Volltext: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 4. Sitzung (1968/4)

Anlage 3 
Betr.: Punkt 5_der Niederschrift 
Wahl der Vertreter zum (Kleinen) Senat 
Möglichkeit_I: 
Direkte Persönlichkeitswahl in allen 4 Gruppen, organisato- 
risch verbunden mit der Wahl der Vertreter im Großen Senat. 
Wahlordnung analog S$ 66 HSchG, jedoch ohne Listen. Wahlvorschlä- 
ge dürfen nur 1 Namen enthalten. Gewählt sind jeweils die drei 
Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten. 
Möglichkeit II: 
Indirekte Wahl der Studentenvertreter im Studentenparlament, 
der Mittelbau-Vertreter in der Vertreterversammlung des Akade- 
mischen Mittelbaues. Direkte Wahl der Dozentenvertreter in der 
Vollversammlung der Dozenten, der Professorenvertreter in der 
Vollversammlung der Professoren. Wahlvorschläge entsprechen 
Möglichkeit I mit nur 1 Namen. Die Versammlungen sind beschluß- 
fähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. ; 
Die Wahl der Vertreter in der Versammlung erfolgt im 1. Wahl- 
gang mit absoluter Mehrheit, im 2. Wahlgnng mit einfacher Mehr- 
heit. Bei Stimmengleichheit von Spitzenkandidaten im 2. Wahl- 
gang erfolgt eine Stichwahl zwischen diesen. Jedes anwesende 
Mitglied hat soviel Stimmen, wie Sitze. zu verteilensind. 
Eine Verankerung des Studentenparlaments und der Vertreter- 
versammlung des Akademischen Mittelbaues als Wahlgremien in der 
Grundordnung ist hier notwendig. Beide Gruppen wünschen jedoch 
auch bei Bevorzugung von Möglichkeit I eine derartige Verankerunr.
	        
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