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Berichte aus verschiedenen Städten.
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Vorstandes des Centralkirchenbau-Komités (München, Promenade—
straße 7) täglich erholt werden.
München, am 1. November 1884.
Das Centralkirchenbau-Komité
ür die St. Benno-, St. Maximilians- und St. Pauls-Kirche.
4 Antonius, Erzbischof von Muünchen und Freising.
verschoben werden, auch wohl ein nutzbares Pfandrecht für
Jemanden eintragen, damit seine Gläubiger die Miethen des
Grundstücks nicht mit Beschlag belegen können, außerdem läßt das
Hauptsteueramt sofort oft viele tausende Mark, welche der neue
Figenthümer an Kosten und Stempel verschuldet, auf das Grund—
stück in das Grundbuch vormerken. — Auch wenn der Veräußerer
zur Sicherheit das Restkaufgeld eintragen läßt, ist er nicht um
bieles gebessert, denn nur zu bald wird er gewahr, daß er einem
Schwindler in die Hände gefallen ist. Zunächst wird er wegen
des ganzen Kaufstempels, welcher von dem Schwindler nicht bezahlt
wird, als Mitverhafteter in Anspruch genommen. Inzwischen
wird das Grundstück von dem Schwindler regelrecht ausgeschlachtet;
die Miethen werden durch allerhand Verträge verpfändet und
edirt, die Hypothekenzinsen werden natürlich nicht bezahlt und die
Hypotheken-Kapitalien, für welche der frühere Eigenthümer per—
önlich haftet, werden wegen der unterlassenen Zinsenzahlung
zekündigt. Der frühere Eigenthümer ist dann in der Regel ge—
nöthigt, im Wege der Subhastation sich wieder in den Besitz des
Grunudstücks zu setzen und die Hypothekenverhältnisse neu zu
reguliren. Das kostet aber viel Zeit und Geld und manch Einer
hat dabei schon sein ganzes Vermögen verloren. Solche Schwindel—
Affairen ereignen sich fast täglich auf dem Gericht; man beobachte
daher bei Hausverkäufen die größte Vorsicht, damit man keinen
„Hausschlächtern“ in die Hände fällt.
Berlin. Von Seiten der Postverwaltung sind im
nächstiährigen Etat für Berlin verschiedene Grundstücksankäufe
und Neubauten beantragt. Zunächst werden für die Herstellung
eines neuen Dienstgebäudes auf dem Postgrundstücke, Oranienburger—
Straße No. 70, im Etat der Reichspost- ünd Telegraphenverwaltung
pro 1885/ 86 398, 5690 Mek. gefordert und als erste Rate 150,000 Mek.
eingestellt. Bezüglich der gleichfalls beantragten Erweiterung des
Central-Postgebäüdes wird ausgeführt: „Das Central-Postgebäude,
Leipziger-Straße 15, in Berlin, ist für die Zwecke, denen es zu
dienen hat, nicht mehr ausreichend. Seit der im Jahre 1871
vegonnenen Erbanung desselben hat in Folge des gewaltigen An—
wachsens des Verkehrs und der damit schritthaltenden Ausdehnung
des gesammten Dienstbetriebes, sowie vermöge der Verschmelzung
und der anderweiten Organisation des Post- und Telegraphen—
vesens eine beträchtliche Vermehrung der in dem Gebäude seiner
zeit untergebrachten Bureaus und der Beamten derselben vor—
genommen werden miüssen. Weitere Ausdehnungen des Dienst
betriebes und ein entsprechend vergrößertes Bedürfniß an Dienst—
räumen für die Centralverwaltung stehen bevor. Zur Befriedigung
des Raumbedürfnisses hat bereits dazu beigetragen werden müssen,
——
ttellen in die oberen Geschosse des anstoßenden, im Jahre 1877
für die Zwecke des Postzeitungsamts angekauften Grundstücks
Leipziger-Straße 16, zu verlegen. Hierdurch ist jedoch eine
zenügende Abhilfe nicht geschaffen worden. Inzwischen ist auch
bei dem Postzeitungsamte in Folge steter Zunahme des Verkehrs
hei demselben das Bedürfniß zur Erweiterung der Diensträume
o dringend hervorgetreten, daß zur Anmiethung von Räumen in
