nin) zu vergrößern, welcher im Jahre 1831 in Angriff genommen wurde, Im
Jahre 1841 wurde in der Graupenstraße ein Laboratorium zum Probieren der
Erze und zum Unterricht in der Chemie erbaut.
Der Etat der Berg- und Forstschule belief sich im Jahre 1821 auf
3516°/, Taler Konventionsmünze, wovon 2554”, Taler auf Gehälter und Löhne,
412 Taler auf Sammlungen und Nebenanstalten entfielen. Der Beitrag der Königl.
Kammerkasse zur angegebenen Summe betrug 1892 Taler, während 1624”/, Taler
in der Hauptsache von der Clausthaler Zehntkasse beigesteuert wurden (nur der
Lohn der Modellierer wurde aus dem Anschnitt des Johannisstollens, später des
Bauhofs gezahlt). Bis zum Jahre 1844 erfuhren die Beiträge der beiden Kassen
nur eine unbedeutende Erhöhung (zusammen ungefähr 200 Taler). Außerdem
lossen der Schulkasse die Honorariengelder der fremden Bergschüler und der
lem Feldjägerkorps nicht angehörenden Forstschüler zu, und der Überschuß der
Mineralienniederlage ergab eine Einnahme für die Mineraliensammlung.
Im Februar des Jahres 1844 traf in Clausthal die schmerzlich empfundene
Nachricht ein, daß das Feldjägerkorps samt der Forstschule von Clausthal
verlegt werden solle. Die am Schluß des Lehrjahres 1843 bis 1844 erfolgende Ver-
legung der Forstschule nach Münden, wo sie übrigens nur wenige Jahre bestand,
bedeutete für die Bergschule den Verlust eines beträchtlichen Teils der Sammlungen
und der Bibliothek, sowie den Wegfall der bisher von der Domänenkammer ge-
zahlten Geldmittel, welche zwar in erster Linie für die Forstschule bestimmt, aber
auch der Bergschule zugute gekommen waren.
Wie sich die Bergschule mit dieser schweren Schädigung abfand, werden wir
im nächsten Abschnitt sehen.
4. Die Bergschule nach der Abtrennung der Forstschule 1844—1853.
Am 27. Juli 1844 reichte Zimmermann einen ausführlichen Bericht über die
neue Regulierung des Bergschulunterrichts nach der Abtrennung der Forstschule
ain. Hiernach genügt der bisherige Unterrichtsplan, wenn der Lehrkursus nur
alle zwei Jahre von neuem beginnt. Es ist unumgänglich erforderlich, daß nicht
nur die bisher für die Bergschüler ausschließlich bestimmten Unterweisungen ferner
stattfinden, sondern auch diejenigen, welche bisher für die Berg- und Forstschüler ge-
neinschaftlich erteilt werden. Sollen die Lehrer der Bergschule ihre bisherigen
Gehalte (zusammen 1571 Taler) beziehen, so würde eine Erhöhung des Beitrags
ler Zehntkasse auf 2289 Taler genügen, wenn das Schulgebäude wie bisher aus
ler herrschaftlichen Baurechnung unterhalten wird, die Lehranstalt das chemische
Hüttenlaboratorium benutzt, die Löhne der Modellierer aus dem Anschnitte
des Bauhofs bezahlt werden, der Überschuß der Mineralienniederlage der Mine-
caliensammlung zugute kommt und die Honorariengelder der fremden Berg-