Ausstattung eines Innenraumes in dem Gutsgebäude der Landesirrenanstalt Weinsberq.
Architekt: Regierunashaumeister E. Waaner, Stuttaart.
hintere Teil durch einen kleinen
usbau für die Rüche, der
aber im nächsten Stock liegen
bleibt, etwas erbreitert. Der
ingang liegt am tiefsten
Punkt der Straßenfront. Unter
einer Terrasse hinweg, die zu⸗
zleich für den Eintretenden
schutz gegen Regen bietet,
führt eine Treppe zum eigent—
lichen Hauseingang mit vor⸗
gezogenem Windfang. Das
Untergeschoß, welches Wasch⸗
züche, Bügelzimmer, Raum
für Zentralheizung und Keller
enthält, hat einen besonderen
Eingang von der Straße aus.
Die Küche liegt im Erdgeschoß
gleich beim Hauseingang. Ein
dielenartig erweiterler Oehrn
verbindet die Wohnräume.
Der Hufbau ist einfach ge⸗
halten. Das Ganze wirkt durch
seine Gesamtgestaltung und
durch die gule Tönung der
perwendeten Materialien. Das
Untergeschoß und die Fenster⸗
umrahmungen bestehen aus
gelblichem Sandstein, die übri—
gen Wandflächen sind weiß
berputzt, die Läden blaugrau,
die Fenstersprossen, der Balkon,
das Gartenhaus und der Zaun
weiß gestrichen; das Dach ist mit roten Biberschwänzen ein⸗
gedeckt. Die Straßenfront ist durch einen Giebelaufbau mit
vorgesetztem Erker gealiedert. Interessant ist die Dachlösung
mit einem Mansarddach und
einer kleinen, runden Aus⸗
sichtsplatte in der Mitte des
Firsts. Dieses Beispiel zeigt,
wie man auch bei einem un⸗
regelmäßigen Grundriß ein
haus unter ein einfaches, ein⸗
heitliches Dach bringen kann,
ohne zu Blech seine Zuflucht
nehmen zu müssen.
Durch einen hölzernen Gar⸗
tenzaun mit dem hauptgebäude
verbunden, sitzt auf der einen
Gartenecke ein hübsches Gar—⸗
tenhaus. Der Garten liegt
über die Straße erhöht und
ist fast ebenerdig vom Wohn⸗
zimmer aus zugänglich. Die
Gartenstützmauer setzt sich in
dem Untergeschoß und der daran
anschließenden Terrasse in einer
TSlucht fort
Aus der guten
alten Zeit. o,n
In eine Dorfstraße in hildriz⸗
hausen, OA. herrenberg, sehen
wir uns versetzt. Die Straße
macht hier eine große Biegung.
Dabei ist wahrzunehmen, wie
zwischen der eigentlichen Stra—
zenflucht und der Bauflucht
geschieden ist. Die Stellung der häuser war noch keinem
chematischen Zwang unterworfen, jeder konnte sich außerhalb
er Straßenflucht frei nach Bedarf auf seinem Grundstück
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