Statuten
des
Vereins für vaterländische Naturkunde in Württemberg.
(Angenommen in der Generalversammlung am 24. Juni 1896.)
Sa“
Der Verein führt den Namen:
Verein für vaterländische Naturkunde in Württemberg
und hat seinen Sitz in Stuttgart. Durch höchste Entschliessung
vom 8. Oktober 1851 hat er die Rechte einer juristischen Person
verliehen erhalten.
Zweck des Vereins.
S 2.
Der Zweck des Vereins ist die Erforschung der natürlichen
Verhältnisse des Landes und zu diesem Ende die Vereinigung der
im Lande vorhandenen Kräfte zu gemeinsamer Wirksamkeit.
Weiterhin sieht der Verein seine Aufgabe darin, den Sinn für
vaterländische Naturkunde in weiteren Kreisen zu wecken; sowie den
öffentlichen und privaten Naturaliensammlungen ein vermehrtes In-
teresse zuzuwenden.
'Thätigkeit des Vereins.
$ 3.
Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich insbesondere auf:
1) Die vaterländische Fauna durch Erforschung der dem
Inlande angehörigen Tiere, sowohl der stationären, als der
Wandertiere, ihrer Verbreitung, Lebensweise und Entwickelung;
durch Ermittelung des Nutzens oder Schadens der Tiere, sowie
der Massregeln, dem letzteren vorzubeugen oder denselben
abzuwenden.