Volltext : Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1921, Bd. 16, Heft 1/12)

gern gekauft und von ihnen selbst zusammengesetzt und be⸗
malt werden.
Vorhanden sind 2 Einfamilienhäuser, 3 Kleinhäuser,

DOreifamilienhaus und 1 Wohnhaus mit Landwirtschaft.
Von den genannten Gebäuden sind auch die fertigen Modelle
zum Ausleihen vorhanden.

en und Baupläne fertigen?
entwerfenund Baupläne fertigen. Auf dem
Reißboden und in der Werkzeichnung für sein eigenes
Handwerk mag der Handwerker sich üben. Nur dazu ist
er berufen und vorgebildet. Insbesondere Leute aus dem
Maurer⸗ und Zimmerhandwerk machen diese Uebergriffe.
Sie brachten es im Verein mit der Flauheit im Bauge⸗
verbe dahin, daß an einigen Orten die Baumeister als
Maurer, Betonierer, Zimmerer usw. arbeiten, um zu leben,
vährend diese Handwerker Pläne „kostenlos“ herstellen.
Auch alle diejenigen Techniker und sogenannte Architekten,
velche ohne genügende Vorbildung und ohne dauernde
Uebung Gebäude entwerfen und Baupläne fertigen wollen,
sollen im eigen⸗
sten Interesse
die Hände da⸗
von lassen. Sol⸗
che ungeeignete
Kräfte sind oft
tüchtige Wirt⸗
schafter und
Praktiker und
es ist ihnen wohl
möglich, etwa
erhaltene *
träge mit künst
lerischen An⸗
forderungen
auszuführen,
wenn sie sich mit
einem tüchtigen
Architekten zu⸗
sammentun, so
daß dieser Ent·
wurf und Ober⸗
leitung, Eper
aber die Bau⸗
führung und
die Abrechnung
übernimmt.
Uebertriebener Lokalstolz darf nicht davon abhalten. Dem
orivaten und öffentlichen Bauherrn ist zu raten, seine
Pläne, im Volkston gesprochen, nicht vom „Schmiedle“, son⸗
jern vom Schmied, d. h. von einem tüchtigen Architekten
ertigen zu lassen. Selbst die kleinen Bauaufgaben erfor⸗
dern künstlerische Schulung und Begabung. Und die Bau⸗
olizeibehörden als Fachleute haben die Pflicht, unzu⸗
eichende Pläne von Handwerkern usw. zurückzuweisen und
nicht mittelbar noch dazu zu helfen, daß schlecht gebaut und
Ztadt und Land verschandelt wird, wie es zum Teil heute
noch geschieht. Ein schlechter Bau kann einen ganzen Orts⸗
eil, ja ein ganzes Orts⸗ und Landschaftsbild verderben.
Der Geist unserer Bauordnung verlangt dies, aber die
Durchführung ist wichtiger als das Gesetz und schwerer.
Da wird mit mündlichem Verhandeln und rechtzeitiger
Beratung mehr erreicht, als durch zu spät diktierte Vor⸗
chriften. Auch gilt hier der alte Grundsatz: „Vor⸗
»eugen ist besser als peilen Es kommt mehr auf die
Baubeamten, als auf das Baugesetz an. Die unter
einem Baupolizeibeamten erstellten Bauten und Ortsteile
sind zum großen Teil auch seine Empfehlung und ein Zeug⸗
ais seines Koönnens.
Volkssternwarte
Neben der Aussichtsplatte auf der Uhlandshöhe in Stutt⸗ durch den Verein Schwäb. Volkssternwarte erbaut. Wir
gart wurde in der letzten Zeit ein massiver Sandsteinturm möchten an dieser Stelle diesen Bau in Wort und Bild

Verschiedene Mitteilungen und eenen der letzten
Jeit veranlassen uns, auch zu dieser Frage Stellung zu
nehmen. Des vfteren begegnet man Entwürfen und Plänen
von Gebäuden z. B. von Wohnhäusern usw., die eine
völlige Verkennung der gestellten Aufgabe und infolge⸗
dessen auch eine ganz unzureichende Lösung zeigen, sowohl
technisch und wirtschaftlich als auch künstlerisch genommen.
Die Pläne sind zum Teil von Handwerkern gefertigt, die
wohl an sich tüchtige Meister in ihrem Handwerk sein mögen
und sonst Gutes leisten. Werden diese Handwerksmeister
darüber gefragt, so behaupten sie, daß sie diese Baupläne
für den betreffenden Bauherrn um son st anfertigen und
deshalb auch
nicht so viel Zeit
dafür aufwen⸗
den können.
Diese Antwort
befriedigt kei⸗
neswegs. Ein
Handwerker
soll und wird
keine Arbeit
—WR3
die von solch
wichtiger allge⸗
meiner und be⸗
sonderer Be⸗
deutung ist, wie
ein Bauplan.
Das ist wirt⸗
schaftlich unge⸗
sund. Der
Schaden für
den Bauherrn,
die Gemeinde,
die guten Archi⸗
tekten und bi
mit für die Ge⸗
samtheit ist
groß. Meist ist auch der Bauherr der Betrogene. Er er⸗
hält statt eines, auf seine persönlichen Wünsche abzielenden
Planes bestenfalls die Kopie eines anderen Planes, gleich⸗
gültig, ob er nun wirtschaftlich und technisch —— ist
oder der Umgebung sich anpaßt. Doch geht das nicht kosten⸗
los. Der Handwerker erhält zwar, wie erwähnt, nichts für
diese Arbeit und so wird er von selbst bei Material- und
Arbeitsleistungen durch Zuschläge sich bezahlen lassen, was
wohl auch in den meisten Faͤllen geschieht. Die Genehmi⸗
gungsbehörden haben mehr Aufwand und Mühe durch
Nachträge und Nachprüfungen, bis der Plan den Vor—
schriften entsprechend gefertigt ist. Dem Baumeister am
betreffenden Ort oder in der Nähe ist die Gelegenheit ge—
nommen, den für alle Beteiligten angemessenen Bauplan
zu entwerfen und anzufertigen. Die Gemeinde und das
Volksganze ist mit der Ausführung solcher Bauten nach
Gratisplänen um ein weiteres trostloses Gebäude reicher
und womöglich um ein gutes Orts- und Naturbild ärmer
geworden. Heute bei der organisierten Arbeitsteilung und
der allgemein anerkannten Forderung nach Qualitätsarbeit
auf allen Gebieten kann nicht oft genug betont werden:
Bauhandwerker, lasset ab vom Gebäude—

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