Full text: Jahreshefte der Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg (Bd. 138, 1983)

Probleme des menschlichen Lebensraumes aus ökologischer Sicht 
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bisher, nur als Bauproblem aufgefaßt werden, etwa auf die Art, wie die zu ver- 
planende Fläche am dichtesten überbaut werden kann. Das wäre wieder dem 
ökonomischen Profitdenken zugearbeitet. Zu dieser modernen Arbeit am Flä- 
chennutzungsplan gehören neben den Stadtplanern und Architekten auch 
Landschaftsplaner, Ökologen usw. Um den Naturhaushalt möglichst zu scho- 
nen, sind für den Außenbereich alle Baumaßnahmen weitestgehend zu verhin- 
dern (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser usw.). Die ökologisch notwendi- 
ge und laufend stärker werdende Sozialbindung des Eigentums muß auch in 
dieser Richtung zu einer Schonung der freien Landschaft führen. In einer neu- 
en Entscheidung hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht die bisher geübte 
Praxis der Rechtsprechung im Zivilrecht geändert und in diesem Fall weiteren 
Kiesabbau im Grundwasser (Gefährdung des Trinkwassers) auf dem Grund- 
stück des Klägers untersagt (GERHARD 1982). Es wäre jedoch sehr mühsam, 
wenn erst durch solche Gerichtsentscheidungen ein ökologiebewußteres Zeit- 
alter anbrechen würde. Eigentlich sind hier doch die Parlamente mit den 
Volksvertretern gefordert. 
BIBERSTEIN (1982) hat. vom kulturellen Standpunkt aus angeführt, daß eine 
ökonomische Fortentwicklung Europas nicht mehr gesondert gesehen werden 
darf, sondern in eine allgemeine Lebensanalyse eingegliedert werden müsse. 
Leider sind die europäischen Organisationen in ihren Auswirkungen weitest- 
gehend wirtschaftlich, also ökonomisch orientiert. Sicher, vom Europarat 
wird für überragende Naturschutzgebiete auch ein Europadiplom verliehen. 
Aber diese und andere Aktivitäten des Europarates dürfen nicht darüber hin- 
wegtäuschen, daß das Wirtschaftseuropa den Raubbau an der Natur in einer 
Ökologisch nicht vertretbaren Weise fördert. Die Eingliederung der ökonomi- 
schen Fortentwicklung (BIBERSTEIN 1982) in eine allgemeine Lebensanalyse 
darf daher m.E. nur eine Reduzierung der heutigen Wirtschaft und unserer 
Ansprüche auf ein ökologisch vertretbares Maß sein. Wenn das natürliche und 
kulturelle Erbe nicht Schlagwörter bleiben sollen, dann müssen wir sie mit 
Inhalt erfüllen, unsere Verantwortung durch Taten beweisen und diese Hand- 
lungsweise in das Bewußtsein aller Menschen bringen. 
Die Industrie, ja die gesamte Wirtschaft erfahren in der Bundesrepublik 
Deutschland umfangreiche staatliche Förderung. Trotz dieser Förderungsmaß- 
nahmen haben diese Betriebe keinen staatlichen Auftrag zum Ausbeuten der 
Natur. Vielmehr müssen sie sich an die Gesetze, Verordnungen usw. zum 
Bau-, Gewerbe-, Umwelt- und Naturschutzrecht usw. halten. Auch hier ist 
Anpassung an ökologische Ziele erforderlich. Der Mensch und damit auch 
jeder Betrieb, hat nicht nur eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft 
und über die Gesundheit indirekt zur Natur, sondern nach dem (Bundes-) 
Naturschutzgesetz auch direkt gegenüber Natur und Naturkreislauf. 
Das Hauptproblem der Gegenwart, die Übervölkerung der Erde, sei hier 
der Vollständigkeit halber erwähnt. Die Einwirkungsmöglichkeiten der 
Behörden, welche beim vorliegenden Thema angesprochen werden, sind sehr 
begrenzt (z. B. Beratung auf Gemeindeebene). Jedoch möchte ich betonen, daß 
die Probleme des Naturkreislaufes mit sinkender Bevölkerungszahl geringer 
werden. Zur Lösung des Bevölkerungsproblems (vgl. Przccer 1981) müssen 
Jh. Ges. Naturkde. Württ. 138 (1983)
	        
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