Probleme des menschlichen Lebensraumes aus ökologischer Sicht
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Belange in jedem Fall vorher — ehe die Baufragen feststehen — geklärt und
außerdem vollinhaltlich rechtskräftig werden.
Neben Landschaftsschäden gibt es noch zahlreiche anthropogene geomor-
phologische Veränderungen der Landoberfläche (German und EICHHORST
1977). Auch dabei können aus ökologischer Sicht Fehlentwicklungen auftre-
ten. Deshalb ist es mit der Feststellung oder/und Publikation nicht getan. Sie
müssen Zug um Zug einer Besserung weichen, ebenso wie die Landschaftsschä-
den. Unsere Landschaft und unsere Umwelt sollen dadurch wieder natürlicher
und schöner werden.
5. Ökologie in der Politik
Die vielfältigen Umweltprobleme unseres menschlichen Lebensraumes
/Emissionen, Abwasserbeseitigung, Landschaftsschäden, Uberbauungsproble-
me u.v.a.m.) können bei den bisher bescheidenen Ansätzen (oder sind es
übervorsichtige Anpassungsprozesse?) für den engagierten Ökologen im
Gegensatz zur Meinung vieler Politiker bisher nur scheinbar als gelöst gelten.
Sie bedürfen sowohl auf örtlicher und regionaler, als auch auf nationaler und
internationaler Ebene dringend einer umfassenden, synthetischen Regelung im
ökologischen Sinn, um den Naturkreislauf gesund zu erhalten. Die bisherigen
Schäden in der Natur sind verursacht durch Fehlplanungen, durch Gedanken-
losigkeit oft nur einseitig orientierter Fachleute oder durch ökonomischen
Raubbau ohne Berücksichtigung der sozio-ökologischen Erfordernisse.
Unsere Verantwortung gegenüber dem gesunden Naturkeislauf muß
zukünftig dazu führen, daß alle Eingriffe, private wie staatliche unter ökologi-
schen Gesichtspunkten geprüft, ihre Durchführung kontrolliert und daß mög-
lichst jährlich immer wieder Bilanzen (GERMAN 1977a) aufgestellt werden.
Bilanzen sollen dazu dienen, den Bestand an ökologischer Substanz, wie bisher
beim Geld, ständig und immer wieder zu prüfen. Auf örtlicher Ebene kann
dies z.B. anhand des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes erfol-
gen. Hier müssen die ökologischen Grundüberlegungen ansetzen. Wie SIEDLER
(1982) über die bauliche Stadtplanung schreibt, sind „Nicht die schlechten
Grundrisse ... das Beunruhigende, sondern die schlechten Grundüberlegun-
gen“. Daher kann man SrEDLER (1982) nur zustimmen, wenn er feststellt „Pla-
nungsfehler sind geistige Niederlagen“. Ein treffendes Beispiel dafür ist das
Bundesdemonstrationsbauvorhaben Emmertsgrund in Heidelberg, auf dessen
umfangreiche Schwächen EıcHLER (1975 und 1977) hingewiesen hat. Auf Bei-
spiele aus Tirol in Österreich hat schon Fumı (1970) aufmerksam gemacht.
Wenn heute aus Tokio berichtet wird (SCHAARSCHMIDT-RICHTER 1981), daß
man dort die spontane Entwicklung liebe und dies einem menschlichen Maß-
stab entspreche, wenn wir überleben wollen (?), dann kann dies eine Art Resi-
gnation über rechtliche oder Planungsmängel sein. Wo führt dies aber hin,
wenn unter den herrschenden Bedingungen, besonders der Übervölkerung
gerade dieses Landes, überall auf der Erde so gehandelt würde? Wo bleibt da
die sozio-ökologische Verantwortung? Wie wird unter solchen Umständen
Denkmalpflege betrieben?
Ih. Ges. Naturkde. Württ. 138 (1983)