Anlage 3
Betr.: Punkt 5_der Niederschrift
Wahl der Vertreter zum (Kleinen) Senat
Möglichkeit_I:
Direkte Persönlichkeitswahl in allen 4 Gruppen, organisato-
risch verbunden mit der Wahl der Vertreter im Großen Senat.
Wahlordnung analog S$ 66 HSchG, jedoch ohne Listen. Wahlvorschlä-
ge dürfen nur 1 Namen enthalten. Gewählt sind jeweils die drei
Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten.
Möglichkeit II:
Indirekte Wahl der Studentenvertreter im Studentenparlament,
der Mittelbau-Vertreter in der Vertreterversammlung des Akade-
mischen Mittelbaues. Direkte Wahl der Dozentenvertreter in der
Vollversammlung der Dozenten, der Professorenvertreter in der
Vollversammlung der Professoren. Wahlvorschläge entsprechen
Möglichkeit I mit nur 1 Namen. Die Versammlungen sind beschluß-
fähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. ;
Die Wahl der Vertreter in der Versammlung erfolgt im 1. Wahl-
gang mit absoluter Mehrheit, im 2. Wahlgnng mit einfacher Mehr-
heit. Bei Stimmengleichheit von Spitzenkandidaten im 2. Wahl-
gang erfolgt eine Stichwahl zwischen diesen. Jedes anwesende
Mitglied hat soviel Stimmen, wie Sitze. zu verteilensind.
Eine Verankerung des Studentenparlaments und der Vertreter-
versammlung des Akademischen Mittelbaues als Wahlgremien in der
Grundordnung ist hier notwendig. Beide Gruppen wünschen jedoch
auch bei Bevorzugung von Möglichkeit I eine derartige Verankerunr.