Volltext : Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 62, 1906)

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4,1 m eingehauen, die angibt, in welcher Entfernung, normal
zur Richtung der Straßenkante oder Grabensohle, man
von der Steinmitte aus auf die Mitte der den Betonklotz
enthaltenden Grube trifft. Überall ist der Versicherungsund
 Aufsuchungsmarkstein zwischen den Festpunkt und die
Straße gesetzt, d. h. es ist vom Markstein aus von der Straße
weg die angegebne Entfernung abzumessen, um auf den Betonkörper
 mit dem Festpunkt zu kommen, womit über die Richtung
der auf dem Markstein angegebenen Strecke kein Zweifel ist. Eine
Ausnahme kommt nur vor bei den Marksteinen der Punkte 13
und 14 am Anfang (von Böblingen aus) des Dorfs Holzgerlingen;
die Steine stehen hier, von der Straße aus gesehen, hinter den
Festpunkten. Die Marksteine sind nicht besonders fundiert, sie
stecken meist nur 20—30 cm im Boden; ihre sorgfältige Erhaltung
ist den Straßenwarten und Straßenmeistern (1901/02 BröckerL in
Böblingen für die Strecke Böblingen—Stelle, Straße No. 84, und
RUucKGABER in Reutlingen für die Staatsstraße No. 83) zur Pflicht
gemacht; die Punkte 63 bis 66 vom Dorf Lustnau zur Haltestelle
Lustnau liegen nicht an der Staatsstraße (vgl. das unten folgende
Verzeichnis *). ;
3. Verzeichnis (Lage) der Festpunkte. In dem folgenden
Verzeichnis ist die Lage der einzelnen Festpunkte (von H und L
abgesehen) gegen die Hektometersteine an den Straßen Nr. 84 und
83 angegeben **,
Wie die Punkte zu Paaren zusammengehören, 1,2; 3,4; ...
65, 66, zeigt sich nach dem in II, 1 Gesagten unmittelbar in den
Entfernungen: die zwei Punkte eines Paars in Entfernung von 10 m
u. dgl. voneinander, zwischen je zwei Paaren durchschnittlich */4 km;
die Bezeichnung rechts oder links von der Straße bezieht sich

* Der Verfasser muß hier wiederholen, daß er nicht mehr Erdmessungskommissär
 ist, also auch keine Verantwortung für die Erhaltung der Festpunkte
 u. s, f. mehr hat,
*k Dabei ist für etwaige spätere Benützung der Akten zu bemerken, daß an
der Staatsstraße Nr. 83, Stuttgart— Tübingen, in der hier in Betracht kommenden
Strecke Stelle—Bebenhausen— Lustnau, kurz nach Herstellung der Festpunkte,
nämlich im August und September 1901, eine neue Längeneinteilung durchgeführt
 wurde. Die erste Einmessung und Bezeichnung der Lage der Punkte
gegen die Hektometer ist also jetzt nicht mehr zutreffend, Die in die folgende
Tabelle aufgenommenen Zahlen beziehen sich auf den neuen (z. Z., 1905, noch
vorhandnen) Stand, An der Straße 84, Böblingen-—Stelle, ist 1901/05 keine
Veränderung der Bezeichnungen u. s. f. eingetreten.
            
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