2. Organische Bestimmungen des Wereins für vater-
ländische Naturkunde in Württemberg.
Zweck,
Sl:
Der nächste Zweck des Vereins ist die Erforschung der natürlichen
Verhältnisse des Vaterlandes, und zu diesem Ende die Vereinigung der im
Inlande zahlreich vorhandenen, jedoch bis jetzt nur vereinzelten Kräfte zu
gemeinsamer Wirksamkeit, um durch dieses Zusammenwirken Materialien zu
einer künftigen umfassenden naturwissenschaftlichen Beschreibung Württem-
bergs zu sammeln.
$. 2.
Eine weitere, nicht minder wichtige Aufgabe seiner Thätigkeit findet der
Verein in dem Bestreben „den Sinn für Naturkunde überhaupt und insbeson-
dere für die vaterländische Naturkunde unter allen Klassen der Gesellschaft
rege zu machen und zu verbreiten,
$S. 3.
Zugleich geht sein Streben dahin, den öffentlichen, so wie den Privat-
Sammlungen vaterländischer Natur-Producte ein allgemeineres Interesse, als
diess bisher der Fall war, zuzuwenden, dieselben der allgemeinen Kenntniss-
nahme und Belehrung zugänglicher zu machen und hauptsächlich das Sam-
meln ausgezeichneter Natur - Produkte, an welchen Württemberg besonders
reich ist, und welche bisher grösstentheils in das Ausland kamen, anzuregen
und. solche dem Inlande zu erhalten.
Umfang,
$S..4.
Zur Erreichung dieses Zweckes wünscht der Verein eine rege Theil-
nahme nicht nur von solchen Männern, welche durch Beruf, Neigung und
Lichhaberei, oder durch ihren Aufenthalt in Orten und Gegenden, welche in
Beziehung ‘ auf vaterländische Naturkunde hbesonderes Interresse darbieten,
vorzugsweise zur Mitwirkung berufen sind, sondern auch das grössere Pu-
blikum in weiterem Kreise, als dieser durch den Umfang eines, rein wissen-
schaftlichen, Strebens vorgezeichnet ist, für seine Zwecke zu gewinnen,
gleichwie es auch ‚wesentlich in seiner Aufgabe liegt, der Wissenschaft in
ihrer praktischen Richtung auf die geistigen wie die materiellen
Interessen Eingang und Anerkennung zu verschaffen,
Thätigkeit.
$. 5.
Die nächsten Gegenstände der Thätigkeit des Vereins sind:
1) die vaterländische Fauna: Ausmitilung der dem Inlande an-
gehörigen Thiere überhaupt, sowohl der stationären als der Wanderthiere
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