Bestimmungen getroffen: bei der Meldung zur Vorprüfung wird der Nachweis
einer geschlossenen praktischen Tätigkeit von sechs Monaten, bei der Meldung
zur Hauptprüfung der Nachweis einer praktischen Tätigkeit von weiteren sechs
Monaten verlangt.
Die Bestimmungen über die im Jahre 1860 eingeführte Ingenieurprüfung wurden
wiederholt neu abgefaßt. Von besonderer Wichtigkeit ist die im Jahre 1880 ein-
geführte Zerlegung der Prüfung in eine Vorprüfung und eine Hauptprüfung, eine
Zerlegung, welche sich bei den Diplomprüfungen der technischen Hochschulen be-
reits bewährt hatte. Als am Anfang des neuen Jahrhunderts die technischen Hoch-
schulen ihr Prüfungswesen neu zu regeln begannen, wurde auch für die Berg-
akademie zu Clausthal am 23. April 1903 eine neue Prüfungsordnung erlassen,
welche, während bisher die Diplomprüfung entweder für das Bergfach oder für
das Hüttenfach abgelegt werden konnte, drei Fachrichtungen, nämlich das Berg-
fach, das Metallhüttenfach und das Eisenhüttenfach, unterscheidet; die Vorprüfung
kann nach zweijährigem, die Hauptprüfung nach vierjährigem Studium abgelegt
werden. Am 22. Juni 1903 bestimmte der Minister der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinalangelegenheiten, daß die auf Grund der Prüfungsordnung vom 23. April
‚903 abgelegte Diplomprüfung als Vorbedingung für die Erlangung des Grades
sines Doktor-Ingenieurs an einer preußischen technischen Hochschule ohne weiteres
anzuerkennen ist.
Mit Rücksicht auf die Diplomprüfungsordnung sind unter Voraussetzung eines
rterjährigen Studiums Studienpläne für die Studierenden des Bergfachs, des Metall-
aüttenfachs und des Eisenhüttenfachs aufgestellt, welche den Studierenden bei der
Auswahl der Vorlesungen und Übungen, die ihnen völlig frei steht, als Anhalt
smpfohlen werden.
Die Zahl der Studierenden der Bergakademie in dem Zeitraume von Herbst
‚869 bis Ostern 1907 ist in der Tabelle auf S. 47 angegeben.
Bestand in dem Jahrzehnt 1869—1879 ungefähr die Hälfte der Studierenden
aus Ausländern, so ist mit dem Anwachsen der Gesamtzahl der Studierenden der
Prozentsatz der Ausländer bedeutend zurückgegangen; im Wintersemester 1905/06
stammte nur der zehnte Teil der Studierenden aus dem Auslande.
Wir lassen einen kurzen Überblick über die Kosten der Bergakademie
in den letzten vier Jahrzehnten und die Aufbringung dieser Kosten folgen.
Welche Verschlechterung die im Jahre 1869 erfolgte Reorganisation für die
Akademie bedeutete, geht daraus hervor, daß der Etat für 1869 für die Berg-
akademie und Bergschule 8000 Taler auswirft (darunter 960 Taler zu Unter-
stützungen für die Schüler der neuen Bergschule), während der Etat für 1868,
welchem noch die von der hannoverschen Zeit her bestehenden Verhältnisse zu-
grunde liegen, die Ausgaben auf 7280 Taler veranschlagt. Im den folgenden Jahr-
zehnten wuchsen die Ausgaben verhältnismäßig sehr stark an; einer Gesamtausgabe