aufrecht zu erhalten und den Fleiss anzuspornen, sind vor allem
darauf berechnet, an das Ehr- und Dflichtgefühl der Schülerinnen
sich zu wenden und dadurch ihre willige Mitwirkung zu gewinnen.
Die Strafen sind folgende: zunächst ein mündlicher Verweis,
dann eine schlechte Note, welche sofort den Kltern mitgeteilt
wird, weiterhin Bedrohung mit dem Ausschluss. endlich der Aus-
schluss selbst, der auf Antrag der Anstaltsvorstände von der
hohen Protektorin verfügt wird. Alle körperlichen Strafen sind
ausgeschlossen.
Die Hausaufgaben sind in sämtlichen Klassen auf ein mög-
lichst niederes Mass beschränkt.
Vor Schluss des Schuljahrs an Ostern findet im Festsaal
des Katharinenstifts für die Klassen I bis 1X eine öffentliche
Prüfung durch den Königlichen Kommissär statt, zu welcher
die Eltern und sonstigen Angehörigen der Schülerinnen Eingo-
laden werden: mit dieser Prüfung wird eine Ausstellung der
Zeichnungen und Handarbeiten verbunden.
Die Schülerinnen erhalten in den unteren Klassen wöchent-
liche, in den mittleren Klassen monatliche Zeugnisse über Be-
tragen, Fleiss und Leistungen im allgemeinen, in sämtlichen
Klassen I bis IX aber dreimal jährlich, je vor der Sommer-,
Weihnachts- und Ostervakanz ein Hauptzeugnis auch in den
einzelnen Fächern. Auf Grund des Hauptzeugnisses wird in
Kl. T bis VIIT jährlich dreimal die Lokation vorgenommen.
Das Schuljahr zerfällt in drei ziemlich gleiche Abschnitte
oder Trimester durch drei Ferien: die Sommervakanz vom
253. Juli bis 6. September, die Weihnachtsvakanz vom heiligen
Abend bis zum Erscheinungsfest und die Ostervakanz vom Palm-
sonntag bis zum 92. Mittwoch nach Ostern.
Der Eintritt in die Anstalt erfolet für gewöhnlich nur mit
Bezinn des Schuljahrs nach Ostern; der Austritt findet ord-
nungsgemäss chenfalls nur mit Schluss des Schuljahrs an
Ostern statt.
Das Schulgeld wird in drei Jahresraten für jedes der drei
Trimester im Mai. September und Januar vorausbezahlt und he-
trägt. für das Trimester in Kl. 120 M., Kl. IL 22 M.. KL HI
24 M., Kl. IV 27 M.. KL V 30 M.. KL YID34 M., KLVIL3SM..
Kl. VIIT 42 M., KL IX 46 M., für Ausländerinnen je 7 M, mehr,
bei gleichzeitigem Besuch durch Schwestern für jede derselben
2 M. 50 Pf. weniger.
Das jährliche Detizit der Anstalt, das von der Oberhofkasse