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Gebäudes die beste Gelegenheit, die Lebensweise und Entwick-
lung der Meeresthiere zu beobachten und zu untersuchen.
Für Wohnung und Verköstigung hat der Benützer des
Arbeitsplatzes selbst zu sorgen, ebenso wird vorausgesetzt, dass
er sein eigenes Mikroskop und die Materialien zum Sammeln von
Naturalien selbst mitbringt.
Dem Vernehmen nach ist der für Württemberg gemiethete
Arbeitsplatz bis Ende Aprils besetzt, steht aber jedem Württem-
berger vom 1. Mai an bis zum 20. August 1876 zur Benützung
offen, wenn er sich an das K. Ministerium des Kirchen- und Schul-
wesens wendet. 7
Ausgegeben im Februar 1876.
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