XVII
Die Finanzen.
A. Die Vereins-Finanzen.
Die Gesellschaften, welche billige Familienwohnungen bauen,
können — wie alle anderen Unternehmer — ihre Thätigkeit
selbstverständlich nur so weit ausdehnen, als ihre Mittel reichen,
sie dürfen also Bauten jeweils nur in solcher Ausdehnung in
Angriff nehmen, als sie mit voller Sicherheit auf die hiezu benötigten
Kapitalien rechnen können.
Die Geldbeschaffung, diese wichtigste der Finanzfragen
wurde in Abschnitt IV schon ausführlich besprochen, und es
ist deshalb nicht nötig, hier nochmals darauf zurückzukommen.
Eine kaum minder wichtige Sorge als die Geldbeschaffung
bleibt es für die Finanzgebarung, das Nötige vorzukehren, damit
die laufenden Ausgaben und Einnahmen mit einander stets im
Einklang bleiben. In unserem Falle hängen — nach Fertigstellung
der Häuser — die Ausgaben kaum mehr von dem
Willen der Vereinsleitung ab, letztere kann daher zur Herbeiführung
des finanziellen Gleichgewichts nur dahin wirken, dass
die Einnahmen eine genügende Höhe erreichen zur Erfüllung
aller eingangenen Verpflichtungen — also zur Bezahlung der
Schuldzinsen, der Amortisation, soweit eine solche vereinbart
worden ist und ausserdem noch zur Deckung aller laufenden
Ausgaben, und zur Ansammlung einer kleinen Reserve.
Die Einnahmen setzen sich zusammen aus den Mieteingängen
und aus den von den Anwärtern und Hauskäufern zu machenden
Ratenzahlungen. Auf den Eingang der letzteren darf jedoch
kaum mit voller Sicherheit in ununterbrochener Regelmässigkeit
gerechnet werden; man muss jedenfalls darauf gefasst sein,
dass bei eintretenden schwierigen Zeiten ein mehr oder minder