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S 6.
Zur Förderung der Vereinsthätigkeit sollen Arbeitspläne aus-
gearbeitet und in den Jahresheften bekannt gegeben werden, nach
welchen die naturwissenschaftliche Durchforschung des Vereinsgebietes
vorzunehmen ist. Zu diesem Zwecke können vom Ausschuss Kom-
missionen ernannt werden, welche ebenso wie die Erdbeben-Kom-
mission die Ausführung dieser Arbeiten zu leiten und über dieselben
jährlich dem Vereine Bericht zu erstatten haben. Zur Ermöglichung
notwendiger mit Kosten verbundener Untersuchungen stellt der Ver-
ein diesen Kommissionen nach Bedarf einen Kredit bis zu je 100 Mk}
zur Verfügung.
Die mit Unterstützung des Vereins ausgeführten Arbeiten müssen
zuerst in den Jahresheften veröffentlicht werden.
SM
Um Gelegenheit zu wissenschaftlichen Erörterungen und per-
sönlichem Verkehr der Mitglieder unter sich zu geben, können regel-
mässige Zusammenkünfte (Vereinsabende) veranstaltet werden.
Je nach Bedürfnis können in einzelnen Teilen des Landes die
Mitglieder sich zu Zweigvereinen zusammenschliessen. Zur Zeit be-
stehen zwei Zweigvereine, einer in Oberschwaben und einer im Schwarz-
waldgebiet.
Organisation des Vereins.
S 8.
Der Verein besteht aus:
1) ordentlichen Mitgliedern und aus
2) korrespondierenden und Ehrenmitgliedern.
Die korrespondierenden und Ehrenmitglieder geniessen, ohne einen
Beitrag zu zahlen, alle diejenigen Rechte, welche den ordentlichen Mit-
gliedern zustehen.
SL
Jeder Freund der vaterländischen Naturkunde ist zum Beitritt
eingeladen. Die Aufnahme erfolgt auf Vorschlag eines Mitgliedes
durch Zusendung eines Diplomes. Der Austritt geschieht durch schrift-
liche Anzeige an den Kassier vor Schluss des Vereinsjahres (s. $ 14).
8 10.
Jedes Mitglied erhält die Jahreshefte des Vereins unentgeltlich,
hat Stimmrecht bei der Generalversammlung , Zutritt zu allen Ver-