Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1911)

Nr.  47

Abb.  3.  Fritzlar

Zeiten  liegt  der  Grundcharakter  fest  in  dem  mit  einer
einzigen  Aufnahme  unfaßbaren  Fabrikbaukasten,  dessen
reine  Wirkung  die  Fortsetzung  der  Abb.  5  oder  Abb.  6
veranschaulicht.  Wer  nicht  aus  Abb.  5  und  6  die  Vernichtung ­
  alles  dessen,  was  schön  ist,  durch  einen  einzigen
Bau  zu  erfassen  vermag,  dem  kann  auch  ein  Besuch  von
Altfritzlar  nichts  nützen.  Die  Schlußfolgerung  aber  ist
zweifellos  das  Recht  der  Allgemeinheit  auf  Verhinderung
solcher  Verunstaltungen.  Chr.  Klaiber-Gmünd.
Internationaler  Arcliitektenkongreß
In  der  Tagung  des  Neunten  Internationalen  Architektenkongresses ­
  vom  2.  bis  10.  Oktober  in  Rom  wurde
eine  Reihe  bedeutsamer  Fragen  behandelt.  Wir  entnehmen ­
  der  reichhaltigen  Tagesordnung  das  für  unsre  Leser

Im  Dom,  Kreuzgang

besonders  Wissenswerte.  Das  Thema  „Die  Rechte  und
Pflichten  des  Architekten  gegenüber  dem  Bauherrn“
führte  zu  einer  lebhaften  Aussprache.  Die  von  einem
Redner  aufgeworfene  Frage,  ob  ein  Architekt  außer  von
seinem  Klienten  irgendwelche  Vergütung  beziehen  dürfe,
fand  keine  Befürwortung  in  der  Versammlung,  die  im
Gegensatz  hierzu  einstimmig  beschloß,  daß  unter  keinem
Vorwand  und  in  keiner  Form  ein  Architekt  außer  seinem
vom  Bauherrn  zu  zahlenden  Honorar  irgendwelche  Vorteile ­
  ziehen  dürfe,  weil  jede  Abhängigkeit  von  den  Unternehmern, ­
  die  er  überwachen  solle,  unwürdig  sei  und  zu
Schwierigkeiten  führen  müsse.
Der  Vorschlag,  zum  Studium  der  Honorarfrage  einen
ständigen  internationalen  Ausschuß  zu  ernennen,  fand
allseitige  Zustimmuiig.  Ueber  die  „Ausführung  von  Bauwerken ­
  durch  den  Staat  und  andre  öffentliche  Verwal-Abb.

  4.  Fritzlar

Marktplatz  mit  Kenaiaaancebrunuea

BAUZEITUNG

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