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welchen eine solche Thätigkeit zu erwarlien steht; durch Zusendung des Di-
ploms zu correspondirenden Mitgliedern zu ernennen; 3) Ehrenmitgliedern
(s. $. 24).
Die correspondirenden und Ehrenmitglieder sind zu allen denjenigen
Rechten, $. 17. zugelassen, welche den ordentlichen zustehen.
Generalversammlung.
S:A3:
Diese findet jährlich am 1. Mai statt. Die Versammlungsorie wechseln
in den vier Kreisen des ILiandes in der Art ab, dass jedes Jahr eine Stadt
in dem Turnus des Schwarzwald-, Neckar-, Jaxt- und Donaukreises von
der Generalversammlung gewählt und ein geschäftsführendes, am Orte woh-
nendes Mitglied zu Besorgung der Voranstalten bezeichnet wird; je im fünf-
ten Jahr ist. sodann die Versammlung in Stuttgart. Wegen der Kosten,
welche die Generalversammlung verursacht, setzt sich der Geschäftsführer
zuyor mit dem Ausschuss in Verbindung.
Bei der Wahl des Kreisversammlungsorts wird auf solche Städte Rück-
sicht genommen, deren Gegend in naturwissenschaftlicher Hinsicht wichtig
ist, oder welche Sammlungen besitzen.
$.. 20.
Die Generalversammlung: wird von dem Geschäftsführer eröffnet, sie
wählt sodann ihren Vorsitzenden. Die Berichterstattung von jeder Sitzung
wird vom ersten oder zweiten Vorstande oder dem von ihnen aufgestellten
Stellvertreter zweien oder mehreren anwesenden Mitgliedern übertragen,
Es werden, wo es nöthig ist, für die Generalversammlung Sectionen
gebildet, welche einen geschäftsleitenden Vorstand und ihre Berichterstatter
(Protokollführer) selbst wählen,
Ein Vorirag in. der Generalversammlung ‚darf die Dauer einer Viertel-
stunde nicht übersteigen.
$. 21.
Die Generalversammlungen sind bestimmt, über die Angelegenheiten des
Vereins von grösserem Belang, wie ausserordentliche, das Laufende nicht
betreffende Geldverwendungen zu entscheiden; es wird der Bericht über die
Thätigkeit des Vereins vom verflossenen Jahr der Versammlung vorgetragen,
die Rechnung abgelegt; sodann werden Vorträge über Gegenstände aus dem
Gebiete der vaterländischen Naturkunde gehalten, welche dem Vorstande zu-
vor angezeigt werden, es werden wissenschaftliche Fragen, welche der Vor-
stand auswählt, der allgemeinen Besprechung vorgelegt, auch steht jedem
Mitgliede frei, solche Fragen aufzuwerfen. Jedes Mitglied ist eingeladen,
naturhistorische‘ Gegenstände vorzulegen und zu erläutern; die Besprechung
über dieselben geht den Vorträgen voraus, Zugleich ist die Wahl der neuen
Hälfte des Ausschusses und des nächsten Versammlungsortes Sache der
Generalversammlung.
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