Die Freiheit gerettet! Nach einem Gemälde von E. Henseler. (Text S. 20)
Bald kam die Zeit, da das ganze Volk einen großen Freiheits- Sümpfe trug der unerschrockene Feldherr die römischen Adler. Aber
krieg durchkämpfen mußte. In Rom herrschte Kaiser Augustus (30 v. an der Elbe verließ ihn das Glück. Ein Versuch, sie zu überschreiten,
bis 14n. Chr.); noch immer ver— scheiterte; denn drohend standen
suchten germanische Völkerschaften Semnonen und Langobarden auf
am Niederrhein in Gallien einzu— dem jenseitigen Ufer. Und die
bhrechen. Da faßte Augustus den ZSage berichtet, daß eine germa—
Plan, das Land zwischen Rhein und nische Seherin dem Drusus den
Elbe, von woher alle diese Angriffe übergang verboten und ihm sein
kamen, zu unterwerfen, damit der husdige Ende verkündet habe. Auf
Rhein gesichert sei. So wollte dom Rückzuge stürzte er mit dem
er die Verteidigung durch den Pferd, brach den Schenkel und starb
Angriff führen. Dies Werk lei— 30 Tage darauf, am 14. Septem—
steten seine Stiefsöhne Drusus ber 9 v. Chr., a Jahre alt, in den
und Tiberius. Drusus sicherte —M Bruders Tiberius.
sich zunächst eine feste Operations— Dieser setzte die Kämpfe mit Erfolg
basis, indem er die am Rhein fort, so daß seit⸗ v. Chr. Germanien
vorhandenen Befestigungen bei als römische Provinz galt und wie
Mainz, Köln und Castra Vetera alle Provinzen einen Statthalter ein⸗
durch Brückenköpfe auf dem rechten pfing, uersden klugen Zentiue Sa—
Ufer vermehrte und außerdem etwa turninns dann Duiinitins Varus.
530 Befestigungen auf beiden Ufern Varus war vordem tatt⸗·
errichtete, darunter Saalburg bei salter in x88 ꝓAxur tum er
burg, das Kaiser Wilhelm II. in das reiche Land, und reich ver⸗
Homburg, “H 602 ließ er das arme Land,“ so lautete
neu erbauen lüßzt. Vierma 6 j das Urteil über seine Verwaltung.
bis v. 8 brach — in a— Und auch hier in Germanien wollte
mnnen em zulebzt F 5 9— er seine Habsucht befriedigen. Die
drang er von wrm and Männer, die ihre Freiheit darin
der Chatten, dann östlich ois r ijahen, daß sie keinem, auch ihren
Elbe. Es war ein angehener qp Fürsten nicht, zinspflichtig waren,
3 I dmierrn ung wurden zur Zahlung großer Tribute
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