einem benachbarten Hause hat uͤbergangen werden müssen. Endlich
ommt hinzu, daß das Grundstück Leipziger-Straße 16, wegen
einer geringen Breite und seiner unregelmäßigen Gestalt für eine
Neubebauung keine geeignete Baufläche darbietet. Um eine solche
zu erlangen, und um das Grundstück zugleich angemessen zu ver—
zrößern, ist es nothwendig, das anstoßende Nachbargrundstück
Leipziger-Straße 17, zu erwerben. Hierzu bietet fsich zur Zeit
eine günstige Gelegenheit, indem der Eigenthümer des Grundstuücks
dasselbe der Postverwaltung zum Kauf ängeboten hat. Nach län—
jeren Verhandlungen ist der Kaufpreis auf den mit Rücksicht auf
die Lage als mäßig zu erachtenden Betrag von 281,500 Mart
»creinbart worden, vorausgesetzt, daß der Ankauf im Etatsjahre
1885 /86 erfolgt. Zu einem spaͤteren Zeitpunkte würde das Grund—
tück voraussichtlich nicht mehr zu erlangen sein. Mindestens
würde ein wesentlich hoͤherer Kaufpreis gezahli werden müssen.
— Schließlich bedarf auch das an der König- und Spandauer—-Straße
belegene Postgrundstück der Vergrößerung. Auf diesem
Hrundstück sind die Ober-Postdirektion fuͤr Berlin, die General—
Postkasse, sowie die beiden wichtigen Betriebsstellen für den Orts—
wostdienst der Reichshauptstadt das Hofpostamt und das Haupt—-Stadtpostamt
mit einem Gesammtperfonal von pptr. 1000 Köpfen
untergebracht.
Berlin. Der Architekt des Reichstagsbaues, Wallot, und
Bau-Inspektor Heyer unternehmen jetzt Reisen, um das beste
Material für das großartige Bauwerk an Ort und Stelle zu
drüfen und zu wählen. So 'waren die beiden Herren in Bischofs⸗
grün im Fichtelgebirge, um das Gestein des dortigen Ochsenkopfes
zu untersuchen. Wie der Dorfzeitung aus Hof gemeldet wird,
vären sie sehr befriediat zurückgekehrt. es sei der Bezug des Fichtel⸗
Berichte aus verschiedenen Städten.
Arnsberg, Ende Oktober. Ueber den kürzlich erfolgten
Einsturz des Thurmes auf dem Astenberge theilt das
„Central-Vbl.“ mit, daß derselbe gegen 12 Uhr Mittags erfolgte,
als die Arbeiter sich zum Mittagessen vom Thurme entfernt hatten.
Die Ausführung des Thurmbaues war einem Unternehmer in
Altenhunden übertragen und wurde dieselbe von dem Bauführer
überwacht, welcher jedoch in letzterer Zeit einer militärischen Uebung
wegen mehrere Wochen abwesend war. Als Baumaterial kam
Grauwacke zur Verwendung, welche jedoch nur in kleinen Stücken
gewonnen sein soll. Der Mörtel bestand aus Beckumer Wasser—
kalk und Schlackensand. Da auf der Spitze des Astenberges felsiger
Baugrund in erreichbarer Tiefe vorausgesetzt werden muß, so
dürfte die Ursache des Einsturzes in der Art der Ausführung des
Baues zu suchen sein. Wie erwähnt, besaßen die einzelnen
Mauersteine nur geringe Dimensionen, und mußten von diesen
Steinen die besseren Stücke für die Ansichtsflächen verwendet
werden, so daß der innere Theil des Thurmmauerwerks möglicher—
weise nur aus einer verbandslosen Füllmasse bestand, welche äuch
aus dem Grunde nur einen geringen Zusammenhalt besaß, weii
nach Mittheiluung eines Sachverständigen der Mörtel nicht gebunden
haben soll. Die nothwendige Erhärtung des Mörtels war wahr—
scheinlich dadurch erschwert, daß die Steine mit der Bruchfeuchtig—
keit behaftet zur Verwendung kamen und in Folge der Regengüffe
und fast beständigen Nebels ein Austrocknen des in später Jahreszeit
ausgeführten und allen Einflüssen der Witterung in höhem
Maße ausgesetzten Mauerwerks nicht erfolgen konnte.“ In Folge
dessen bekam das Mauerwerk Risse, der reiche Mörtel schaffte
Gleitflächen, und der Bau sank, bei einer Höhe von kaum 20 0.,
in sich zusammen.
