Verkehrsanstalten.
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Für Droschken ohne Taxameter.
Die Fahrten werden nach der damit verbrauchten Zeit bezahlt.
I. Stadtfahrten: Personen
i—2 3—4
Für die Fahrt von einer Dauer bis 10 Minuten . . M.—.60 —.80
von über 10—15 Minuten . . + + + 80 1.—
#* » 15—20 ni 1.20
ff nn 20—30 1.60
»” ” 30—40 Z Km
ä » 40—50 2.40
» » 50—60 ® BR BL LK ® 2.80
von jeden weiter angefangenen 10 Minuten . —. 40
1m. Aussenfahrten:
A.
Nach Orten, die nicht über 8 km von hier entfernt sind,
für jede angefangene Viertelstunde ohne Rücksicht auf
die Zahl der Fahrgäste. . - "m
Nach Orten, die nicht über 15, doch aber mehr als 8 km
von hier entfernt sind, ohne Rücksicht auf die Zahl der
Fahrgäste oder eine etwaige leere Rückfahrt
für 1/4 Tag = bis zu 3 Stunden. . . 8M.
„ 1 „ = Über 3 bis 6 Stunden. 12
>» = nn. 6 n10 m ‚15
über 10 Stunden für jede weiter ange-
fangene Stunde . .
M. —. 80
Die telephonische Bestellung öffentlicher Droschken.
. Zur unentgeltlichen Vermittlung telephonischer Bestellung öffent-
licher Droschken kann benützt werden das Telephon Nr. 2200 (Hotel
Marquardt), Nr. 2869 (Hotel Silber), Nr. 827 (Kaufmann Frasch,
Königstr.) , Nr. 2588 K Kronemann, Königin-Olga-Bau, sowie
Nr. 1230, 1239 und 4444 der Zentral-Telegraphenstation des Stadt-
polizeiamts.
Ein öffentlicher Droschkenkutscher hat Anspruch auf Bezahlung
von der Zeit der Bestellung an. Es ist deshalb polizeiliche AnorTd-
nung, dass bei telephonischer Bestellung der Kutscher mit einem die
Zeit der Bestellung enthaltenden Bestellzettel versehen sein muss.
Dienstmänner: an verschiedenen Plätzen der Stadt. Jede
Gebühr darf nur gegen Ausfolgung von Dienstmarken erhoben
werden. Beschwerden über Berechnung der Gebühren sind
auf dem Stadtpolizeiamt, Büchsenstr. 37 (D. 6), Zimmer
Nr. 67. anzubringen.
Mapif für Dienstmänner,
A. Leichte Dienstleistungen (ohne Geräte), einfache Gänge oder Be-
stellungen,
B. Dienstleistungen mit Geräten oder Belastung über 5 Kilo.
Unter
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