die vaterländische Naturaliensammlung in Stuttgart, dringend
ans Herz.
Zur Veröffentlichung von Aufsätzen und dergl. sollen die:
„Jahreshefte des Vereins für vaterländische Naturkunde in Würt-
temberg“ vor Anderen benützt werden.
S. 4.
Jeder Freund der Naturkunde, der in obigem Sinn thätig
sein oder Belehrung suchen möchte, ist zum Beitritt eingeladen
und hat sich zu diesem Ende beim Vorstand anzumelden. Jedes
Mitglied verpflichtet sich damit zur Mitgliedschaft an dem würt-
tembergischen Verein für vaterländische Naturkunde, erhält dessen
Diplom, die Satzungen des Haupt- und des Zweigvereins, sowie
die Zeitschrift des Hauptvereins.
Ausser dem an den Hauptverein zu leistenden jährlichen
Beitrag von fünf Mark, haben die Mitglieder des Zweigvereins
noch die alljährlich auf die Mitglieder umzulegenden Antheile
an den wenigen Unkosten des Zweigvereins zu tragen.
S 5.
Zur Besorgung der Vereinsangelegenheiten wählen die Mit-
glieder in der jährlich im Herbst abzuhaltenden Hauptversamm-
lung, entweder mündlich oder schriftlich, einen Ausschuss be-
stehend aus:
1) dem Vorstand, der die Sitzungen und Vereinsversamm-
lungen anordnet und leitet, die Aufnahme vermittelt, die Kasse
verwaltet und für jede Versammlung einen Schriftführer, der
das Sitzungsprotokoll führt, bezeichnet.
2) Sieben Ausschussmitgliedern welche im Verhinderungsfalle
des Vorstandes aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wählen. Zur
Fassung eines gültigen Beschlusses ist, ausser dem Vorstand, die
Anwesenheit von mindestens drei Ausschussmitgliedern nöthig.
Der Ausschuss hat das Recht, sich durch Berufung weiterer Mit-
glieder zu ergänzen oder zu verstärken.
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