Full text: Das Königliche Katharinenstift zu Stuttgart

aufrecht zu erhalten und den Fleiss anzuspornen, sind vor allem 
darauf berechnet, an das Ehr- und Dflichtgefühl der Schülerinnen 
sich zu wenden und dadurch ihre willige Mitwirkung zu gewinnen. 
Die Strafen sind folgende: zunächst ein mündlicher Verweis, 
dann eine schlechte Note, welche sofort den Kltern mitgeteilt 
wird, weiterhin Bedrohung mit dem Ausschluss. endlich der Aus- 
schluss selbst, der auf Antrag der Anstaltsvorstände von der 
hohen Protektorin verfügt wird. Alle körperlichen Strafen sind 
ausgeschlossen. 
Die Hausaufgaben sind in sämtlichen Klassen auf ein mög- 
lichst niederes Mass beschränkt. 
Vor Schluss des Schuljahrs an Ostern findet im Festsaal 
des Katharinenstifts für die Klassen I bis 1X eine öffentliche 
Prüfung durch den Königlichen Kommissär statt, zu welcher 
die Eltern und sonstigen Angehörigen der Schülerinnen Eingo- 
laden werden: mit dieser Prüfung wird eine Ausstellung der 
Zeichnungen und Handarbeiten verbunden. 
Die Schülerinnen erhalten in den unteren Klassen wöchent- 
liche, in den mittleren Klassen monatliche Zeugnisse über Be- 
tragen, Fleiss und Leistungen im allgemeinen, in sämtlichen 
Klassen I bis IX aber dreimal jährlich, je vor der Sommer-, 
Weihnachts- und Ostervakanz ein Hauptzeugnis auch in den 
einzelnen Fächern. Auf Grund des Hauptzeugnisses wird in 
Kl. T bis VIIT jährlich dreimal die Lokation vorgenommen. 
Das Schuljahr zerfällt in drei ziemlich gleiche Abschnitte 
oder Trimester durch drei Ferien: die Sommervakanz vom 
253. Juli bis 6. September, die Weihnachtsvakanz vom heiligen 
Abend bis zum Erscheinungsfest und die Ostervakanz vom Palm- 
sonntag bis zum 92. Mittwoch nach Ostern. 
Der Eintritt in die Anstalt erfolet für gewöhnlich nur mit 
Bezinn des Schuljahrs nach Ostern; der Austritt findet ord- 
nungsgemäss chenfalls nur mit Schluss des Schuljahrs an 
Ostern statt. 
Das Schulgeld wird in drei Jahresraten für jedes der drei 
Trimester im Mai. September und Januar vorausbezahlt und he- 
trägt. für das Trimester in Kl. 120 M., Kl. IL 22 M.. KL HI 
24 M., Kl. IV 27 M.. KL V 30 M.. KL YID34 M., KLVIL3SM.. 
Kl. VIIT 42 M., KL IX 46 M., für Ausländerinnen je 7 M, mehr, 
bei gleichzeitigem Besuch durch Schwestern für jede derselben 
2 M. 50 Pf. weniger. 
Das jährliche Detizit der Anstalt, das von der Oberhofkasse
	        
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