Zu welch stattlichem Baum das vor 80 Jahren von einer
adlen Gärtnerin im Aufblick zu Gott gepflanzte Reis heran-
zewachsen ist, zeigt die neueste Statistik des Unterrichts- und
Erziehungswesens in Württemberg, wo es heisst: Am 1. Januar
1898 bestanden ausser dem Königl. Katharinenstift und dem
Königl. Olgastift öffentliche höhere Mädchenschulen 10. Privat-
anstalten 2. Die Gesamtzahl der Lehrer und Lehrerinnen he-
trug 108, die der Schülerinnen 3863,
Auf den Wunsch der Königin Olga wurden die beiden König-
lichen Anstalten bei der gesetzlichen Normierung der Verhält-
nisse der höhereu Mädchenschulen der im Jahr 1877 einge-
setzten staatlichen Kommission nicht unterstellt. um ihnen die
freie Bewegung zu wahren; dadurch aber, dass der Königliche
Kommissär bei dem Katharinenstift, Prälat v. Müller, Vorstand
der Kommission, und der Rektor des Katharinenstifts ein Mit-
glied derselben war, wurde zwischen der Kommission und den
Königlichen Anstalten Fühlung erhalten, und das Katharinenstift
nimmt. unter den höheren Mädchenschulen des Landes nicht nur
als die älteste, sondern auch als die am zahlreichsten besuchte
und mit dem höheren Lehrerinnenseminar gekrönte unstreitig die
erste Stelle ein.
Das stätige Wachstum der Anstalt zeigen folgende Zahlen:
von 1818—1843 betrug die Schülerinnenzahl 1166
von 1843—1868 sind dazu gekommen al
von 1868—1893 » 4130
von 1893 bis Ende 1898 sind dazu gekommen .„ = «900
Die Gesamtzahl der Töchter, die seit dem Beginn der
Anstalt eingetreten sind. beträgt also... . . 58776
Schülerinnen sind cs am Schluss des Jahres 1898, mit Ein-
schluss von 23 Pensionärinnen, 726, die sich auf 10 Jahres-
klassen verteilen, von denen die Klassen VIIT und IX in 3, die
übrigen je in 2 Parallelklassen geteilt sind. Neben dem Rektor
und der Frau Vorstcherin der Pension sind noch 16 männliche
und 26 weibliche Lehrkräfte thätig.
Die vier unteren Jahrgänge (Klasse I—IV) haben für jede
Klasse eine Klassenlehrerin. Vom 5. Schuljahr an wird der
Unterricht zumeist durch männliche Lehrkräfte erteilt; doch ist
auch hier für jede Klasse eine Gouvernante bestellt, welche mit
Aufrechthaltung der Ordnung in erster Linie betraut ist. Die
drei mittleren Klassen (YV—VII) haben je einen besonderen
Klassenlehrer, wogegen in den zwei Oberklassen (VIIT und IX)