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Die Theilnahme der Mitglieder an diesen Zusammen-
künften ist‘ stets so" rege geblieben,‘ dass zu hoffen‘ steht;
es werde diese Veranstaltung nicht nur von dauerndem Werthe
für den Verein selbst bleiben, sondern auch, gleich den Vor-
gängen ähnlicher Art in andern Städten Deutschlands, mit der
Zeit noch eine Ausdehnung auf einen grösseren Kreis zulassen.
Als eine weitere, in‘ den organischen Bestimmungen, und
zwar. $. 5. wesentlich begründete Veranstaltung des Ausschusses
ist die Aufzählung der bis jetzt bekannten Naturprodukte Würt-
tembergs in systematischen Verzeichnissen zu nennen. Sie wer-
den künftig, mit besonderer Rücksicht auf die noch minder er-
forschten Gebiete, jedoch, wie es die Natur: dieser Arbeiten mit
sich bringt, in ungezwungener Aufeinanderfolge in unsern Hef-
ten erscheinen.
Dürfen wir noch einen Wunsch an die Mitglieder des Ver-
eins richten, so geht dieser dahin, es möchten dieselben nach
der ihnen zu Gebote stehenden‘ Gelegenheit ins Besondere den
in $. 8. der organischen Bestimmungen angezeiglen „Verkehr“
näher in'das Auge‘ fassen‘ und die Redaktion durch Einsendung
von Mittheilungen grösseren ‚oder‘ geringeren Umfangs in den
Stand setzen, zu Herbeiführung derjenigen Verbindung der Mit-
glieder unter einander hinzuwirken, welche man durch die Vereins-
schrift beabsichtigt. Vornehmlich wird es von grossem Werlhe
seyn, wenn die verehrten Collegen, welche in’der Lage sind,
Beiträge zu dem vorhin erwähnten systematischen Verzeichnisse
der würlttembergischen Naturprodukte zu liefern, sich dieser An-
gelegenheit mit ‚reger Theilnahme unterziehen wollen, sey es,
dass sie in der $. &. der Statuten bezeichneten Richtung über
neu aufgefundene Gegenstände Nachricht geben, oder: die Nalur-
produkte selbst zu näherer Einsichtnahme und Prüfung an den
Ausschuss oder die Redaktion einsenden, wobei sie sich der
dankbaren Zurückgabe sicher halten dürfen,
Zu Folge Beschlusses des Ausschusses werden in diesem ersten
Hefte unserer Vereinsschrift die organischen Bestimmungen voran-
geschickt; das Verzeichniss der bis jetzt beigetretenen Mitglieder
wird später mitgetheilt werden.
Stuttgart, im März 1845,
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