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MONATS -ZEITSCHRIFT DER STAATLICHEN
BERATUNGSSTELLE FÜR DAS BAUGEWERBE
HERAUSGEGEBEN VOM WÜURTT. LANDESGEWERBEAMT . VERLAG: STAATLICHE BERATUNGSSTELLE FÜR DAS BAUGEWERBE
Jährlicher Bezugspreis RM 3.40
Friedhofpflege in Württemberg
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Stuttgart, November 1932 27 ah Nr. 11
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Einem allgemeinen Bedürfnis entsprechend hat das Landesamt
für Denkmalpflege und die Beratungsstelle für das Baugewerbe
gemeinsam mit Unterstüsung des Württ. Bunds
für Heimatschubß es unternommen, alle Fragen, die mit Neuanlage
von Friedhöfen, Platswahl, Platsbedarf, Einfriedigung,
Feldaufteilung, Grabgröße, gärtnerische Gestaltung usw. zusammenhängen,
in einer Druckschrift herauszugeben. Aus
dem vielseitigen Inhalt zeigen wir einige Abbildungen und
geben als Ausschnitt das Vorwort zu der neuen Friedhofordnung
und das Inhaltsverzeichnis bekannt.
Vorwort zur neuen Friedhofordnung
Die Friedhofordnung soll der Niederschlag all der Leitgedanken
sein, die bei der Gesamtgestaltung maßgebendsind,
und aus denen für den Einzelnen folgt, was er zur Verwirklichung
der Gesamtidee beitragen kann und soll. Sie ist also
eine praktische Anleitung zur örtlichen Friedhofpflege für
jeden Einzelnen, nicht bloß eine polizeiliche Vorschrift. Naturgemäß
muß sie vor allem Vorschriften über das Grabmal,
über Höhe, Material, Bearbeitung enthalten und gewisse
Geschmacklosigkeiten ausschließen, außerdem von Fall zu
Fall und in jedem Friedhof unterschiedlich die Vorschriften
enthalten. die für verschiedene Felder und Grabarten aelten.
Es ist aber richtig, weniger zu verbieten und mehr zu beraten
Diese Schrift gibt daher Anregungen dafür, wie man Schlech-}es
vermeiden und Besseres finden kann.
Die Friedhofverwaltung muß Merkblätter, Bildwerke, Flugschriften
bereit halten, in denen sich der Einzelne Rat holen
kann. Auch sollten die Namen guter Steinhauer, Bildhauer,
Architekten. Gartenaestalter dort zu erfahren sein
Soll es auf unseren Friedhöfen wieder besser werden, so
geht es ohne Friedhofordnung und ohne eine gewisse Einschränkung
der persönlichen Freiheit, wie auch sonst im Staate
nicht ab, das hat die Erfahrung bewiesen. Schließlich wird
die Unterordnung des Einzelnen unter das Ganze zur Selbstverständlichkeit.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines: Geschichtliches, Volkskundliches, Weltanschauliches,
Kultisches, konfessionelle Besonderheiten, Grundsäkliches.
Aufnahme Prof, F. Schuster.
Abb. 1. SCHONES FRIEDHOFTOR in Oberiflingen. Gutes altes Beispiel,
3Zlückliche Steigerung der Mauer zum Tar, hiedurch bedeutande Wirkung
| Tail
1, Vorfragen bei der Neuanlage eines Friedhofs: a) Benördliche
Vorschriften und amtliche Beratungsstellen, b) Platzjedarf
und Erweiterungsmöglichkeiten, c) Plabwahl mit Rücksicht
auf das Orts- oder Landschaftsbild, den Ortsbauplan
ınd die Grünflächen, d) Umgebung des Friedhofs, Ansiedung
von Grabmal- und Gärtnereigewerben.
2.Planbearbeitung und Formung des Geländes. a) Einfassung
und Abgrenzung, Haupteingang, b) Vorplat, c) Feldaufteilung‘
auf ebenem Gelände, d) Gestaltung am Hang,
Abstufung, Böschung, Stütßmauer, Treppe, e) Friedhofanlage
auf der Kuppe, Einebnung, f) Orientierung der Gräber,
Grabfelder, Grabreihen, Ehrengräber, Urnenhain, g) Freie
Pläße, Sikbänke, Brunnen, h) Abfallpläte, i) Haupt- und
Krieagerdenkmal.
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Verlag und Versand: Staatliche Beratungsstelle für das Baugewerbe beim Württ. Landesgewerbeamt, Stutigart, Kanzleistr. 281. Verantwortliche
Schriffleitung: Baurat Schleicher, Vorstand der Württemb, Beratungsstelle für das Baugewerbe, - Herstellung: Druckerei Otto Köäslar. Stuttcrarf