IX.
Sollen die Häuser vermietet werden oder in’s Eigentum
ihrer Bewohner übergehen?
Die grosse Wohlthat gebesserter Wohnungsverhältnisse
kommt erst dann zur vollen Geltung, wenn es auch den weniger
Bemittelten ermöglicht wird, nach und nach ein eigenes Heim
zu erwerben. Erst im eigenen. Hause gewinnt Jeder die volle
Freude an seiner Wohnung, erst hier fühlt er sich auf ganz
gesichertem Boden und kann daran denken, sich behaglich einzurichten,
hat er doch nicht mehr jeden Tag zu befürchten,
ausgetrieben zu werden. Jetzt wachsen auch die Kinder mit
ganz anderen Gefühlen auf, da sie die Erinnerung an das Elternhaus
mit in’s Leben nehmen. Von dem Tag an, da der seither
Besitzlose ein noch so bescheidenes Heim sein eigen nennt,
hört er auf, sich als ein in der heutigen Gesellschaft Zurückgesetzter
zu fühlen, seine Verbitterung verschwindet und der
bisher Heimatlose wird zum selbstbewussten Teilnehmer an
unserer Staatsordnung.
Die Familien, für welche man sorgen will, besitzen kein
angesammeltes Vermögen und. die Einkünfte, über welche sie
verfügen, sind nur bescheiden. Unter gewöhnlichen Verhältnissen
wäre also der Gedanke, ein eigenes Heim zu erwerben,
für sie ganz ausgeschlossen. Dies wird erst erreichbar, wenn
man ihnen einen Weg zeigt, wie sie durch regelmässige kleine
Ratenzahlungen und durch Aufsparung der Zinsen daraus, nach
und nach diejenige Summe zusammenbringen können, welche
zur Bezahlung des Kaufschillings erforderlich ist.
Leicht ist dieser Weg freilich nicht und Mancher wird an
den Hindernissen straucheln, ehe das Ziel erreicht wird. Bei
dem oft schwankenden Einkommen der hier in Frage kommenden