V. Kunftgefchichtlicher Nberblic,
Bon Artur SHöninger.
Bei einem Kunftgefchichtlihen Überblit über das Oberamt
wird von römifchen und germanifchen Altertümern, die {hHon oben
aufgezählt find, abgefehen und nur die fogenannten hiftorifchen
Stilarten beritffichtigt. Cbhenfo kann e8 fich dabei nicht um eine
ganz genaue und eingehende Inventarifation handeln, denn diefe ift
Sache einer anderen Befdhreibung in den Kımft- und Altertum
denkmälern. Die Berückfichtigung der Kunftdenkmäler in der
Öberamtsbefchreibung gefchieht deshalb, weil diefelben zum hifto-
rifhen Lebensinhalt des Bolts und des Bezirks gehören und mit
der gefamten Kulturgefchichte aufs innigjte verbunden find.
‚Die Kunft geht immer von gewiffen Mittelpunkten aus,
Diefe Mittelpunkte waren im früheften Mittelalter ohne Zweifel
die KMofterniederlaffungen. Für unfer Gebiet unterliegt € eben:
falls feinem Zweifel, daß St. Gallen einen Mittelpunkt in rein
Diftorifchem, wie Kunfthiftorifchem Sinn bedeutet. Für die SGefhichte
liegen eine Menge gefchriebener Urkunden vor, für die Kunft-
gefdjichte find die Zeugniffe ganz felten. Wir Können nur fließen,
daß bei dem großen Einfluß, den das KMofter St. Gallen im
ganzen Bobenfeegebiet bei der EChriftianifierung wie Kultivierung
gehabt Hat, aucd die Kunfttätigkeit des Klofters bei Kirchen und
Kapellen fich geltend machte. Einen fteinernen Zeugen aber haben
wir nicht dafür, Es müßte nur fein, daß man die alten Stein:
Trenze, die da und dort (ich finden, auf St, gallifde und früh-
vomanifche Zeit zurückführte. Bon den erhaltenen Bauten wird
man iroß des ehrwürdigen Ausfehens mander und trog einer
getviffen urtümlihen Formlofigfeit keine mit Beftinmtheit über das
11. Yahrhundert Hinauffegen Können, .
_ Für die Überficht gliedern wir die Einteilung nach Stil:
perioden: Romanifch, Gotifch, RKenaiffance und Spätftile. Dem
Beitraum nad dürfen wir die romanifdhe Periode etwa vom Jahre
1000—1250, die gotifche von 1250—1530, Renaiffance und
Spätftile von da bis zum Anfang des 19. Fahrhundert8 berechnen.
Die Kunftdenkmäler felbft Iaffen fich in vier Abteilungen einveihen :
Arehiteftur, Malerei, Shulptur und Keinkunft. Nach diefen
Dee ktSpuntien jet diefe Kunfthiftorijhe UÜberfiht des Bezirke
en.