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$. 22,
Ueber Abänderung der Statuten kann blos eine Generalversammlung ent-
scheiden, Vorschläge zu solchen können blos je an der Vorhergehenden
Generalversammlung und zwar schriftlich dem Geschäftsführer derselben
übergeben werden, welcher sie der Versammlung einfach, ohne Debatte, be-
kannt zu machen und dem in. der Vereinsschrift erscheinenden Protokoll der
Jahresversammlung beizulegen hat,
S. 23.
Je nach Umständen werden vom Vereine bei den Generalversammlungen
Ausstellungen naturhistorischer Gegenstände veranstaltet, welche mehrere
Tage lang unter Aufsicht und Gewähr des geschäftsführenden Mitgliedes an
Ort und Stelle der allgemeinen Beschauung gegen Karten geöffnet bleiben.
Die Mitglieder erhalten hiezu Eintritts - Karten unentgeltlich, Nichtmitglieder
lösen dieselben gegen ein mässiges Eintrittsgeld.
Verbindung mit andern Vereinen oder mit Einzelnen,
$. 24.
Mit auswärtigen Vereinen ähnlicher Tendenz setzt sich der Verein durch
Austausch der Gesellschaftsschrift und durch Einladung zu den allgemeinen
Versammlungen in Verbindung,
Ausgezeichnete um die Wissenschaft verdiente Männer des Auslandes
werden für die Interessen des Vereins durch Ernennung zu Ehrenmitgliedern
gewonnen,
Sigill,
$. 25.
Der Verein führt ein Sigill für die Diplome und andere Ausfertigungen
mit der Umschrift :
Verein für vaterländische Naturkunde in Württemberg.
Dieses wird bei dem Vorstande oder dessen Stellvertreter aufoewahrt.
Auflösung.
S. 26,
Wenn der Verein sich auflöst, so wird die Generalversammlung über
die Sammlungen und das übrige Eigenthum des Vereins in der Art verfü-
gen, dass dasselbe einer öffentlichen wissenschaftlichen Anstalt überge-
ben wird,
Uebergangs-Bestimmung,
$. 27.
Für das erste Verwaltungs - Jahr besteht der Ausschuss aus folgenden
Mitgliedern:
Vorstände,
Se. Erlaucht, Graf Wilhelm von Württemberg, erster Vorstand,
v. Rapp, Dr. Prof, in Tübingen, zweiter Vorstand,