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onder Sierde und Mbereintreffung der Mrivak-
oder gemeinen Szebäu.
ERN) FEU EON vorhergehendem Buch/habe ichalle nofhwendigste Betrachtungen
Was “der. gemeinen Gebäu / wienemlich dieselbigeraufdaszierlichst/und
H 40) ' nußlichste zu machen seyen/ beschrieben/ darneben auch etwas went
wun „= ges von privat ode“ gemeinen Häusern und Gebäuen / derselben
5/4 2* Commodität/ oder Bequemlichkeit / von welchen wir dann vornem'
| . lichindiesem zweyten Buch traetiren und handeln wolten / Mels
=-/S= dung gethan, 5
Und dieweilen dißein bequemHaus zunennen ist/auch wol also heissen mag / welches
nah der Qualitat desjenigen/deres bewohnen solle/ und inallen seinenParcibusoder Thei
len recht:correspondirend/erbauet worden 3 So solle der Archite&us oder Baumeister
(wie Vitruvius kb.1. 8 6, anzeigk)vornemlich auf hohe und reiche Adeis-und Stands-Perso/
nen schen/sonderlich aber auf die/j0 in Aemtern und Verwaltungen des gemeinen Nutzens
feynd. Derowegen ihre Gebäu und Häuser schöne Spatziergänge/lustige/grosse und wol-
gezierte Saal und Vorgemächer erforderen/in welchen. die Partheyen/oder andere/so des
Hausherrn warten/sich unterdessen und inmittelst erspaßiere/oder fizend aushalten könen.
Personen von geringerm Adel oder Stand/fan man mit geringererZierdeund went
geen Hufosscn / gleichwol auch adeliche Gebäue / so von bürgerlichen unterschieden/
auffuhren.
. Die Advocaten/, Procuratoren und Rechts-Gelehrten erforden gleichfalls inihren
Haufern schöne Gemächer und Spaziergänge / in welchen die Clienten oder Partheyen
ohne Verdruß ihre Bescheid und Antworten erwarten können. |
- Der Kauffleute Häuser sollen gegen Mitternacht ihrewolverwahrte Magazin und
Gewäölber zu ihren Waaren haben.
Die Bürger/ und Handwercker/ soll einjeder ein zu seinem Stand und Handthierung
bequemesHaushaben/worinnen die gelegenste Gemächer/Läden/GSäden und dergleichen/
zu finden/auch jedes seiner Gebuhr nach gezieret und accommodiretseyn möge.
»'Es mußaber jetziger Zeit ein ArchiteQus oder Baumeister offtermals mehr / auf de?
» Willen dessen / der da bauen läst /dann aufdasyenige/ so billig zu observiren wäre/ sche1n/
„vnddemselbigen nach/ auch wider seinen Willen/sich reguliren und richten.
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Ron FLbkheilung der Gemächer und anderer“
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ZR: 'U mehrer Volltommenheit und Perfection einer Behausung/ istnichtallein
eZ. vonnöthen/ daß die vornehmen und grossen Gemächer / als Sääle/ Höfe/
/<Z<I veite Stiegen und Schnecken, sondern auch die heßlichsten und geringste
Ee . iDrt / zu Nutz der" andern / mit Vertheil und Verstand gebauet sym:
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