Full text: Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 1-2, 1845-1846)

nn OR nm 
Die Theilnahme der Mitglieder an diesen Zusammen- 
künften ist‘ stets so" rege geblieben,‘ dass zu hoffen‘ steht; 
es werde diese Veranstaltung nicht nur von dauerndem Werthe 
für den Verein selbst bleiben, sondern auch, gleich den Vor- 
gängen ähnlicher Art in andern Städten Deutschlands, mit der 
Zeit noch eine Ausdehnung auf einen grösseren Kreis zulassen. 
Als eine weitere, in‘ den organischen Bestimmungen, und 
zwar. $. 5. wesentlich begründete Veranstaltung des Ausschusses 
ist die Aufzählung der bis jetzt bekannten Naturprodukte Würt- 
tembergs in systematischen Verzeichnissen zu nennen. Sie wer- 
den künftig, mit besonderer Rücksicht auf die noch minder er- 
forschten Gebiete, jedoch, wie es die Natur: dieser Arbeiten mit 
sich bringt, in ungezwungener Aufeinanderfolge in unsern Hef- 
ten erscheinen. 
Dürfen wir noch einen Wunsch an die Mitglieder des Ver- 
eins richten, so geht dieser dahin, es möchten dieselben nach 
der ihnen zu Gebote stehenden‘ Gelegenheit ins Besondere den 
in $. 8. der organischen Bestimmungen angezeiglen „Verkehr“ 
näher in'das Auge‘ fassen‘ und die Redaktion durch Einsendung 
von Mittheilungen grösseren ‚oder‘ geringeren Umfangs in den 
Stand setzen, zu Herbeiführung derjenigen Verbindung der Mit- 
glieder unter einander hinzuwirken, welche man durch die Vereins- 
schrift beabsichtigt. Vornehmlich wird es von grossem Werlhe 
seyn, wenn die verehrten Collegen, welche in’der Lage sind, 
Beiträge zu dem vorhin erwähnten systematischen Verzeichnisse 
der würlttembergischen Naturprodukte zu liefern, sich dieser An- 
gelegenheit mit ‚reger Theilnahme unterziehen wollen, sey es, 
dass sie in der $. &. der Statuten bezeichneten Richtung über 
neu aufgefundene Gegenstände Nachricht geben, oder: die Nalur- 
produkte selbst zu näherer Einsichtnahme und Prüfung an den 
Ausschuss oder die Redaktion einsenden, wobei sie sich der 
dankbaren Zurückgabe sicher halten dürfen, 
Zu Folge Beschlusses des Ausschusses werden in diesem ersten 
Hefte unserer Vereinsschrift die organischen Bestimmungen voran- 
geschickt; das Verzeichniss der bis jetzt beigetretenen Mitglieder 
wird später mitgetheilt werden. 
Stuttgart, im März 1845, 
P
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.