Probleme des menschlichen Lebensraumes aus ökologischer Sicht
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bisher, nur als Bauproblem aufgefaßt werden, etwa auf die Art, wie die zu ver-
planende Fläche am dichtesten überbaut werden kann. Das wäre wieder dem
ökonomischen Profitdenken zugearbeitet. Zu dieser modernen Arbeit am Flä-
chennutzungsplan gehören neben den Stadtplanern und Architekten auch
Landschaftsplaner, Ökologen usw. Um den Naturhaushalt möglichst zu scho-
nen, sind für den Außenbereich alle Baumaßnahmen weitestgehend zu verhin-
dern (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser usw.). Die ökologisch notwendi-
ge und laufend stärker werdende Sozialbindung des Eigentums muß auch in
dieser Richtung zu einer Schonung der freien Landschaft führen. In einer neu-
en Entscheidung hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht die bisher geübte
Praxis der Rechtsprechung im Zivilrecht geändert und in diesem Fall weiteren
Kiesabbau im Grundwasser (Gefährdung des Trinkwassers) auf dem Grund-
stück des Klägers untersagt (GERHARD 1982). Es wäre jedoch sehr mühsam,
wenn erst durch solche Gerichtsentscheidungen ein ökologiebewußteres Zeit-
alter anbrechen würde. Eigentlich sind hier doch die Parlamente mit den
Volksvertretern gefordert.
BIBERSTEIN (1982) hat. vom kulturellen Standpunkt aus angeführt, daß eine
ökonomische Fortentwicklung Europas nicht mehr gesondert gesehen werden
darf, sondern in eine allgemeine Lebensanalyse eingegliedert werden müsse.
Leider sind die europäischen Organisationen in ihren Auswirkungen weitest-
gehend wirtschaftlich, also ökonomisch orientiert. Sicher, vom Europarat
wird für überragende Naturschutzgebiete auch ein Europadiplom verliehen.
Aber diese und andere Aktivitäten des Europarates dürfen nicht darüber hin-
wegtäuschen, daß das Wirtschaftseuropa den Raubbau an der Natur in einer
Ökologisch nicht vertretbaren Weise fördert. Die Eingliederung der ökonomi-
schen Fortentwicklung (BIBERSTEIN 1982) in eine allgemeine Lebensanalyse
darf daher m.E. nur eine Reduzierung der heutigen Wirtschaft und unserer
Ansprüche auf ein ökologisch vertretbares Maß sein. Wenn das natürliche und
kulturelle Erbe nicht Schlagwörter bleiben sollen, dann müssen wir sie mit
Inhalt erfüllen, unsere Verantwortung durch Taten beweisen und diese Hand-
lungsweise in das Bewußtsein aller Menschen bringen.
Die Industrie, ja die gesamte Wirtschaft erfahren in der Bundesrepublik
Deutschland umfangreiche staatliche Förderung. Trotz dieser Förderungsmaß-
nahmen haben diese Betriebe keinen staatlichen Auftrag zum Ausbeuten der
Natur. Vielmehr müssen sie sich an die Gesetze, Verordnungen usw. zum
Bau-, Gewerbe-, Umwelt- und Naturschutzrecht usw. halten. Auch hier ist
Anpassung an ökologische Ziele erforderlich. Der Mensch und damit auch
jeder Betrieb, hat nicht nur eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
und über die Gesundheit indirekt zur Natur, sondern nach dem (Bundes-)
Naturschutzgesetz auch direkt gegenüber Natur und Naturkreislauf.
Das Hauptproblem der Gegenwart, die Übervölkerung der Erde, sei hier
der Vollständigkeit halber erwähnt. Die Einwirkungsmöglichkeiten der
Behörden, welche beim vorliegenden Thema angesprochen werden, sind sehr
begrenzt (z. B. Beratung auf Gemeindeebene). Jedoch möchte ich betonen, daß
die Probleme des Naturkreislaufes mit sinkender Bevölkerungszahl geringer
werden. Zur Lösung des Bevölkerungsproblems (vgl. Przccer 1981) müssen
Jh. Ges. Naturkde. Württ. 138 (1983)