Volltext : Jahreshefte der Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg (Bd. 143, 1988)

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MicHAEL HÖLLWARTH

Obwohl die Ursachenbeseitigung auf höchster nationaler bzw. auch internationaler
 Ebene angegangen werden muß, sind auch die untersten Verwaltungseinheiten,
 die Kommunen und Landkreise gefordert, Aussagen über die Belastung
 ihres Raumes zu machen, dies vor allem auch deshalb, weil die Bürger als
erste Ansprechpartner ihre eigene Verwaltung haben. Außerdem können
durch kommunales Handeln z. B. im Planungsbereich, Auswirkungen von Immissionen
 herabgemildert werden. Die Fragestellung ist klar. Man will wissen:
Wie hoch ist die Belastung in unserer Stadt? Wie ist der Vergleich mit anderen
Städten? Gibt es Möglichkeiten auf der kommunalen Ebene Gegenmaßnahmen
 zu treffen?
Um diese Fragen zu beantworten, ist zunächst eine Zustandserfassung notwendig,
 d.h. man muß die Immissionsbelastung feststellen. Hierzu bieten sich
im wesentlichen zwei Verfahren an:
l.. Physikalisch-chemische Meßverfahren für einzelne Schadstoffe, z.B. für
SO, CO, NO, u. a.
Erfassung der Schadstoffwirkung auf Organismen = Bioindikation. Hierfür
 geeignet sind prinzipiell sowohl Pflanzen, Tiere als auch der Mensch.
Für eine räumliche Überwachung auf Schadstoffe eignen sich allerdings
vorzugsweise Pflanzen.
Die Organismen nehmen Schadstoffe auf und speichern sie auch in vielen
Fällen. Diese Schadstoffakkumulation kann gemessen werden und erlaubt so
Aussagen über die jeweilige Belastung. In diesem Fall spricht man von einer
Akkumulationsindikation. Die Schadstoffe können aber auch dazu führen,
daß es zu Blattschäden, zu Wachstumsstörungen, zum Blattabfall und schließlich
 zum Absterben des ganzen Organismus kommt; man spricht von „sensiblen
 Indikatoren“ (STEUBING, 1976). Dabei ist die Empfindlichkeit einzelner
Arten verschieden, so daß das Vorhandensein von immissionsempfindlichen
Arten Aussagen über die Umweltqualität zuläßt.
Die Stärke der Bioindikation ist die Wiedergabe der toxischen Gesamtsituation
 eines Standortes und — bei geeigneter Auswahl des Bioindikators — auch
eine flächenmäßige Abdeckung eines Gebietes. Um eine Bewertung treffen zu
können, ist aber immer ein Bezugspunkt, ein Kontrollstandort, erforderlich,
an dem man eine geringe Belastung vermutet oder sicher weiß (wie schwierig
dies sein kann geht daraus hervor, daß die bisher für „immissionsfrei“ gehaltenen
 Gebiete heute die Hauptschadensgebiete für das Waldsterben sind). Somit
sind mit Hilfe der Bioindikation nur Relativaussagen „besser — schlechter“
möglich. Dies gilt natürlich nur für das „Biomonitoring“ für Luftschadstoffe.
Leider reicht hier die Datenbasis noch nicht aus, um eine Normierung einzuführen,
 wie sie z.B. bei der biologischen Gewässergütebestimmung gegeben
ist.
Demgegenüber liefert der Einsatz von physikalisch-chemischen Meßgeräten
zur Luftüberwachung exakte Konzentrationswerte des jeweils gemessenen
Schadstoffs. Daraus lassen sich Grenzwerte ableiten, die in Gesetze einfließen
können. Ein großer Nachteil ist jedoch darin zu sehen, daß nur relativ wenige
Schadstoffe erfaßt werden können und wegen des hohen finanziellen Aufwandes,
 den Meßstationen verursachen, nur punktuelle Messungen möglich sind.
Die Fragwürdigkeit von Grenzwerten zeigt uns heute ebenfalls die Waldscha-Ih.

 Ges. Naturkde. Württ. 143 (1988)
            
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