1534 Okt. 81,
1534 Nor, 5.
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1. Teil.
2. Ausschreiben an alle Amtleute.
Bericht wird eingefordert wegen Besetzung der Gericht und
Räte. Festzustellen ist, wer dazu gehört, ob tauglich etc; vor allem
ist darauf zu sehen, ob er dem Evangelium anhängtg.
Religionssachen B. 4. Abschrift, Papier.
3. Beglaubigungsschreiben für die zur Inventierung der Klöster
abgeordneten Gesandten und entsprechendes Mahnschreiben
an die Abte.
Von Gottes gnaden Ulrich ... Unsern günstigen grueß zuvor,
würdiger, ersamen, lieben, andechtigen und getreuen! Wir haben
die nachbenanten unsere liebe getreuen N. N. mit sondern mündlichen
bevelch zu euch verordnet, sachen halb das gotshaus belangent,
von unsern wegen mit euch dismals demselben gemeß zu handlen;
drauf dan unser gnedigs begehren, auch bevelch, disen unsern
gesandten in unserm namen zuversichtliche gehorsamin unsers vorhabens
ungewaigert zu laisten, darzu ungezweifelten glauben für
und für bis zue ende und volnziehung der sachen in urkund dis
brieflichen scheins zu geben und euch hierin keines wegs anderst,
besonder wie bis anhero guetwill erzaigen, auch befünden zulassen;
das kommet uns zue gnedigem gefallen. Geben in unser stat zu
Stutgarten den 5. Novembris anno 1534,
Dem wirdigen, auch ersamen, unsern lieben andechtigen und
getreuen herrn N. N., abten zu N. und convent daselbsten sampt
und sonders.
Post Seriptum.
Nachdem wir auch vernehmen, das in etlichen clöstern personen
sein sollen, die herauszukommen und in ein andern stat sich zu
begeben willens, und auch etlich, die dargegen eingenommen zue
werden begehrn, dieweil nun die lauf ganz geschwünd und selzam,
so ist unser gnedigs begehrn, ihr der prelat und die vom convent
wöllen sich in baiden obgenanten sachen enthalten, ‘nicht darwider
fürnemen, sonder unsers bevelchs, beschaids und ordnung, 80 deshalb
fürgenommen werden möcht, erwarten; desgleichen, das ir mit
verenderung oder verkaufen euer güeter oder früchten ohne unser
vorwissen und bewilligen nichts fürnemen wöllen. An dem allem
beschicht unser will und meinung, werden auch solches gegen euch
mit sondern gnaden erkennen. Datum ut in literis,
Religionssachen B, 4, Abschrift (17. Jahrh.) auf einem Payierblatt mit nro ?