauern ein Anteil am SGemeindeplag von !/s FI.
5 Ruten und 60 Schuh. In Rudenweiler wurde 1779 die
„S®emeindsmaffe” von 278 Ruten an einige Bauern um 8 fl.
verkauft. Anderes, 3. B. ein gemeinfamer Brunnen in Bernried
(neben privaten), blieb ungeteilt,
i) St, Urfundentaufh 101. a
2) Eine Teilung ohne Zufammenhang mit der Vereinddung |. OrtSbefreibung
unter Lainmau. a