Berlin. Eine Art höherer Bauernfängerei ist es,
wie manche Schwindler operiren, um sich in den Besitz von
Grundstücken zu setzen. Zu Nutz und Frommen von Grundstücks—
eigenthümern wollen wir das Verfahren dieser Leute hiermit auf—
decken, wie das B. Tagebl. schreibt. Ein solcher Schwindler setzt
sich mit Grundstückseigenthümern, welche ihr Grundstück verkaufen
wollen, in Verbindung, wobei er sich als ein wohlhabender Kauf—
lustiger vorstellt. Der Schwindler, welcher stets modern gekleidet
einhergeht, und sich auch häufig als Besitzer ebenfalls erschwindelter
Grundstücke geriren kann, führt während der schwebenden Unter—
handlungen in Betreff des Hauskaufs den Verkäufer in seine
Jerrschaftlich eingerichtete Wohnung, die aber in der Regel mit
allen darin hefindlichen Sachen einem Freunde oder Verwandten,
z. B. dem Schwager des Käufers oder der Frau zum vorbehaltenen
Vermögen gehört, so daß die gegen den Käufer in anderen Sachen
schon schwebenden Zwangsvollstreckungen sämmtlich fruchtlos aus—
fallen. Der Verkäufer, darüber erfreut, einen Käufer seines Grund—
stücks gefunden zu haben, und durch den äußeren Schein geblendet,
berabredet einen Termin, in welchem der Kaufvertrag und die
Auflassung des Grundstücks auf dem Gerichte stattfinden soll. —
Hierbei sei ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß solche
Schwindler es stets vermeiden, den Kaufvertrag vor einem Notar
abzuschließen, weil dort der von dem Erwerber zu tragende gesetz⸗
liche Stempel von einem Prozent zu dem Vertrage sofort und
spätestens innerhalb vierzehn Tagen verwendet werden muß. Da
der Schwindler diesen Stempel nicht bezahlen kann, und dem
Verkäufjer aus diesem Grunde schon die Zahlungsunfähigkeit des
Käufers bekannt würde, so dringt Letzterer darauf, daß der Vertrag
auf dem Gericht abgeschlossen wird, wo die Bezahlung des
Stempels nicht sofort verlangt, derselbe vielmehr als Gerichtsgebühr
liquidirt wird, bei deren späterer vergeblicher Einziehung durch
die fruchtlos verlaufende Zwangsvollstreckung der Schwindler fein
Ziel erreicht. — War zwischen den Vertragschließenden verabredet,
daß bei der Auflassung des Grundstücks eine Anzahlung erfolgen
solle, so hat der Käufer aus irgend einem Grundée das nöthige
Geld bei seinem Banquier nicht rechtzeitig erlangen können, und
er verspricht, daß er das Geld noch heute“ zahlen wolle. Scheukt
der Veräußerer des Grundstücks diesen Worten Glauben, so ist
für ihzn das anzuzahlende Geld unrettbar verloren, da er von
dem sauberen Kunden niemals einen Pfennig wird zu sehen be—
kommen; deun sofort nach der Auflassung läßt der Schwindler für
seine Freunde Hypotheken und Grundschulden. die dann weite,Kein Volltext zu diesem Bild verfügbar.
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