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cines gültigen Beschlusses wird ausser dem Vorstande oder ‚seinem, von ihm
für Abhaltungsfälle zu. bestimmenden Stellvertreter die Anwesenheit von min-
destens 6 Ausschussmitgliedern erfordert.
$. 12.
Jedes Jahr scheidet die Hälfte des Ausschusses, das erstemal durchs
Loos aus; die Austretenden sind jedoch wieder wählbar.
Im Fall der Nichtannahme oder des vorzeitigen Austritts eines Ausschuss-
mitglieds rückt das nächste Mitglied in der Stimmenzahl ein.
$. 13.
Nach jeder Wahl wählt der Ausschuss seine Secretäre und einen
Cassier , die Generalversammlung wählt dagegen den ersten und zweiten
Vorstand.
$. 14.
Der Ausschuss kann sich Behufs seiner Arbeiten mit 4 — 6 weiteren
Mitgliedern verstärken, welche dieselben Rechte und Verpflichtungen, wie die
von der Generalversammlung gewählten Ausschussmitglieder haben,
Die Arbeiten der Beamten des Vereins sind unentgeltlich,
Aufnahme,
$. 15.
Jeder Freund der natürlichen Vaterlandskunde ist zum Beitritt eingela-
den. Die Aufnahme geschicht durch Erklärung des Beitritts und Einsendung
des Jahres-Beitrags. Jedes Mitglied erhält ein”Diplom,
Austritt,
$S. 16.
Der Austritt geschieht durch schriftliche Anzeige vor dem 1. Juli jeden
Jahres, oder durch Unterlassung des Jahres-Beitrags nach dreimaligem Mah-
nen .von Seiten des Cassiers,
Rechte der Mitglieder,
Sn
' Jedes Mitglied erhält, wie oben S. 6. 9. bemerkt, das Vereins-Journal un-
entgeltlich; bei der Wahl des Ausschusses stimmt dasselbe schriftlich ab. Der
Besitz ‚von 4 Aktien berechtigt zu 2, von 12 Aktien zu 3, von 20 und mehr
Aktien zu 4 Stimmen, Jedes anwesende Mitglied kann ein abwesendes durch
schriftliche Stimmen-VUebertragung vertreten,
S. 18.
Der Verein besteht: 1) aus ordentlichen Mitgliedern, d.h. solchen,
welche Aktien besitzen; 2) aus ausserordentlichen oder. correspondirenden
Mitgliedern, welche keine Aktie besitzen, dagegen für die Zwecke des Ver-
eins auf andere Weise thätig sind; der Verein behält sich nämlich vor,
Männer, welche sich für die Vereinszwecke thätig erwiesen haben, oder von