Bemerkung über die geographischen Längen in
Stuttgart.
(Reduktion der M. Ortszeiten auf M. E. Z.)
Von Prof. Dr. E. Hammer, Stuttgart.
$ 1. Einleitung.
Eine mit Hilfe des elektrischen Telegraphen ausgeführte Längenbestimmung
für einen Punkt auf württembergischem Gebiet ist bis
jetzt noch nicht vorhanden. Von direkten Längenbestimmungen
kommen (ausser weniger genauen Übungsmessungen) überhaupt nur
die in den Jahren 1824 und 1825 mit Hilfe von Pulversignalen ausgeführten
in Betracht, durch die u. a. Tübingen in Länge mit Paris,
Strassburg, Mannheim und Bogenhausen (München) verbunden wurde;
vergl. über diese Messungen BOoHNENBERGER, De computandis etc.,
Tübingen 1826 (deutsche Bearbeitung mit Umrechnung der geodätischen
Zahlen auf das Besser’sche Ellipsoid von HAMmmer, Stuttgart
1885, 5. 57—58), ferner KoHLER, Landesvermessung des Königreichs
Württemberg, Stuttgart 1858, 5S. 275—296, und: Die
bayrische Landesvermessung etc., München 1873, S. 660—679.
Nach dem zuletzt angegebenen Ort, S. 678, sind nach diesen
Beobachtungen die Werte für zwei endgiltige Längendifferenzen, die
auch unten vorkommen, folgende:
Strassburg (Münsterturm) — Tübingen (Sternwarte = Nullpunkt des württ.
Koordinatensystems) = 5m 12,0058 = 1° 18‘ 0,08“,
(wobei allerdings die Mittel der Beobachtungen von 1824 und 1825
um nicht weniger als 0,20° = 3“ voneinander abweichen), ferner
(ebend. S. 678):
Strassburg (Münsterturm)—München (nördlicher Frauenturm) = 15m 17,5768
= 3° 49‘ 23,64“.
(Abweichungen des Mittels der Bestimmungen aus 1824 und
1825 = 0,063® = rund 1‘‘.)
Ak