Nr. 47
Abb. 3. Fritzlar
Zeiten liegt der Grundcharakter fest in dem mit einer
einzigen Aufnahme unfaßbaren Fabrikbaukasten, dessen
reine Wirkung die Fortsetzung der Abb. 5 oder Abb. 6
veranschaulicht. Wer nicht aus Abb. 5 und 6 die Vernichtung
alles dessen, was schön ist, durch einen einzigen
Bau zu erfassen vermag, dem kann auch ein Besuch von
Altfritzlar nichts nützen. Die Schlußfolgerung aber ist
zweifellos das Recht der Allgemeinheit auf Verhinderung
solcher Verunstaltungen. Chr. Klaiber-Gmünd.
Internationaler Arcliitektenkongreß
In der Tagung des Neunten Internationalen Architektenkongresses
vom 2. bis 10. Oktober in Rom wurde
eine Reihe bedeutsamer Fragen behandelt. Wir entnehmen
der reichhaltigen Tagesordnung das für unsre Leser
Im Dom, Kreuzgang
besonders Wissenswerte. Das Thema „Die Rechte und
Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn“
führte zu einer lebhaften Aussprache. Die von einem
Redner aufgeworfene Frage, ob ein Architekt außer von
seinem Klienten irgendwelche Vergütung beziehen dürfe,
fand keine Befürwortung in der Versammlung, die im
Gegensatz hierzu einstimmig beschloß, daß unter keinem
Vorwand und in keiner Form ein Architekt außer seinem
vom Bauherrn zu zahlenden Honorar irgendwelche Vorteile
ziehen dürfe, weil jede Abhängigkeit von den Unternehmern,
die er überwachen solle, unwürdig sei und zu
Schwierigkeiten führen müsse.
Der Vorschlag, zum Studium der Honorarfrage einen
ständigen internationalen Ausschuß zu ernennen, fand
allseitige Zustimmuiig. Ueber die „Ausführung von Bauwerken
durch den Staat und andre öffentliche Verwal-Abb.
4. Fritzlar
Marktplatz mit Kenaiaaancebrunuea
BAUZEITUNG
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